Rede · 20.02.2003 Neustrukturierung der Landesbank
Der ausscheidende Finanzminister Möller hat es in den letzten Jahren angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes hier im Landtag nicht immer leicht gehabt. Er wurde oft mit Kritik und Spott überzogen. Zum Teil war die Kritik vielleicht in Einzelfragen berechtigt; zum Teil aber auch nicht. Vor allem, wenn man sich die genau so schlechte finanzielle Situation anderer Bundesländer ansieht.
Deshalb hoffe ich auch, dass sich alle Parteien des Landtages darüber einig sind, dass der Finanz-minister vor dem Hintergrund der schwierigen Ausgangslage des Landes - durch die Entscheidung der EU zu dem öffentlich-rechtlichen Banksystem in Deutschland - bei der notwendigen Umstruktu-rierung der Landesbank gute Arbeit geleistet hat.
Das ist zumindest die Einschätzung des SSW hier bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Fusionierung der Landesbank Schleswig-Holstein mit der Hamburgischen Landesbank sowie zur Verselbständigung der Investitionsbank. Mit diesem Gesetzentwurf betritt die Landesregierung un-ter den gegebenen Voraussetzungen den richtigen Weg, um die Zukunft der Landesbank zu sichern.
Ich brauche nicht zu wiederholen, dass der SSW grundsätzlich die Brüsseler Entscheidungen zum öffentlich-rechtlichen Kreditfinanzierungssystem in Deutschland bedauert und ablehnt. Allerdings mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die EU-Kommission die bisherigen Beihilferegelungen in unserem System als wettbewerbsverzerrende staatliche Einflussnahme im Sinne des Binnenmarktes beurteilt. Da kann man zwar viel über Sinn und Unsinn solcher Beurteilungen lamentieren, aber so funktioniert der europäische Binnenmarkt nun mal.
Sicherlich war auch die Landesregierung nicht begeistert über die Abschaffung der Gewährträger-haftung und anderer staatlicher Vorteile für die Landesbank ab 2005. Aber es bestand die Pflicht, eine vernünftige Umstrukturierung der Landesbank zu sichern.
Insbesondere ergab sich aus dem Brüsseler Forderungskatalog der Handlungszwang die Zukunft der Landesbank Schleswig-Holstein durch potente Partner zu sichern. Denn es war allen klar, dass die Landesbank ab 2005 ohne staatliche Unterstützung auf sich allein gestellt auf verlorenem Posten stünde, weil sie dann auch von ihren Geschäftspartnern wie eine Privatbank beurteilt werden würde. Dies galt insbesondere für die Frage des Kredit-Ratings, die ja für eine günstige Re-Finanzierung der Kredite der Landesbank von besonderer Bedeutung ist.
Von daher galt es zum einen, unnötigen Ballast - oder anders gesagt: geschäftsfremde Zweige der Landesbank - abzustoßen und zum anderen, einen strategischen Partner zu finden. In nur 12 Mona-ten Verhandlungszeit insgesamt und in nur vier Monaten intensiver Verhandlungen mit dem Ham-burger Partner gelang es, eine tragfähige und zukunftsweisende Lösung zu finden. Die Fusion mit der Hamburgischen Landesbank und die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist nicht nur auf den ersten Blick, sondern auch bei nähere Betrachtung - angesichts der vielen gleichen Interessen, zum Beispiel im Ostsseebereich, und der vernünftigen Ergänzung im internationalen Geschäft - die ideale Lösung für die Kieler Landesbank.
Die Befürchtungen, die ja natürlich nicht zu unrecht aufgekommen sind, dass der Kieler Standort unter der Fusion leiden könnte, sind durch die Verhandlungsergebnisse der Landesregierung nicht bestätigt worden. Die Arbeitsplätze in Kiel sind für die nächsten Jahren gesichert. Es wird einen gleichwertigen Doppelsitz in Kiel und Hamburg geben, und der Vorstand sowie der Aufsichtsrat der Bank sind ausgewogen besetzt worden. Mit einer Bilanzsumme von 180 Mio. Euro und mehr als 4.000 Mitarbeitern in Hamburg und Kiel wird die HSH Nordbank immerhin das zwölftgrößte Fi-nanzinstitut in Deutschland sein. Nach Ertragskraft, die ja auch sehr wichtig für die internationalen Rating-Agenturen ist, belegen die fusionierten Landesbanken sogar einen Platz unter den Top Ten in der Bundesrepublik.
Wichtig war auch die grundsätzliche Entscheidung, dass die Investitionsbank mit ihren vielen Lan-desförderprogrammen und anderen landespolitischen Aktivitäten aus der Landesbank herausge-nommen werden musste. Dies war notwendig geworden, weil eine klare Trennung von Wettbe-werbs- und Fördergeschäft die Zukunftsfähigkeit der Landesbank als ein im Wettbewerb stehendes Institut verbessern würde. Dazu haben wir als Land natürlich ein großes Interesse, die Investitions-bank als unverzichtbares starkes Förderinstitut für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu erhalten.
Daher wird die Investitionsbank Schleswig-Holstein jetzt als selbstständiges Kreditinstitut aus der Landesbank abgespalten und in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Die Investitionsbankberichte der letzten Jahren und die innerhalb der Investitionsbank vorgenommenen Strukturänderungen geben uns Anlass zur Hoffnung, dass die Verselbständigung der I-Bank ohne große Probleme umgesetzt werden kann.
In der Frage des Anteils der Landesregierung an der Kieler Landesbank und eines möglichen Ver-kaufes gab es allerdings Unstimmigkeiten. Letztlich hat sich allerdings klar herausgestellt, dass in der jetzigen Situation ein Verkauf von Landesanteilen wegen des zu erwartenden niedrigen Ver-kaufserlöses nicht sehr sinnvoll ist. Schon im Zuge der Haushaltsberatungen für 2003 war dieses ja im Finanzausschuss problematisiert worden. Wobei es mich immer noch wundert, dass die FDP in ihren Haushaltsanträgen sogar den gesamten Verkauf aller Landesanteile gefordert hatte.
Dies ist nun anders gekommen, und durch eine sogenannte Haltevereinbarung haben sich alle An-teilseigner - also das Land Schleswig-Holstein, die Hansestadt Hamburg, die WestLB und die Spar-kassen- und Giroverbände verpflichtet, die nächsten 10 Jahre mindestens 50,1% der Aktien zu be-halten. Damit ist also der öffentliche Einfluss auf die HSH Nordbank zumindest für die nächsten 10 Jahre gesichert. Was danach passiert, steht in den Sternen, aber in dieser wichtigen Umstrukturie-rungsphase behält also die Landesregierung einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Bank.
Man kann es bedauern, und der SSW macht dies auch, aber wir müssen uns wohl leider auf lange Sicht von dem einst vorbildlichen deutschen Giro- und Sparkassensystem mit den vielen Landes-banken verabschieden. Der Einfluss der Politik auf die Geschäftspolitik dieser umstrukturierten Landesbanken - und übrigens auch auf die Sparkassen - wird naturgemäß längerfristig abnehmen.
Ob dies eine vernünftige Politik ist - nicht zuletzt für die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Schleswig-Holstein (Stichwort ist hier zum Beispiel Basel II) - wage ich mal zu bezweifeln. Doch unter den gegebenen Umständen hatte die Landesregierung keine andere Wahl, und sie hat aus Sicht des SSW das Beste aus dieser Situation gemacht.
Wir werden diesen Gesetzentwurf sicherlich noch bis zur zweiten Lesung intensiv in den Ausschüs-sen beraten. Denn nicht alle Details sind ja schon endgültig geklärt. So bereiten bei der Umwand-lung in eine Aktiengesellschaft die bisher ausgegebenen Pfandbriefe noch einige Probleme. Diese Probleme sollen jedoch meines Wissens nach durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebenen ge-löst werden können, und angeblich hat Herr Eichel bereits seine Zusage dazu gegeben. Auch der Umgang mit einem zehnprozentigen Anteil der Landesbank Baden-Württemberg an der LB Kiel muss noch endgültig geklärt werden. Doch die Landesregierung ist hier am Ball, und ich bin zuver-sichtlich, dass die noch ausstehenden Probleme bis zur zweiten Lesung gelöst werden können.