Rede · Lars Harms · 20.11.2024 Grundsteuer-Desaster doch noch abwenden!
„Wir unterstützen diesen pragmatischen Grundsteuermesszahlengesetz-entwurf der SPD und denken, dass dieser nun auch noch rechtzeitig vorliegt, um seinen parlamentarischen Weg gehen und dann integriert werden zu können. Dafür müsste es nun sehr schnell gehen, aber der breiten Masse, vor allem Eigenheim- und Wohnungsbesitzern sowie den Mietern, würde dies wirklich helfen.“
Lars Harms zu TOP 16 - Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein (Drs. 20/2667)
Meine letzte Rede zum Thema Grundsteuerreform im vergangenen September-Plenum schloss ich mit der Feststellung: „Die nächste Grundsteuer-Debatte kommt bestimmt“ – und hier ist sie nun schon! Diesmal müssen wir aber glücklicherweise nicht gegen einen weiteren Verschlimmbesserungsentwurf der Landesregierung wettern. Stattdessen hat die SPD-Fraktion einen Anpassungsvorschlag vorgelegt, mit dem das Grundsteuer-Desaster zumindest noch etwas abgefedert werden und die breite Bevölkerung entlastet werden könnte. Wir danken der SPD für diesen pragmatischen Vorschlag, den übrigens auch eine Petition fordert, unterstützen diesen und denken, dass dieser nun auch noch rechtzeitig vorliegt, um für die neue Grundsteuererhebung ab dem nächsten Jahr integriert werden zu können. Dafür müsste es nun schnell gehen, aber der breiten Bevölkerung würde dies wirklich helfen.
Denn das Reformmodell, das sich die Landesregierung nun so zusammengeschustert hat, wird hierzulande sehr viele Verlierer hervorbringen – und zwar insbesondere bei den Eigenheim- und Wohnungsbesitzern sowie folglich auch bei den Mietern. Das ist inzwischen klar, aber das war ja eigentlich explizit nicht gewollt. Das Bundesmodell inklusive der letzten Anpassungen, die die regierungstragenden Fraktionen durchgedrückt haben, ist für Schleswig-Holstein eben nicht das klügste Modell. Das hat der SSW von Anfang an so eingeschätzt, das haben mehrere – für die Vorlagen der Landesregierung teils katastrophale – Anhörungen so ergeben und das zeigen die vielen Klagen, die bereits anhängig sind.
In Schleswig-Holstein werden durch diese Modellwahl Nicht-Wohngrundstücke entlastet, wohingegen Wohngrundstücke künftig grundsteuerlich deutlich höher bewertet und belastet werden. Das liegt unter anderem am Bodenrichtwert. In Gewerbegebieten fällt dieser niedriger aus, da Grundstücke hier weniger häufig verkauft werden, weshalb es hier kaum Wertanpassungen gibt. Ganz anders dagegen in Wohngebieten, die eine deutliche Wertsteigerung erfahren – und hier sind dann die Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, Vermieter sowie insbesondere auch die zahlreichen Mieter die Gekniffenen.
Das war und ist nicht im Sinne der Reform, nicht im Sinne der Politik und erst recht nicht im Sinne der Menschen. Der Anspruch – und das politische Versprechen – war das Schlagwort „Aufkommensneutralität“. Die Grundsteuerreform sollte insgesamt nicht zu Mehreinnahmen führen – allerdings wird offenbar nur auf das Gesamtaufkommen geschaut, wobei die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien zusammengerechnet werden. In Schleswig-Holstein zeigt sich nun, dass diese Rechnung besonders einseitig zu Lasten von Wohngebieten geht. Das ist ungerecht und unredlich und die Bürgerinnen und Bürger schimpfen zurecht, wie das sein kann und wie sie diese Erhöhung nun auch noch bezahlen sollen.
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind schon genervt genug, fühlen sich seit Jahren gebeutelt und müssen ja auch tatsächlich inzwischen seit Jahren für viele grundlegende Dinge des täglichen Lebens deutlich mehr bezahlen. Und nun soll auch noch ein neuer Grundsteuersatz hinzukommen, der für einige auf das 4- bis 5-fache des bisherigen Satzes ansteigen soll? Das kann nun wirklich nicht angehen und dafür muss die Politik nun noch rechtzeitig eine pragmatische, rechtssichere und transparente Lösung finden. Das Leben, und dazu gehört nun mal auch das Wohnen, muss bezahlbar bleiben!
Hierzu hat die SPD-Fraktion nun einen Vorschlag für ein Grundsteuermesszahlengesetz vorgelegt. Dadurch könnte ein besserer Ausgleich im Sinne der breiten Bevölkerung hergestellt werden. Wie dies mit jeweils welchen Messzahlen konkret funktionieren würde, ist ja der Drucksache zu entnehmen.
Da das Reformmodell selbst ja nicht mehr verworfen werden kann, sollte doch wenigstens eine solch hilfreiche Anpassung ermöglicht werden. Wir finden diesen Gesetzentwurf gut und pragmatisch genug, sodass dieser nun auch noch seinen parlamentarischen Weg gehen und dann noch rechtzeitig integriert werden könnte. Noch ist Zeit, die Grundsteuererhöhung zumindest abzufedern. Wir müssten hier nur zügig vorankommen. Der SSW wird diesen Vorschlag jedenfalls gerne konstruktiv begleiten und wir hoffen, dass die anderen Fraktionen das auch so sehen mögen.