Pressemitteilung · 06.02.2025 Keine Muschelfischerei in der Flensburger Förde!

Landesregierung muss sich in Berlin und Kopenhagen für eine Verbot der Muschelfischerei in der Flensburger Förde einsetzen

Die Rede des Vorsitzenden der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Martin Lorenzen zur Resolution: Verbot der Muschelfischerei im deutschen Teil der Flensburger Förde 
RV-4/2025    

Es gilt das gesprochene Wort

Der Flensburger Förde geht es nicht gut. Das wissen wir eigentlich seit Jahrzehnten, aber im Bericht zum Umweltzustand der Flensburger Förde, der vom SSW im Landtag angestoßen wurde, steht es schwarz auf weiß. Eutrophierung, Munitionsaltlasten und Plastikmüll wurden dort als Herausforderungen konstatiert. In diesen Bericht wird auch die Wildmuschelfischerei und die wichtige ökologische Bedeutung von Miesmuschelbänken beleuchtet. Denn diese sind wertvolle Lebensräume, die wichtige ökologische Funktionen innehaben. Sie sind Rückzugshabitat von Tier- und Pflanzenarten und weisen eine hohe Artenvielfalt auf. Sie sind Nahrungsgebiet und Laichplatz für Fische und Lebensraum unterschiedlichster Bodentiere. Zudem haben Miesmuscheln eine weitere wichtige Funktion, indem sie das Gewässer von Nährstoffen filtern. Somit haben Miesmuschelbänke mit all ihren Funktionen einen unschätzbaren ökologischen Wert für ein Gewässer, das es zu schützen gilt. Wir brauchen also die Muscheln dringend.
Daher wollen wir keine Muschelfischerei in der Flensburger Förde, weder im deutschen noch in dänischen Teil. Dies hat die Ratsversammlung bereits 2018 einstimmig beschlossen. Bereits Ende 2018 hat die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg einen Antrag auf Genehmigung der Muschelfischerei für ihren Teil der Förde abgelehnt. Der Landtag hat sich letzte Woche auf Antrag des Flensburger SSW-Landtagsabgeordneten mit diesen Thema befasst. Im Landtag gibt es genau wie in der Ratsversammlung es eine breite Mehrheit die Muschelfischerei zu verbieten. Wir wollen heute mit dieser Resolution erreichen, dass die Landesregierung die Wildmuschelfischerei mit Schleppnetzen im deutschen Teil der Flensburger Förde verbietet um auch die aktuellen Schutzbemühungen der dänischen Nachbarn zu unterstützen. Denn seit Sommer 2023 gibt es einen interfraktionellen Beschluss im dänischen Folketing zum Meeresschutz – Danmarks Havplan. Dort haben alle Fraktionen – die regierungstragenden sowie die Oppositionsparteien – eine ganzheitliche Planung verabschiedet. Die Umsetzung ist aber leider noch nicht erfolgt.
Nun lesen wir heute im Tageblatt, dass das gar nicht so einfach wird, weil es ein Abkommen von 1958 zwischen Deutschland und Dänemark gibt, das keiner mehr kennt. In diesem Abkommen steht, dass die Regierungen beider Länder sich gemeinsam einigen müssen auf Vorschriften für Fangmethoden und Fanggeräte. Scheinbar kann also Schleswig-Holstein ein Verbot gar nicht alleine erlassen. Dänemark aber auch nicht. Wo ein Wille ist, ist ein Weg und deshalb müssen wir heute fordern, dass die Landesregierung sich in Berlin und Kopenhagen für eine Verbot der Muschelfischerei in der Flensburger Förde einsetzt und dies in dem deutsch-dänischen Abkommen regelt.

Tak for opmærksomheden.

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