Rede · 15.11.2012 Neuordnung der Universitätsmedizin
Die Behandlung komplizierter Erkrankungen, seltener Krankheiten oder multipler Krankheitsbilder erfolgt in Schleswig-Holstein in den Universitätskrankenhäusern an den Standorten in Kiel oder Lübeck. Entsprechendes Knowhow, auch und gerade durch kurze Wege zwischen Forschung und Behandlung, sichern den Patienten dort ausgesprochen gute Heilungschancen.
Manchmal vergessen wir in den Diskussionen um rote oder schwarze Zahlen, dass die Universitätsmedizin für die Maximalversorgung kranker Menschen zuständig ist – und diese Aufgabe ausgesprochen gut erfüllt. Bislang. Manche Schlagzeilen suggerieren ein anderes Bild, wonach die hohen Standards gefährdet seien. Das ist trotz desolater baulicher Mängel an einigen Gebäuden bislang nicht der Fall.
Gerade wir als Entscheider sollten uns nicht daran beteiligen, die Universitätsmedizin herunter zu reden. Damit spielen wir nämlich den falschen Interessen in die Hände.
Fakt ist allerdings, dass die Zusammenlegung der beiden Standorte dem Gesamtkonzern seit 2003 in jedem Jahr ein wachsendes Defizit beschert hat. Angesichts des Defizits von 140 Mio. Euro ist der Masterplan Hochschulmedizin längst Makulatur. Die darin taxierten 700 Mio. Euro für Gebäudesanierung und Neubauten, kann die öffentliche Hand nicht aufbringen. Darum entschied sich die alte Landesregierung für die Gewinnung privater Investoren im Rahmen eines klassischen Immobilien ÖPP-Projektes.
Private Anbieter sollen Neu- und Umbau der Universitätsgebäude finanzieren und durchführen und das Land diese Gebäude dann mieten. Entsprechende Interessenten waren schnell zur Stelle.
In der politikwissenschaftlichen Literatur werden die ÖPP-Projekte im Krankenhauswesen aber zunehmend als problematisch bewertet, weil sie zwar kurzfristige Entlastungen bringen, aber langfristig die inhaltliche Begleitung des Projektes erschwert wird und natürlich auch die Gesamtkosten über die Laufzeit höher sind als bei einer kreditfinanzierten Variante. Entsprechende Erfahrungen liegen inzwischen vor. Danach ist klar: kein Vertrag kann so wasserdicht sein, dass nicht doch ein Schlupfloch jahrelange juristische Querelen nach sich ziehen kann. ÖPP verschiebt also die Gleichgewichte weg vom Staat hin zu privaten Investoren – und das in einem Bereich, nämlich der medizinischen Maximalversorgung, der zur Daseinsvorsorge gehört. Mit entsprechender Skepsis sollten die weiteren Verhandlungen daher betrachtet werden.
Andererseits ist weder den Beschäftigten vor Ort, noch den Kranken oder der Landesregierung mit Bedenkenträgerei geholfen. Die massiven Probleme bei einigen Gebäuden drängen geradezu zu entschlossenem Handeln und tragfähigen Lösungen.
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass wir das Rad nicht immer neu erfinden müssen. Wir haben nämlich in Schleswig-Holstein eine Institution, die sich mit Gebäudesanierung, Gebäudeverwaltung und Gebäudebetrieb und der Begleitung von solchen großen Projekten ausgesprochen gut auskennt. Das ist die GMSH. Entsprechendes Fachwissen könnte die GMSH auch bei der Universitätsmedizin zum Einsatz bringen. Damit hätten wir zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: eine schnelle Lösung, ohne dabei die gesamte Steuerungsfähigkeit aus der Hand gegeben zu haben. Der Betrieb der Gebäude könnte nach Sanierung oder Neubau zum Beispiel auch an die GMSH übergeben werden. Das wäre eine denkbare Alternative.
Und in dem Meinungsbildungsprozess sind wir offen. Die Zeiten, in denen die Landesregierung von oben herab den Standorten die eine oder andere Weichenstellung verordnet hat, ohne sich dabei großartig um die örtlichen Gegebenheiten zu kümmern, sind erfreulicherweise passé. Jetzt geht es um einen Entscheidungsprozess, in dem alle Alternativen abgewägt werden müssen. Diese Art der Entscheidungsfindung bildet erst die Voraussetzung, überhaupt Synergien heben zu können. Und ich denke, dass wir diesbezüglich – wenn wir auf die bisher in Gang gesetzten Verfahren aufbauen und neue Ideen nicht von vornherein abwiegeln - auf dem besten Weg dahin sind.