Pressemitteilung · 19.09.2020 Glenn Dierking: Norderstraße nicht kaputt sanieren
Veranstalter der Dänischen Minderheit übergangen
Aufgrund der Pressemeldungen vom 18. September 2020 ist die Entscheidung für die Verkehrsberuhigung der Norderstraße wohl schon gefallen. Eigentlich hatte sich der zuständige Ausschuss eine Entscheidung für den 22. September vorgenommen. Die Verwaltung hat einen Drei-Stufen-Plan zur Abstimmung vorgelegt (SUPA-55/2020), wie er in mehreren Gesprächen mit Gewerbetreibenden und Nachbarn entwickelt wurde.
CDU, SPD und Grüne befürworten, teilweise im Widerspruch zu früheren Aussagen, den Bau von versenkbaren Pollern in der Norderstraße.
SSW-Ratsherr Glenn Dierking: „Ich kann nicht verstehen, dass entgegen der ausdrücklichen Wünsche der Norderstraßenanwohner*innen und den Vorschlägen der Gutachter eine Mehrheit im Ausschuss jetzt für die Poller ist. In der Vorlage der Verwaltung ist davon nicht die Rede, sondern erst einmal wird unter anderem eine andere Beschilderung vorgeschlagen. Warum wartet man den Erfolg solcher Maßnahmen nicht ab? Was soll die Hektik?“
Für die Dänische Minderheit ist die Norderstraße, auch weit über Flensburg hinaus, quasi die Herzkammer: zahlreiche Organisationen und Einrichtungen haben ihren Sitz in der Norderstraße. Dierking: „Diese Veranstalter, also Dansk Centralbibliotek, Aktivitetshus oder Flensborghus, sind in der Vorlage gar nicht genannt, obwohl sie jährlich hunderte Veranstaltungen anbieten. Das erweist sich jetzt als Fehler, weil über deren Ausrichtung auf auswärtigen Besucher*innen hinweg gegangen wird. Ich sage es klipp und klar: die Norderstraße wird mit den Pollern kaputt saniert.“
Die Debatte um eine Verkehrsberuhigung der Norderstraße läuft schon seit geraumer Zeit. SSW-Ratsfrau Karin Haug: „Warum auch nicht? Die Norderstraße hat sich auch über viele Jahre zu dem lebendigen Viertel gemausert, das wir heute schätzen. Stadtentwicklung mit der Brechstange halte ich für falsch. Darum wird sich der SSW dafür einsetzen, dass alle Maßnahmen in der Norderstraße zusammen mit allen Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und Veranstaltern nach zwölf Monaten im Ausschuss bewertet werden.“