Rede · Christian Dirschauer · 21.11.2024 Küstenschutz ist keine Privilegierung

„Wir drehen uns doch im Kreis, wenn die Umwidmung von Regionaldeichen zu Landesschutzdeichen nicht vereinfacht wird. So wie es jetzt ist, bleibt die Mammutaufgabe der Verstärkung des Deiches auf Landesschutzdeich-Niveau, beim bisherigen Unterhaltungspflichtigen. Damit lassen sie viele Verbände und Kommunen im Regen stehen. Das kann doch nicht gewollt sein.“

Christian Dirschauer zu TOP 12 - Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes (Drs. 20/2442)

In 2016 hatte die Küstenkoalition einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes vorgelegt. Es ging darum den Küsten- und Hochwasserschutz zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies war seinerzeit die Reaktion auf vorausgegangene Hochwasser- und Sturmflutereignisse. Das Gleiche gilt nun auch für den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Auch heute steht der Gesetzentwurf ganz im Zeichen des Klimawandels sowie den damit einhergehenden Extremwetterereignissen. Geprägt von der Ostseesturmflut des letzten Jahres sowie den Hochwasserkatastrophen in Mittel- und Süddeutschland gilt es auch für Schleswig-Holstein Antworten zu geben auf die Herausforderungen des Klimawandels. 
Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der Küstenschutz eine Stärkung erfahren soll. So begrüßen wir, dass in §63 „Zulassung von Bauten des Küstenschutzes, Planfeststellung“ klargestellt wird, dass diese Bauten im überragenden öffentlichen Interesse liegen und sie der öffentlichen Sicherheit dienen. Mit einer solchen Änderung können Planungsverfahren künftig im Sinne des Küstenschutzes beschleunigt werden. Aus der Erläuterung geht hervor, dass es sich dabei um eine Privilegierung handelt. Hier möchte ich deutlich sagen: Küstenschutz ist keine Privilegierung. Es ist die Grundvoraussetzung, um Leib und Leben sowie Sachwerte an unseren Küsten und bis ins Landesinnere zu schützen. 
Unklar bleibt der Entwurf allerdings zu §68, wenn es um die Umwidmung zu Landesschutzdeichen geht. Hier drehen wir uns doch im Kreis, wenn die Umwidmung von Regionaldeichen zu Landesschutzdeichen nicht vereinfacht wird. So wie es jetzt ist, bleibt die Mammutaufgabe der Verstärkung des Deiches auf Landesschutzdeich-Niveau, beim bisherigen Unterhaltungspflichtigen. Damit lassen sie viele Verbände und Kommunen im Regen stehen. Das kann doch nicht gewollt sein. 
Die Sturmflut des letzten Jahres an der Ostsee hat deutlich gezeigt, dass viele Campingplätze und Sportboothäfen ungeschützt waren und es dort zu erheblichen Zerstörungen und Sachbeschädigungen kam. Die Betreiber sollen laut Entwurf nunmehr die Nutzerinnen und Nutzer künftig auf die Gefahren von Sturmfluten, insbesondere im Winterhalbjahr, hinweisen. Damit macht es sich die Landesregierung zu einfach. Hier muss der Gesetzgeber wesentlich deutlicher formulieren, in welcher Form wie und wann darauf hinzuweisen ist und wie das zu dokumentieren ist. 
Den neuen §84a „Projektmanager in Planfeststellungsverfahren“ begrüßen wir durchaus. Es geht hierbei nicht um Regulatorische Maßnahmen, sondern um die Übertragungsmöglichkeit von Verfahrensschritten, um damit den Verwaltungsapparat zu entlasten. 
Durch die zunehmenden Wetterextreme wie Dürren und Starkregen braucht es für die Zukunft auch Regelungen, um den Wasserhaushalt an Land zu stärken. So brauchen wir einen vorsorgenden Hochwasserschutz, um das Wasser aus Starkregenereignissen aufzufangen und zurückzuhalten. Das heißt, wir brauchen Retentionsflächen in den Flussauen und Niederungen. Das ist ein neuer Weg den wir eingeschlagen müssen. Bisher war das Motto; das Wasser muss raus. Jetzt wird der Wasserrückhalt ein neues Element der Gewässerunterhaltung. Dass die Umsetzung nicht unumstritten ist, ist klar, daher bin ich auf die Anhörung im Ausschuss gespannt. 
Mit der Verrieselung oder ortsnahen Versickerung von Regenwasser stärken wir das Grundwasser und entlasten die Gewässer. Zudem entlastet es die kommunalen Entwässerungssysteme bei Starkregenereignissen. Die Erstellung von Starkregenkarten sehen wir ebenfalls als sinnvoll an, damit Kommunen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen können, um Hochwasserereignissen vorbeugend entgegenwirken zu können. 
Die Änderungen des Wasserabgabengesetzes in Form der geplanten Höhe der Wasserabgabe ist aus unserer Sicht durchaus akzeptabel. Alle müssen demnach mehr zahlen, darum stellt sich die Frage, warum es gerade für den Sand- und Kiesabbau hier eine besondere Regelung geben soll. 
Die vorliegenden Anhörungsergebnisse machen deutlich, dass die geplante Erhöhung der Wasserabgabe nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Niemand zahlt gerne mehr für etwas. Daher sollte der Gesetzgeber jetzt auch nicht die rechtliche Systematik verlassen, um künftig auf dem Verordnungswege die Preise festzulegen. Dem Parlament würden damit die Eingriffsmöglichkeiten entzogen werden, dass kann nicht gewollt sein.
Abschließend möchte ich noch auf das Hafen- und Wasserverkehrsrecht eingehen. Die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Vorschriften für die Genehmigung von Häfen und Hafeninfrastruktur halten wir prinzipiell für sinnvoll. Aber; hier stellt sich aus unsrer Sicht die Frage, wofür werden künftig Vereinfachungen und Entbürokratisierung benötigt? Wir haben es erlebt, als das Erdgasterminal in Brunsbüttel durchgedrückt wurde. Derartige Vereinfachungen lehnen wir ab. Eine Konkretisierung des §94 Absatz 4, wäre daher aus unserer Sicht absolut notwendig, um vergleichbare Vereinfachungen, beispielsweise für Anlagen oder Infrastruktur zur Verpressung von CO2 auszuschließen. 
Ich freue mich auf die mündliche Anhörung im Ausschuss.

 

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