Rede · Jette Waldinger-Thiering · 28.04.2022 Wir müssen den ukrainischen Kindern helfen - und auch dem Personal

„Wir müssen den Kindern aus der Ukraine den Zugang zu unseren Bildungsangeboten ermöglichen - aber wir müssen gleichzeitig für Entlastung für die Kitamitarbeitenden sorgen“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 9 + 24 - Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Geflüchtete ukrainische Familien mit Kleinkindern in gemeinsamer Verantwortung unterstützen - niedrigschwellige, frühpädagogische Betreuungsangebote schaffen sowie eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen ermöglichen
(Drs. 19/3807 und 19/3816)

Wir vom SSW haben bei unzähligen Gelegenheiten den Riesenwert der frühkindlichen Bildung betont. Aus unserer Sicht ist und bleibt es eine der wichtigsten Aufgaben des Landes, für gut ausgestattete frühkindliche Bildungseinrichtungen zu sorgen. Hierfür tragen wir alle gemeinsam Verantwortung. Und aus dieser Verantwortung heraus haben wir nicht nur die jüngste Kitareform der Jamaika-Koalition mitgetragen, sondern uns immer konstruktiv an der Weiterentwicklung und für mehr finanzielle und personelle Mittel in diesem wichtigen Bereich eingesetzt. Mir ist wichtig, zu betonen, dass wir diesen Weg der verstärkten Förderung weitergehen wollen. Und zwar grundsätzlich und unabhängig von den unterschiedlichen Herausforderungen, vor denen wir bei der frühkindlichen Bildung stehen. 

Ich denke es ist hinlänglich bekannt, wie vielfältig die positiven Effekte einer guten frühkindlichen Bildung sind: Krippe, Kita oder Tagespflege sind die Orte, an denen die Weichen für einen erfolgreichen
Bildungsweg gestellt werden. Frühkindliche Bildung hilft nachweislich dabei, unterschiedliche Startchancen zumindest anzugleichen. Sie ist damit ist ein wesentlicher Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Außerdem ist sie ein wichtiger Ort für den Spracherwerb. Daher wird hier im Zweifel auch der Grundstein für eine gelungene Integration gelegt. Für den SSW ist damit völlig klar, dass wir diese Angebote für alle Kinder öffnen müssen. Auch und gerade für diejenigen, die mit ihren Familien vor Krieg und Terror fliehen. Hier sind wir uns hoffentlich vom Grundsatz her einig.
Gleichzeitig muss uns aber eins klar sein: Mit der Entscheidung, die zu uns geflüchteten Kinder aus der Ukraine mitzubetreuen, sind große Herausforderungen für unsere Kitas verbunden. Wir wissen, dass die Krankenstände durch Corona extrem hoch sind. Und leider ist seit langem bekannt, dass die Personaldecke in fast allen Einrichtungen dünn ist. Ich gebe daher gerne zu, dass diese Entscheidung alles andere als einfach ist. Auch und gerade, weil wir den Kitamitarbeitenden damit eine sehr verantwortungsvolle zusätzliche Aufgabe geben. Denn neben den bestehenden Sprachbarrieren haben viele ukrainische Kinder leider auch traumatische Dinge erlebt. Und diese Tatsache macht ihre Betreuung und bedarfsgerechte Versorgung natürlich nicht einfacher. 

Wir müssen uns also dringend bewusst machen, dass wir den Druck auf die Einrichtungen und damit auf alle, die in der Kita arbeiten, noch weiter erhöhen. Gerade weil viele Beschäftigte seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten, haben wir größten Respekt für ihre Solidarität mit den ukrainischen Geflüchteten. Hierfür sind wir sehr dankbar. Und uns ist gleichzeitig völlig klar, dass diese Entscheidung schnellstmöglich zu zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen für unsere Kitas führen muss. Noch dazu haben viele Anzuhörende zu Recht darauf hingewiesen, dass zum heutigen Zeitpunkt weder der tatsächliche Betreuungsbedarf noch die am besten geeignete Betreuungsform für diese Kinder bzw. Familien absehbar ist. Aus unserer Sicht ist es also besonders wichtig, dass eine gewisse Flexibilität bei der Ausgestaltung der Angebote für diese Gruppe erhalten bleibt, anstatt ausschließlich auf pauschale Gruppenerweiterungen zu setzen. 

Ich habe einleitend auf unsere gemeinsame Verantwortung für die frühkindliche Bildung hingewiesen. Nicht zuletzt deshalb tragen wir die vorliegenden Änderungen mit. Gleichzeitig ist mir aber wichtig zu betonen, dass es sich um eine befristete Regelung für eine akute Bedarfssteigerung handelt. Noch dazu bleibt es die freiwillige Entscheidung der jeweiligen Einrichtung, ob sie ihre Gruppengrößen für diesen befristeten Zeitraum erweitert. Und sofern sie sich dafür entscheidet, folgt daraus dann auch die Pflicht, mehr Personal zur Unterstützung der Teams einzustellen. Anders kann und darf es aus Sicht des SSW auch gar nicht sein. Denn unsere Erzieherinnen und unsere Sozialpädagogischen Assistenten gehen längst auf dem Zahnfleisch. Und es ist auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie nicht noch immer weiter überlastet werden. 

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