Rede · Jette Waldinger-Thiering · 26.02.2025 Kein Platz für Gutsherrenart an den Hochschulen

„Wenn es nicht so erschütternd wäre, man könnte das für einen Witz halten. Ist es aber nicht. Und schon gar nicht für die Betroffenen. Umso erschütternder ist, dass gegen die zugrunde liegenden strukturellen Probleme nicht längst wirksam vorgegangen wird.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 13 - Schutz gegen Machtmissbrauch an Hochschulen in Schleswig-Holstein (Drs. 20/2893)

Wir schreiben das Jahr 2025. An unseren Hochschulen sind alle Menschen gleichberechtigt, wir haben tarifgebundene Arbeitsplätze, wir haben ein hohes Ausbildungsniveau und hochqualifizierte Akademiker. Beste Bedingungen für ein gutes Arbeitsklima, könnte man meinen. Und doch scheinen an den Hochschulen im Land teilweise Bedingungen zu herrschen wie bei den Großgrundbesitzern des vorletzten Jahrhunderts. Immer wieder üben Hochschulmitarbeitende in gehobenen Positionen missbräuchlich Macht gegenüber Untergebenen aus. Wenn es nicht so erschütternd wäre, man könnte das für einen Witz halten. Ist es aber nicht. Und schon gar nicht für die Betroffenen. Umso erschütternder ist, dass gegen die zugrunde liegenden strukturellen Probleme nicht längst wirksam vorgegangen wird. 
Immer wieder können wir in der Presse lesen von Studierenden, die in der Uni mit unangemessenen Kosenamen betitelt werden oder man hört von Medizinerinnen und Medizinern in den Unikliniken, deren Nasenspitze den Vorgesetzen missfiel. 
Wo bleibt da die Führung, frage ich mich. Die hat offenbar nicht den Willen oder nicht das passende Werkzeug, um die Probleme abzustellen. Wer will das denn auch alles so genau nachweisen, es steht ja Aussagen gegen Aussage, heißt es dann oft.
Zuerst müssen wir anerkennen, und das ist nicht neu, dass Machmissbrauch an Hochschulen durch bestehende Strukturen begünstigt wird. 
In den meisten Instituten gibt es eine Professur, verbeamtet auf Lebenszeit. Dann gibt es mehrere wissenschaftliche Mitarbeitende, die sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln, eine Horde Doktorand*innen, die sich freuen, wenn sie überhaupt Geld für ihre Arbeit bekommen und die Studierenden, die von den Bewertungen der Dozent*innen abhängig sind. 
Hier und da gelegentlich eine feste Stelle im Mittelbau, der Sechser im Lotto, für die, die sie bekommen oder Forschungsgelder, die wieder für ein paar Jahre die Beschäftigung sichern könnten. Dass solche Strukturen dazu verleiten, Macht auszunutzen, darf kaum verwundern. Dass wir an diesen Strukturen noch immer festhalten, vielleicht schon eher. 
Wir müssen endlich die Arbeitsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an unseren Hochschulen verbessern. Zum einen, weil ein starker, nicht durch Zeitverträge drangsalierter Mittelbau missbräuchlichen Strukturen vorbeugen kann. Aber auch, weil unsere Hochschulen kaum noch attraktiv sind für internationale Forschende. 
Viele kluge Köpfe entscheiden sich wegen der schlechten Rahmenbedingungen längst gegen eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland.

Die vorliegenden Anträge benennen verschiedene Maßnahmen gegen missbräuchliche Strukturen. Diese sind gut und richtig. Ganz entscheidend aber ist die benannte rechtliche Verankerung von effektiven Schutzmaßnahmen. Selbstverpflichtungen in einem von Machtgefällen geprägten Umfeld bleiben wirkungslos. 
Bisher heißt es im Hochschulgesetz nur: die Hochschulen wirken sexualisierter Belästigung und Gewalt entgegen. Das sollte selbstverständlich sein, sogar wenn es nicht im Gesetz stünde. Der im Antrag von CDU und Grünen benannte Ansatz, Maßnahmen gemeinsam mit den Hochschulen zu entwickeln, ist der Richtige. In Nordrhein-Westphalen wird aktuell eine Novelle des Hochschulgesetzes beraten mit dem Ziel, Studierende und Mitarbeitende wirksamer gegen Machtmissbrauch zu schützen. Hier ging die Initiative von zwei Hochschulen aus. 
Die geplante Gesetzesänderung gäbe den Hochschulen einen Instrumentenkasten an die Hand, mit dem sie schon unterhalb der Schwelle des langwierigen Disziplinarverfahrens konkrete Maßnahmen ergreifen könnten. Auch Verstöße gegen die Redlichkeit wissenschaftlichen Arbeitens könnten hiermit unmittelbar geahndet werden. Das könnte für Schleswig-Holstein Vorbildfunktion haben. Wichtig erscheint mir dabei vor allem, dass klar geregelt wird, an welche Stellen Betroffene sich wenden können. Eine externe Beratungsstelle ist sicherlich richtig, ohne Handlungsbefugnis bleibt sie aber ein Feigenblatt. Wir müssen die Bekämpfung von strukturellem Machtmissbrauch daher im Hochschulgesetz verankern, damit sie Wirkung entfalten kann. Das sollten wir meines Erachtens in der gebotenen Ausführlichkeit im Ausschuss weiter beraten. 

 

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