Rede · 29.11.2006 Verwendung der Kompensationsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden

 
Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist eines der Ergebnisse der Föderalismusreform. Denn mit der neuen Aufgabenübertragung, wird den Ländern künftig mehr Eigenverantwortung übertragen, wenn es um den Einsatz der Finanzmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr geht. Damit wird den Ländern mehr Gestaltungsspielraum übertragen, wenn es um die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden geht.

Diese Entscheidung begrüßt der SSW ausdrücklich, da Schleswig-Holstein somit die Möglichkeit hat, den Verteilungsschlüssel stärker am Bedarf auszurichten. Inwieweit den Ländern hierbei wirklich Spielraum zur Verfügung gestellt wurde, ist jedoch fraglich. Schließlich geht aus der Lösungsbeschreibung zum Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, dass die Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung nur in Analogie zum noch bestehenden Bundesgesetz machbar ist. Ich frage mich daher, wie groß ist denn nun der Gestaltungsspielraum?
Bezüglich der Aufgabenverteilung hätten wir es begrüßt, wenn die Kompensationsmittel anlog zu den Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer steigen würden. Eine Dynamik bei den Beiträgen wäre wünschenswert gewesen.

Eins ist jedoch ganz klar, die Föderalismusreform ist beschlossene Sache und wird nun umgesetzt. Das bedeutet, dass der Bund sich auf jeden Fall von diesem Verantwortungsfeld zurückzieht. Das bestehende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes tritt zum 31.12.2006 außer Kraft. Und wer als Land bis dahin nicht seine Hausaufgaben gemacht hat, hat auch keinen Anspruch auf entsprechende Kompensationsmittel. Das bedeutet für uns als Parlament, dass eine entsprechende Lösung bis zum 01.01.2007 gefunden sein muss. Viel Zeit für ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren bleibt uns also nicht mehr.

Im Gegensatz zu den meisten Gesetzentwürfen der Landesregierung wird in diesem Fall eine Alternative zum Entwurf aufgezeigt. Demnach können die Länder selbst entscheiden, ob sie eine landesgesetzliche Regelung erlassen wollen oder ob die Leistungsverwaltung durch die Einstellung der Mittel in den jeweiligen jährlichen Haushaltsplänen auf Basis der entsprechenden Programme und Anpassung der zugehörigen Richtlinien geschehen soll.
Der SSW begrüßt den Entschluss der Landesregierung, sich hierbei für eine gesetzliche Reglung zu entscheiden. Denn es geht hierbei vor allem darum, dass unsere Gemeinden ihren Anteil aus der Mineralölsteuer weiterhin bekommen und dass unsere Gemeinden eine entsprechende Planungssicherheit hierfür haben. Dies sehen wir gewährleistet durch eine solche gesetzliche Regelung.

Wie bereits gesagt, bleibt das Zuwendungsverfahren durch weitgehende Übernahme der bundesgesetzlichen Regelung in Landesrecht nahezu unverändert. Eine Neuerung gegenüber dem bestehenden Gesetz ist jedoch, dass künftig Deckenbaumaßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstrassen, die sich in kommunaler Baulast befinden, auch förderfähig sein sollen. Hierfür soll es nach Auffassung der Landesregierung künftig eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 50% geben. Angesichts des derzeit schlechten Zustandes in dem sich viele unserer Strassen befinden und der ebenso schlechten Haushaltslage der Gemeinden, sehen wir in dieser Erweiterung eine finanzielle Entlastung im Sinne unserer Gemeinden. Denn die bisherigen begrenzten FAG-Mittel haben nicht ausgereicht, um die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen.

Auf der anderen Seite bedeutet diese Neuausrichtung des Gesetzes aber auch, dass künftig der Topf für die anderen Maßnahmen entsprechend kleiner wird. Insbesondere ist dies bedauerlich für den ÖPNV-Verkehr, der hiervon auch unmittelbar betroffen sein wird. Betrachtet man dann noch, dass die Bundesregierung die gewährten Mittel festschreiben will und die Gemeinden nicht an zukünftige Steigerungen der Mineralölsteuereinnahmen beteiligt werden, verschlimmert sich die Situation noch. Gerade vor dem Hintergrund der gekürzten Regionalisierungsmittel für den ÖPNV-Bereich, sehe ich hier die Gefahr, dass es Verschlechterungen geben wird. Dies darf nicht sein. Auch wenn die Landesregierung beabsichtigt, durch entsprechende Landeszuschüsse die Reduzierung der Regionalisierungsmittel abzufedern, wird es künftig eine Verschlechterung für den ÖPNV geben.

Diese Situation ist nicht akzeptabel. Die Verlierer stehen jetzt schon fest: Alle die die auf den ÖPNV angewiesen sind und unsere Busunternehmen. Gerade im ländlichen Bereich werden diese Einschnitte erhebliche Spuren hinterlassen. Hier muss die Landesregierung weiter auf den Bund einwirken, damit der ÖPNV gesichert bleibt. Alles in Allem kann man sagen, die Landesregierung hat handwerklich gut gearbeitet, aber die Bundesregierung kürzt schon mittelfristig die Mittel, die den Kommunen eigentlich zustünden.
 

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