Pressemitteilung · Lars Harms · 16.03.2022 Rechte müssen natürlich auch einklagbar sein
Bürgerinnen und Bürger können ihre landesspezifischen Grundrechte auch künftig nicht vor dem Landesverfassungsgericht einklagen. Dies hat die Jamaika-Koalition heute im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: