Rede · Christian Dirschauer · 28.02.2025 Kein improvisierter Flickenteppich aus Maßnahmen und Konzepten mehr!
„Letztendlich muss es darum gehen, die vorhandenen Mittel effektiv zu nutzen, damit alle Schulträger - auch die Ersatzschulen, die Schulleitung und vor allem die Schüler und Schülerinnen in Schleswig-Holstein die gleichen Möglichkeiten der Unterstützung zur Verfügung stehen.“
Christian Dirschauer zu TOP 27+40 - Schulbegleitung und Schulassistenz neu aufstellen sowie der Bericht Schulbegleitung 2024 (Drs. 20/ 2947 und 20/2643)
Bereits vor einem Jahr haben wir uns hier im Plenum über die Lage der Inklusion an Schulen und über die mehr oder weniger funktionierenden Maßnahmen - unter anderem der Schulbegleitung - diskutiert.
Viel hat sich seitdem nicht verändert, im Bericht der Landesregierung wird deutlich, dass viele Kreise und Kommunen versuchen, ihre Ressourcen zu bündeln und Poollösungen zu entwickeln.
Aber unter dem Strich wirkt das Ganze eher wie ein improvisierter Flickenteppich aus Maßnahmen und Konzepten.
Das heißt, ob ein Kind mit besonderen Unterstützungsbedarf eine gute und angemessene Begleitung im Unterricht und dem Schulalltag erhält, ist reine Glückssache und abhängig vom Wohnort. So kann weder Inklusion gelingen noch Chancengleichheit entstehen.
Wir brauchen ein landesweites, gut koordiniertes und stabil finanziertes Konzept zur Schulbegleitung und Schulassistenz.
Momentan kommt es zwar tatsächlich zu Situationen, in denen viele Erwachsene im Klassenraum sitzen und einzelnen Schülern zugeordnet sind, es finden aber kaum Kooperation zwischen den Ausführenden der Einzelmaßnahmen statt. Andererseits gibt es Kinder, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht beschult werden können. Es liegt doch auf der Hand, dass es so nicht weitergehen kann.
An diesem Punkt muss ich auch noch mal erwähnen, wie schwer es für die Ersatzschulen ist, die verschiedenen Vorgaben der Kreise und Kommunen zu handtieren, um dem Unterstützungsbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Das Konzept der Schulassistenz kann man eigentlich nur loben, und ich bin dankbar, dass wir diese Maßnahmen in Schleswig-Holstein eingeführt haben, aber Schulassistenz kann natürlich nicht alle Bedarfe abdecken. Schon gar nicht, wenn es um eine „eins zu eins“ Betreuungsmaßnahme geht.
Hier müssen wir überlegen, wie wir in Zukunft die multiprofessionellen Teams definieren und stärken wollen .
Vielleicht denken wir auch einfach einen Schritt weiter und gehen von der Poollösung zu einem breiter multiprofessionellem Team, indem die verschiedenen Mittel der Schulassistenz und der Schulbegleitung gebündelt werden.
Auch wenn der individuelle Hilfeanspruch weiter bestehen muss, müssen die Hilfemaßnahmen flexibel gestaltet werden - allein um eine Stigmatisierung durch die Schulbegleitung zu verhindern. Deshalb brauchen wir eine klare Definition von Aufgaben und Qualifikation.
Wenn eine Einzelhilfe-Maßnahme eine permanente „Eins zu Eins“- Betreuung bedarf, so muss diese vielleicht nicht unbedingt durch eine pädagogische Fachkraft durchgeführt werden, allerdings sollte die Maßnahme von einer pädagogischen Fachkraft vor Ort koordiniert, begleitet und unterstützt werden.
Aktuell gibt es keine klaren Qualifikationsanforderungen für Schulbegleitung. Hierfür sollten Mindestanforderungen gelten, die durch Fort- oder Weiterbildung zu erlangen sind.
D.h. der Weg zur Poollösung ist zwar der richtige, aber es müssen dafür landesweite Rahmenbedingungen gelten. Die Rahmenbedingungen müssen klar aufzeigen, wer die Hilfe koordiniert, welche Aufgaben erfüllt werden müssen, und welche Qualifikation benötigt werden.
Um die Rahmenbedingungen zu erfüllen, müssen vor allem Stunden für Koordination bereitgestellt werden. Und dann muss geklärt werden, ob diese Koordination Arbeit von den Schulträgern, von der Schulleitung oder von einer pädagogischen Fachkraft geleistet wird.
In einem Pool oder in einem multiprofessionellen Team, muss eine definierte Anzahl an Fachpersonal vorhanden sein. Auch die kleinen Standorte benötigen dann ein eigenes kleines Team und Koordinationsstunden.
Letztendlich muss es darum gehen, die vorhandenen Mittel effektiv zu nutzen, damit allen Schulträgern- auch den Ersatzschulen, den Schulleitungen und vor allem den Schülern und Schülerinnen in Schleswig-Holstein, die gleichen Möglichkeiten der Unterstützung zur Verfügung stehen.