Pressemitteilung · Lars Harms · 09.09.2020 SSW fordert deutliche Anhebung des Mindestlohns

Mindestlohn anheben, Schutz vor Armut festschreiben, Ausnahmen streichen: Der SSW im Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Mindestlohngesetzes zu starten.

"Der derzeitige Mindestlohn von 9,35 Euro ist nicht armutsfest", begründet der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, seinen jüngsten Vorstoß (Drs. 19/2387) im Schleswig-Holstenischen Landtag. Daran änderten auch die bis 2022 geplanten Erhöhungen auf dann 10,45 Euro nichts. "In dieser Höhe führt der Mindestlohn selbst bei Vollzeitbeschäftigung direkt in die Altersgrundsicherung", kritisiert Harms.

Deshalb hat er die Landesregierung jetzt aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Mindestlohngesetz aufzuschnüren. Hier soll nicht nur ein kontinuierlich fortzuschreibender Mindestlohn von 13 Euro festgezurrt, sondern auch der Schutz vor Armut als Ziel des Mindestlohns definiert werden.

Dritter Punkt im SSW-Antrag: Schluss mit Ausnahmen von der Mindestlohnpflicht. Harms: "Dass Langzeitarbeitslose und Jugendliche unterhalb des Mindestlohns beschäftigt werden dürfen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Sie können genau so gute Arbeit leisten wie alle anderen, ergo sollten sie auch gleich entlohnt werden."

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