Rede · Christian Dirschauer · 27.03.2025 Keine Krankenhausreform ohne verlässliche finanzielle Unterstützung
„Die Zielsetzung ist schön und gut – aber die Umsetzung scheint zweifelhaft“
Christian Dirschauer zu TOP 24 - Zukunftsorientierter Krankenhausbau in Schleswig-Holstein (Drs. 20/3044)
Unsere Krankenhäuser erleben seit Jahren eine wahre Achterbahnfahrt. Sie haben nicht nur durch die Corona-Pandemie einen echten Stresstest durchlaufen, sondern leiden bis heute massiv unter steigenden Kosten. Und das in gleich mehreren Bereichen. Als unverändert aktuelle Stichworte lassen sich hier die Energiepreisentwicklung, Tarifsteigerungen oder inflationsbedingte Mehrausgaben nennen. Im Ergebnis hat sich die ohnehin angespannte Finanzlage nahezu flächendeckend verschärft. Und zwar dergestalt, dass mittlerweile fast überall rote Zahlen geschrieben werden. Doch als wäre das nicht schon Herausforderung genug, stehen die Kliniken im Land mit dem KHVVG, beziehungsweise dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes, vor Reformplänen, die selbst die absoluten Grundlagen ihrer Arbeit verändern. Ich denke damit dürfte wohl allen klar sein, dass unsere Krankenhauslandschaft dringende Aufmerksamkeit auch von Seiten der Landespolitik braucht.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich natürlich, dass uns CDU und Grüne hier für den Bereich des Krankenhausbaus einen nahezu allumfassenden Antrag vorlegen. Denn auch wenn mich der Katalog an Punkten erst einmal an ein Hybridwesen erinnert hat, das die Vorzüge verschiedener Tierarten vereint und unter anderem Eier, Milch und Wolle liefert, sind hier ohne Frage gute und wichtige Punkte enthalten. Wir vom SSW können es nur unterstützen, wenn Schleswig-Holstein die Fördergrundlagen beim Krankenhausbau an die veränderten Rahmenbedingungen anpasst. Das Ziel, zukünftig vor allem auf Gebäude zu setzen, die nicht nur nachhaltig und zukunftssicher, sondern dabei auch noch für Krisenszenarien gewappnet und besser vor Hitze oder Hackerangriffen geschützt sind, teilen wir voll und ganz. Und natürlich ist es ebenso sinnvoll, wenn diese so genannten „Gesundheitsbauten“ dann auch noch dem Patientenwohl dienen, weil das Ein-Bett-Zimmer zum Versorgungsstandard werden soll.
Gegen diese Forderungen kann man wohl genauso wenig haben, wie gegen Effizienzgewinne durch eine modulare Bauweise, eine verbesserte Versorgungslage im Hamburger Rand oder eine effektivere Verzahnung ambulanter und stationärer Angebote. Keine Frage: Eine moderne und am Patientenwohl orientierte Krankenhausinfrastruktur ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und damit auch aus Sicht des SSW extrem wichtig. Aber in Zeiten, in denen unsere Kliniken ohnehin vor enormen Herausforderungen stehen, drängt sich die Finanzierungsfrage umso stärker auf. Denn trotz steigender Landesinvestitionen im Krankenhausbau steht die Klinikinfrastruktur vor einem Sanierungsstau, der längst in den Milliardenbereich geht. Also bitte nicht falsch verstehen: Ich will die hoch gesteckten Ziele der Koalition keinesfalls zerreden oder ihre Motivation bremsen. Aber mir ist wichtig, dass wir die bestehende Infrastruktur beziehungsweise eben auch die Bestandsbauten, die dringend einer Sanierung bedürfen, nicht vergessen. Und ich möchte angesichts der Herausforderungen gerne dazu raten, sich realistische Ziele zu setzen, die nicht zuletzt auch langfristig finanziell darstellbar sind.
Und wenn wir schon bei der Frage der Finanzierung sind, dann muss neben den Krankenhausinvestitionen, für die das Land ja eine klare Verantwortung trägt, natürlich auch über den Betrieb der Kliniken gesprochen werden. Denn der läuft bekanntlich viel zu oft defizitär. Und es steht zu befürchten, dass sich daran auch - oder vielleicht sogar aufgrund - des gerade in Kraft getretenen KHVVG nicht viel ändert. Denn auch wenn die konkreten Auswirkungen der Reform noch immer schwer abzuschätzen sind, wird zumindest das Element der Vorhaltefinanzierung von vielen Häusern als nicht auskömmlich angesehen. Es ist gut und richtig, dass man den Übergangszeitraum bis zum Scharfschalten der Vorhaltefinanzierung nochmal um ein Jahr verlängert hat. Aber wir müssen uns eins bewusst machen: Wir reden hier nicht darüber, ob irgendwelche Renditeerwartungen erfüllt werden. Sondern darüber, ob Standorte und konkrete Patientenversorgung überhaupt aufrechterhalten werden können. Strukturreform darf aus meiner Sicht aber nicht bedeuten, dass zig Klinikstandorte schließen.
Die Grundsätze der Krankenhausreform sind aus Sicht des SSW völlig unstrittig. Wir brauchen eine Entökonomisierung und Entbürokratisierung im Krankenhauswesen. Und wir halten den Weg über die Zentralisierung von komplexen planbaren Leistungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Grund- und Notfallversorgung in der Fläche für völlig richtig. Aber wir stehen gerade vor einer Riesenherausforderung, die in Teilen eben leider existenzgefährdende Ausmaße annimmt. Und deshalb halte ich den letzten Punkt des Antrags für den entscheidenden: Wir brauchen dringend eine verlässliche Überbrückungsfinanzierung, die unsere Krankenhäuser bei Umstrukturierungen und Kooperationen im Sinne des KHVVG unterstützt. Und ich hoffe daher sehr, dass die gerade gefundene Lösung, nach der der Bund die Hälfte dieses Transformationsfonds aus Mitteln des Sondervermögens speist, dauerhaft durchträgt. Denn ohne verlässliche finanzielle Unterstützung wird diese Reform nicht gelingen.