Pressemitteilung · 26.02.2010 Verfassungsgerichtsurteil: Voller Sieg für die bürgernahe Demokratie
Zur heutigen, von SSW und Grünen beantragten Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, dass die Amtsordnung für Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist, erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:
"Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die bürgernahe Demokratie. Die Großen Parteien haben seit Jahren unsere Warnungen vor der schleichenden politischen Aushöhlung der Gemeinden in den Wind geschlagen, weil es nicht in ihrem Interesse war. Deshalb war die heutige Nachhilfestunde durch das Verfassungsgericht leider nötig.
Jetzt muss der Landtag so schnell wie möglich eine Regelung finden, die den Anforderungen des Gerichts entspricht und den direkten demokratischen Einfluss der Bürger auf kommunalpolitische Entscheidungen wiederherstellt.
Eine Direktwahl der Amtsausschüsse wäre keine optimale Lösung, weil dadurch zusätzlich zu Gemeinden, Kreisen und Land eine vierte Politik- und Verwaltungsebene in Schleswig-Holstein eingerichtet würde. Der SSW plädiert deshalb dafür, dass sich Gemeinden zusammenlegen und so die Amtsebene wieder überflüssig wird. Das kann man durchaus so gestalten, dass die Bürgernähe und lokale Identitäten erhalten bleiben. Die schlechteste und am wenigsten realistische Lösung wäre eine Begrenzung der Aufgabenübertragung auf die Ämter, weil dies zwar die juristischen Anforderungen des Verfassungsgerichts erfüllen würde aber die demokratischen Probleme nicht löst und praktisch sehr schwer umzusetzen wäre."