Pressemitteilung · 19.04.2020 SSW unterstützt Initiative des DGB zur Einrichtung eines Nothilfefonds
Die SSW-Ratsfraktion unterstützt die Initiative des DGB zur Einrichtung eines Nothilfefonds für besonders hart betroffene Gruppen unter den Beschäftigten. Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt, erklärt dazu:
„Die Corona-Pandemie hat unser Leben massiv verändert. Gesellschaft und Politik haben auf die Corona-Pandemie reagiert und notwendige, umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Menschen getroffen. Wir unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich, halten es aber für dringend erforderlich, diese Maßnahmen sozialverträglich umzusetzen und die sozialen Folgen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Veränderungen abzufedern.
Die bisherigen Hilfsprogramme von Bund und Ländern sind für viele Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze der jetzt zwingend benötigte Rettungsschirm. Wir begrüßen diese Hilfsprogramme, stellen jedoch fest, dass Teile der Arbeitnehmer*innen nicht erfasst werden. Insbesondere Studierende, für die Empfänger*innen von Kurzarbeitergeld oder der Entschädigung bei der Kinderbetreuung, für Beschäftigte mit geringem oder mittleren Einkommen, deren Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und vorübergehend stillgelegt wurden, werden vom Rettungsschirm nicht erfasst und stehen vor großen finanziellen Problemen und erheblichen Einschnitten, auch für die Lebensgestaltung und die existenzielle Planung.
Die SSW-Ratsfraktion unterstützt daher die Initiative des DGB, für diese Kreise der Arbeitnehmer*innen umgehend einen Nothilfefonds einzurichten. Er soll den besonders hart getroffenen Zielgruppen, bei denen die verbleibenden Einkünfte nicht zum Leben reichen, zur Verfügung gestellt werden. Nach unserer Auffassung sollten Menschen anspruchsberechtigt sein, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre bisherigen Einkünfte aus Erwerbsarbeit verloren haben und von anderen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen nicht aufgefangen werden. Der DGB hat für die Umsetzung Vorschläge gemacht, die wir mittragen können. Es geht um eine Soforthilfe, die eine einmalige finanzielle - nicht rückzahlbare - Unterstützung in Höhe von bis zu 500,- Euro, für Menschen mit Kinder im Folgemonat weitere 500,- Euro Soforthilfe, die nicht auf die verbleibenden Einkünfte angerechnet wird, beinhalten soll. Auch die Forderung, dass diese Soforthilfe in Form einer Billigkeitsleistung ausgezahlt wird und eine Glaubhaftmachung durch Versicherung an Eides statt ausreichen soll, können wir nachvollziehen.
Wir untermauern unsere bisherigen Forderungen, die Kommunen endlich mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Die bisherige Vorgehensweise, Hilfsprogramme über Finanztöpfe von Bund und Ländern aufzulegen, führen zu überbordender Bürokratie, bei der gerade diejenigen vergessen werden, die Hilfe am nötigsten haben. In diesem Zusammenhang wollen wir auch auf die existenziellen Probleme der Künstler hinweisen, die vielfach von den vorhandenen Rettungsschirmen nicht erfasst werden.
Wir plädieren für eine deutlich bessere Finanzausstattung der Kommunen, damit die Kommunen in der Lage sind, die Probleme vor Ort direkt, effizient und schnell zu lösen. Durch eine Verteilung der Finanzmittel durch die Kommune würden auch die Möglichkeiten zum Betrug deutlich reduziert, denn die Kommune kennt die Situation und die Betriebe vor Ort. Als Finanzpolitiker ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Finanzausstattung der Kommunen - unabhängig von der Corona-Krise - bereits seit Jahren unzureichend ist und dadurch wichtige Investition in Bildung, Infrastruktur, Gesundheitssystem und viele andere Bereiche unterbleiben müssen, einfach weil den Kommunen das Geld für diese wichtigen Investitionen fehlt.
Es wird höchste Zeit, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden - mit einer auskömmlichen Finanzausstattung der Gemeinden und Städte zur Bewältigung der Aufgaben vor Ort und nah an den Menschen.“