Rede · Jette Waldinger-Thiering · 07.03.2019 Minderheitenfragen verdienen auch in Europa mehr Gewicht

 „Die Forderung nach einem Minderheiten-Ressort kommt aus den Minderheiten selbst.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 17 - Minderheitenpolitische Belange zusätzlich auf EU-Ebene verorten (Drs. 19/1288) 

(Nr. 074-2019) In den vergangenen Jahren hat meistens der Konsens geherrscht, dass wir in minderheitenpolitischen Fragen gemeinsam ein Zeichen setzen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir mit den demokratischen Parteien einen gemeinsamen Antrag hinbekommen haben. 
Die Forderung nach der Schaffung einer festen Zuständigkeit für die Belange von Minderheiten in Form eines Kommissariats ist eine Forderung, die aus den Reihen der Minderheiten kommt und sich mit der Zeit weiterentwickelt hat. 

Anfangs haben wir für eine Zuständigkeit angegliedert an ein bestehendes Kommissar-Ressort plädiert, mittlerweile sind wir aber soweit, dass wir ein Amt wollen, das sich gänzlich den autochthonen Volksgruppen und Minderheiten in der EU widmet. Zu tun gäbe es, das können Sie sich sicherlich vorstellen, jedenfalls genug, um ein ganzes EU-Kommissar-Ressort auszufüllen. 

Unser Landesvorsitzender hatte schon vor dem Beschluss von 2014, den wir nun erneuern, mit Unterstützung der Friesischen Nationalen Partei auf einem Kongress der European Free Alliance diese Forderung präsentiert. Alle 36 vollwertigen Mitglieder, bestehend aus Regionalparteien, stimmten daraufhin zu und die EFA hat sich bereits an den damaligen Präsidenten der Kommission gewandt. 

Wie sie wissen ist die Verteilung der Ressorts Sache der EU-Staaten. Und deswegen erneuern wir unseren gemeinsamen Beschluss von 2014 gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen dieses Hauses. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass es endlich eine feste Zuständigkeit für die Durchsetzung der Minderheitenrechte gibt und die zugesagten Minderheitenrechte für alle Staaten gelten. Denn in der EU hängt der Minderheitenschutz von der jeweiligen staatlichen Gesetzgebung ab.

Im Herbst 2013 haben wir gesehen, wie die EU-Kommission mit Minderheitenbelangen umgehen wollte. Die Kommission fegte die Registrierung der Minority Safepack Initiative der FUEN vom Tisch, mit dem schlichten Hinweis, sie sei hierfür nicht zuständig. 
Rund 340 autochthone Minderheiten mit mehr als 100 Millionen Menschen leben in Europa. Damit ist jeder siebte Europäer und jede siebte Europäerin Angehörige einer autochthonen Minderheit. Neben den 23 Amtssprachen gibt es über 60 Regional- oder Minderheitensprachen. Und trotzdem fühlte sich die Kommission einfach nicht zuständig. Erst mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wurde klar, dass sich die Kommission hier nicht aus der Affäre ziehen darf. 

Das Minority Safepack ist sozusagen ein Bündel an Maßnahmen und konkreten Rechtsakten zur Förderung und zum Schutz der europäischen Minderheiten sowie der Regional- und Minderheitensprachen. Nicht überall ist das Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheitsbevölkerung so friedlich wie bei uns im deutsch-dänischen Grenzland. 
Ich finde es daher immer wieder besonders wichtig, auf die Menschen in der EU hinzuweisen, die noch staatenlos sind. Viele von ihnen sind Angehörige einer nationalen Minderheit. Diese Menschen zählen zu den meistbedrohten Minderheiten in der EU. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, Gesundheitswesen und Sozialhilfe verweigert sowie das Recht zu wählen genommen. Beispielsweise sind staatenlose Roma in den meisten Fällen Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens und ihre Nachkommen. Die Nachfolgestaaten haben damals diskriminierende Hürden für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in den jeweiligen Ländern aufgestellt. Die EU kann und sollte hier Möglichkeiten schaffen, den langfristig staatenlosen Menschen die Rechte zurückgeben, die andere EU-Bürgerinnen und -Bürger so selbstverständlich nutzen, beispielsweise das Recht auf Arbeit, auf Wohnen, und auf Reisefreiheit. Und genau das fordert das Minority Safepack. 
Wenn also die Bürgerinitiative die Unterschriften dieses Jahr einer neuen Kommission übergibt, können wir mit einem neuen Kommissionsmitglied, das für nationale Minderheiten und Volksgruppen zuständig ist, auch auf einen anderen Blick auf die Bürgerinitiative hoffen. Einer, der auf die Belange der Minderheiten gerichtet ist. 

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