Pressemitteilung · Lars Harms · 01.03.2023 Schwarz-Grün betreibt Raubbau an der Demokratie

Anlässlich der heutigen Demonstration von Mehr Demokratie, BUND und Attac gegen die von der Landesregierung geplanten neuen Hürden für Bürgerbegehren und Fraktionsbildungen in Kommunalparlamenten erklärt der Vorsitzende der SSW-Fraktion im Landtag, Lars Harms:

Schon die schriftliche Anhörung zu den Regierungsplänen hat gezeigt, dass der von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf vor allem eines ist: Ein massiver Raubbau an unserer Demokratie.

Während wir in den letzten zwei Jahrzehnten unter wechselnden Regierungen die Bürgerbeteiligung ausgebaut haben, wollen CDU und Grüne in Schleswig-Holstein die Rolle rückwärts vollziehen. Dabei bleibt weiterhin völlig nebulös, welches akute Problem sie damit eigentlich lösen wollen.

In unseren mehr als 1100 Gemeinden werden pro Jahr durchschnittlich gerade einmal 22 Bürgerbegehren eingeleitet. Von denen schafft es nur rund die Hälfte bis zum Bürgerentscheid, und selbst die gehen mitnichten immer zugunsten der Initiatoren aus. So what?

Das Argument von CDU und Grüne, dass dringliche Maßnahmen wie die Energiewende, nicht unnötig verschleppt werden dürfen, teile ich ja sogar. Da sind aber nicht engagierte Bürgerinnen und Bürger dran schuld, sondern eine überbordende Bürokratie und meist auch eine mangelhafte frühzeitige Einbindung ebendieser Bürgerinnen und Bürger.

Einschränkungen der Bürgerbeteiligung werden nicht zu schlankeren Prozessen führen, sondern eher zu mehr Klagen und noch mehr Politikverdrossenheit in der Bevölkerung.

Ebenso absurd ist die von Schwarz-Grün angestrebte Änderung bei der Mindestfraktionsstärke. Demnach sollen Gemeindevertretungen und Kreistage mit mehr als 31 Mitgliedern künftig die Mindestfraktionsstärke von zwei auf drei Mitglieder anheben können, um die Bildung von Kleinstfraktionen zu unterbinden.

Was CDU und Grüne sich hier zusammen gestrickt haben, ist schlicht demokratiefeindlich. Denn man braucht weder viel Fantasie noch Verstand um sich ausmalen zu können, dass ein möglichst breit gefächertes Spektrum demokratischer Parteien natürlich am besten geeignet ist, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.

Und wie in der schriftlichen Anhörung treffend feststellt wurde, könnte die geplante Neuregelung durchaus ein Fall für das Verfassungsgericht werden. An den Fraktionsstatus sind schließlich erhebliche Mandatsausübungsrechte geknüpft, weshalb es eines sehr triftigen Grundes bedarf, einen so massiven Eingriff in die Chancengleichheit der Mandatsträger vorzunehmen. Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen wurde schließlich nicht ohne Grund für verfassungswidrig befunden und abgeschafft.

CDU und Grüne sollten ihren demokratischen Irrweg beenden und sich lieber um die Probleme kümmern, die die Menschen wirklich bewegen. Da gibt es reichlich zu tun.

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