Rede · Lars Harms · 11.09.2014 Strategiekonzept Verbraucherzentrale

Zuletzt im Februar dieses Jahres haben wir hier im Landtag über die Zukunftsfähigkeit der Verbraucherzentrale debattiert. Wir wissen, dass die finanzielle Situation der Verbraucherzentrale seit Jahren angespannt ist. Aber, wir haben der Verbraucherzentrale für die Dauer der 18.Wahlperiode eine Zusage gegeben, dass der Ansatz der institutionellen Förderung über 699.000 €/Jahr bis 2017 stabil bleibt. Mit diesem Fundament haben wir der Verbraucherzentrale Planungs- und Finanzierungssicherheit über mehrere Jahre gegeben. Zudem gab es für die Jahre 2013 und 2014 eine Erhöhung von 40.000 Euro und 20.000 Euro. 

 

Darüber hinaus wird die Verbraucherzentrale in diesem und im kommenden Jahr eine finanzielle Unterstützung über insgesamt 100.000 € aus dem MELUR erhalten für die Koordination der Energieberatung. Diese Projektmittel sind „on top“ zur Basisförderung. Die Verbraucherzentrale wird damit in die Lage versetzt, ihr Beratungsangebot zur Energieeinsparung in der Fläche anzubieten. Dies ist nicht selbstverständlich. Es macht aber deutlich, wie wichtig uns die Verbraucherzentrale auf der einen Seite und die Energieberatung im Zuge der Energiewende auf der anderen Seite ist. 

 


 

Dass der Grundsockel bei der bisherigen Struktur und dem Aufgabenspektrum allein nicht ausreicht, ist uns bekannt. Aber weiter zur Decke werden wir uns nicht strecken können. Es ist auch fraglich, ob eine Erhöhung des Grundsockels das Problem langfristig löst. Aus diesem Grund hat die Landesregierung zusammen mit der Verbraucherzentrale, bereits im letzten Jahr eine Vereinbarung getroffen, einen Strategieprozess in Gang zu bringen. Ziel des gesamten Prozesses ist, gemeinsam nach Wegen der Optimierung zu suchen und herauszuarbeiten. Seit Ende Juni liegt nun auch ein Gutachten vor, das auszuwerten ist. Dieser Prozess läuft noch und es gibt derzeit keine konkreten Beschlüsse von Seiten der Landesregierung. Das Ministerium setzt die Fraktionen regelmäßig in Kenntnis über den aktuellen Stand des Verfahrens und zuletzt Ende August wurde auch im Wirtschaftsausschuss zum Strategieprozess berichtet. Dort wurde sehr deutlich, dass der Prozess noch im Fluss ist. 

 


 

Zu erwarten, dass bereits konkrete Beschlüsse, noch vor der Veröffentlichung des Gutachtens vorliegen, ist falsch. Das würde bedeuten, man wäre voreingenommen, würde das Gutachten nicht ernst nehmen und seinen Partner im Prozess nicht gleichberechtigt mitnehmen. So agiert die Landesregierung jedoch nicht. Verantwortungsvoll arbeiten beide Partner an dem Strategieprozess, um die Verbraucherzentrale langfristig und in der Fläche auf solide Beine zu stellen. 

 

Solch ein Prozess braucht Zeit und er ist manchmal auch schmerzhaft. Denn wie immer, gibt es verschiedene Sichtweisen, wie das Ziel erreicht werden kann. Man könnte sagen, dass sich das Verfahren in einem sensiblen Stadium befindet. In diesem Zusammenhang sehe ich nicht, wie uns der vorliegende Antrag der Piraten in der Sache weiterhelfen kann. 

 


 

Wir erwarten, dass Landesregierung und Verbraucherzentrale gemeinsam das Gutachten auswerten und die Strukturen und das Aufgabenspektrum auf Zukunftstauglichkeit analysieren, um die Verbraucherzentrale entsprechend aufzustellen. Hieran müssen beide Seiten arbeiten. Das muss das Ziel sein. 

 

Wir wollen, dass die Verbraucherzentrale weiterhin ihre hervorragende Arbeit leistet und Hilfesuchende fachlich kompetent berät. Dies kann auch bedeuten, sich von bestimmten Angeboten trennen zu müssen – so schmerzhaft das auch ist. Die Verbraucherzentrale muss sich im Klaren darüber sein, was sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln leisten kann. Nur dann wird sie wie bisher in der Fläche Bestand haben. Gerade dieser Aspekt ist für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein wichtig, damit sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Fläche eine vertrauensvolle und sichtbare Anlaufstelle bleiben.

 


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