Rede · Christian Dirschauer · 21.02.2024 Wir halten am Vorkaufsrecht fest

„Wir wissen, dass der Flächenfraß ganz woanders stattfindet. Jährlich werden rund 1.110 Hektar pro Jahr für Siedlungs- und Verkehrsflächen benötigt. Demgegenüber stehen rund 59 Hektar für den Naturschutz.“

Christian Dirschauer zu TOP 04 - Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Drs. 20/1586

Als die FDP im letzten Jahr ein weiteres Mal die Abschaffung des Vorkaufsrechts forderte, lag der Fokus der Rede des Kollegen Kumbartzky überwiegend auf einem Beschluss eines CDU-Parteitags. Denn genau dort wurde die Abschaffung des Vorkaufsrechts beschlossen. 
Nun kann man das so machen, das man einen Gesetzentwurf einreicht, weil die CDU einen außerparlamentarischen Beschluss gefasst hat, aber wenn wir ehrlich sind, hat das inhaltlich wenig mit dem Vorkaufsrecht zu tun, es war ein rein parteipolitisches Spielchen der FDP. Den Finger in die Wunde der CDU zu legen, dafür sind gerade die naturschutzfachlichen Debatten geeignet und nichts anderes hat die FDP getan. Auch die Debatte zum Nationalpark Ostsee hat doch gezeigt, dass CDU-Parteitagsbeschlüsse nichts mit ihren Landtagsbeschlüssen gemein haben. Im Gegenteil, unterschiedlicher können Beschlüsse doch kaum sein. Und auch dort hat die FDP versucht anzusetzen und ist daran gescheitert, weil die CDU ihren eigenen Parteitagsbeschlüssen nicht folgt. Das muss die CDU dann aber ihren eigenen Leuten erklären. Und natürlich ist es das gute Recht der FDP politisch dort anzusetzen, um die Doppelzüngigkeit der CDU, gerade in naturschutzfachlichen Angelegenheiten, herauszustellen. 
Genau das wurde dann auch deutlich, als wir – also die Opposition – zuletzt im Ausschuss dafür geworben haben, neben der schriftlichen Anhörung auch eine mündliche Anhörung durchzuführen. Aber nach außen musste der Koalitionsfriede gewahrt bleiben und die mündliche Anhörung wurde abgelehnt. 
Aus Sicht des SSW wurde damit eine gute Chance verpasst, um sich inhaltlich noch tiefer mit dem Thema zu befassen. Es hat sich gezeigt, dass die schriftliche Anhörung zur Abschaffung des Vorkaufsrechts ziemlich ausgeglichen war. Wir als SSW haben seinerzeit in der Küstenkoalition das Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetzt mit auf den Weg gebracht. Es ging uns um die Stärkung der Biodiversität, um die Sicherung der biologischen Vielfalt aber auch um biologischen Klimaschutz. Ich will aber nochmal deutlich sagen: wir als Landesgesetzgeber bewegen uns hier im Rahmen des §66 des Bundesnaturschutzgesetzes, das uns klar vorschreibt, wie das Vorkaufsrecht auf Landesebene auszugestalten ist. Wenn das Vorkaufsrecht also wirklich Teufelswerk wäre, dann hätten die Union und die Liberalen im Bundestag die Möglichkeit gehabt das Bundesnaturschutzgesetz in dem Punkt zu ändern. Haben sie nicht. Vielleicht hat man dort mehr Verständnis für naturschutzfachliche Notwendigkeiten als hier auf Landesebene. 
Wie gesagt, die Möglichkeiten das Vorkaufsrecht zu nutzen sind gesetzlich vorgeschrieben und eng gefasst. Es kommen demnach ausschließlich Flächen in Betracht, die in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen liegen. Dazu gehören Natura 2000-Gebiete, der Nationalpark oder Naturschutzgebiete. Sowie Moor- und Anmoorböden oder an sogenannten Vorranggewässern. Die weitaus wenigsten Flächen kommen also in Betracht, wenn wir über das Vorkaufsrecht reden. 
Wir wissen, dass der Flächenfraß ganz woanders stattfindet. Jährlich werden rund 1.110 Hektar pro Jahr für Siedlungs- und Verkehrsflächen benötigt. Demgegenüber stehen rund 59 Hektar für den Naturschutz. Und ich möchte einmal die Kleine Anfrage (Drs 20/1778) des Kollegen Kumbartzky heranführen, wonach laut Landesregierung die Stiftung Naturschutz im Jahr 2023 mit Hilfe des Vorkaufsrechts 26,01 Hektar erworben hat. 
Wer sich die Kleinen Anfragen des Kollegen Kumbartzky zum Vorkaufsrecht anschaut, stellt schnell fest, dass die Fragen immer einen Bezug zur Stiftung Naturschutz haben. Geht es also womöglich gar nicht allein um das Vorkaufsrecht? Oder ist die Stiftung Naturschutz an sich ein Dorn im Auge der FDP und das Vorkaufsrecht nur ein Vehikel, beim Versuch die Stiftung vorzuführen? 
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorkaufsrecht nicht unumstritten ist, haben wir uns bereits in der Ersten Lesung offen gezeigt, das Vorkaufsrecht gegebenenfalls zu evaluieren. Doch mit dem Abschmettern des Antrags, eine mündliche Anhörung im Ausschuss durchzuführen, hat die Koalition die Möglichkeit einer Evaluation quasi abgewürgt. 
Also bleibt es für uns dabei, wir stehen zu dem, was wir seinerzeit in der Küstenkoalition beschlossen haben und halten daher am Vorkaufsrecht fest.

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