Rede · 16.09.2011 Finanzierung des baulichen Masterplans UKSH, Solide Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des UKSH schaffen, Zukunft der Anlage für Partikeltherapie in Kiel
Wenn wir heute über die zukünftige Sanierung des UKSH debattieren, dann muss man nach unserer Auffassung folgende Fakten vorab erst einmal festhalten. Erstens reden wir heute nicht über den gesamten Investitionsstau, sondern nur über den Investitionsstau der mit der Krankenversorgung verbunden ist. Forschung und Lehre sind nicht von dem umfasst, was mithilfe eines Asset-Modells gelöst werden soll. Wir reden also über eine Investitionssumme von rund 350 bis 400 Millionen Euro von insgesamt 700 Millionen Euro Gesamtinvestitionsbedarf. Zweitens sprechen wir zwar vom Asset-Modell und davon, dass – ich zitiere aus dem Antrag der Grünen – die notwendigen Bauinvestitionen des UKSH-Masterplans von privaten Investoren durchgeführt werden sollen. In welcher konkreten Ausgestaltung dieses Asset-Modell umgesetzt werden soll, ist leider noch nicht klar. Vor diesem Hintergrund, sehen wir es als fahrlässig an, hier das Heft als Parlament aus der Hand zu geben und der Regierung quasi einen Freifahrtschein zu geben, wie dieses Modell umgesetzt werden soll.
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch wir wollen eine schnelle Entscheidung. Deshalb haben wir in unserem Antrag ganz klar formuliert, dass zum Jahresende eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Allerdings wollen wir, dass das Parlament mit entscheidet und dass dies auf einer vernünftigen Grundlage geschieht. Diese Grundlage liegt aber bisher nicht vor. Wir haben bisher nur ein Markterkundungsverfahren und deren Ergebnisse. Diese Ergebnisse enthalten zwar grobe Planungen der einzelnen Anbieter, in welcher Rechtsform und unter welchen organisatorischen Bedingungen die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, aber es gibt keine konkreten Zeitplanungen, die Auskunft geben, welche Maßnahmen wann durchgeführt werden sollen und wie hoch die einzelnen Investitionskosten sind. Die kann es möglicherweise auch noch nicht geben, aber dann kann man sich auch noch nicht sicher entscheiden, welches Modell nun möglicherweise das beste ist. Nun sollen die einzelnen Anbieter eine genauere Wirtschaftlichkeitsberechnung und Maßnahmenplanung vorlegen, allerdings soll dies in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geschehen. Hier werden die Betroffenen und der Landtag bewusst außen vor gehalten. Das tragen wir als SSW nicht mit!
Betrachtet man die Angebote, die uns nach dem Markterkundungsverfahren vorliegen, so kann man, nach unserer Auffassung, diese Modelle durchaus schon vorab bewerten. Es sind dort Modelle beschrieben, die als Grundlage die teilweise Eigentumsübertragung von Anteilen des UKSH zum Gegenstand haben. Trotzdem sind dieses eindeutig Asset-Modelle, die somit vom grünen Antrag umfasst sind. Wir sind nicht der Auffassung, dass Anteile des UKSH an Private gehen sollen. Andere Modelle wiederum beinhalten die Defusionierung des Uniklinikums. Auch diese Modelle sind Asset-Modelle, wie sie von den Grünen pauschal gewünscht werden. Wir sehen die Defusionierung kritisch, auch wenn sie vom Wirtschaftsminister als Individualisierung der Standorte unter dem Dach einer Holding getarnt werden. Wiederum andere Modelle, sehen zwar vor, dass die Patientenversorgung zwar vorerst in öffentlicher Hand bleibt, aber trotzdem ein Managementvertrag mit dem jeweiligen Betreiber geschlossen werden soll. Die Mitarbeiter sind in diesem Asset-Modell vorerst weiterhin öffentlich-rechtlich angestellt, aber das sie steuernde Management ist schon privat organisiert. Auch dieses Modell, würde unter die Asset-Modelle fallen, die die Grünen pauschal zulassen wollen und auch die Landesregierung spricht davon, dass man über die Zusammensetzung des Managements verhandeln könne. Wir haben da erhebliche Bedenken.
Dieses Beispiel macht im Übrigen auch deutlich, dass die verschiedenen Angebote, die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens abgegeben worden sind, unterschiedliche Auswirkungen für die Mitarbeiterschaft des UKSH haben können. Bevor wir als SSW uns für oder gegen ein solches Modell entscheiden, wollen wir wissen, mit was die Mitarbeiter bei den jeweiligen Modellen zu rechnen haben. Nach unserer Auffassung sind wir als Eigentümer des UKSH verpflichtet, auch die Interessen der Mitarbeiter mit im Auge zu haben. Das mag uns von dem einen oder anderem hier im Hause unterscheiden, aber für uns sind die Mitarbeiter die tragenden Säulen des UKSH und hier haben wir die Verpflichtung für vernünftige Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu sorgen.
Überhaupt ist es wichtig, das Projekt Sanierung UKSH über die gesamte Laufzeit zu betrachten. Wir können hier mit 25 Jahren rechnen. In dieser Zeit kann sich so gut wie jeder Parameter ändern und damit können wir sicher sein, dass vertragliche Vereinbarungen mit Privaten sicherlich nicht vollständig jede Eventualität der Entwicklung der nächsten 25 Jahre abdecken können. Das an sich ist schon schwierig und deshalb ist es nur folgerichtig, dass man auch ernsthaft durchrechnet, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, wenn das Land oder das UKSH selber die Investitionen ohne private Beteiligung durchführen. Die Aussage, das Land habe kein Geld, kann ich hier nicht gelten lassen. Wir haben in diesem Jahr Steuermehreinnahmen von über 600 Millionen Euro und wir werden in Kürze darüber diskutieren, ob wir der HSH-Nordbank aus uns durch die Bank zufließenden Mitteln 250 Millionen Euro zuführen. Vor den Hintergrund, dass natürlich nicht die ganzen 338 Millionen Euro Investitionssumme auf einen Schlag finanziert werden müssen, sondern immer nur eine Teilsumme – wie hoch sie auch in den einzelnen Jahren sein mag – darf man zumindest feststellen, dass es sich auch hier um eine politische Entscheidung handelt, welchen Weg man gehen will.
Betrachtet man die jährliche Summe Geld, die für die Miet- und weiteren Kosten veranschlagt sind, wenn ein Asset-Modell umgesetzt wird; nämlich rund 35 Millionen Euro jährlich, dann fragt man sich schon, ob man die Baumaßnahmen nicht auch anders finanzieren kann. Summiert man alle jährlichen Raten über 25 Jahre auf, so erhält man die gigantische Summe von rund 875 Millionen Euro, um eine Investition von etwas mehr als 300 Millionen Euro zu finanzieren – wohlgemerkt ohne Zins und Zinseszins. Da bleibt wohl ein fetter Gewinn in den privaten Taschen. Das kann nicht Sinn und Zweck der Maßnahme sein.
Doch damit nicht genug. Finanziert werden soll das Ganze ja durch Einsparungen, die durch die Neubauten generiert werden sollen. Das heißt, alles wird billiger, weil ja die Wege und Arbeitsabläufe kürzer und effizienter werden. Was passiert aber eigentlich, wenn diese Rechnung nicht aufgeht. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, zahlt das Land. Schon jetzt sind wir am Unterschuss des UKSH beteiligt und dieses Jahr werden es voraussichtlich rund 20 Millionen Euro sein. Der Landesrechnungshof hat angekündigt, dass er zum Monatsende einen Bericht über die Effizienzreserven des UKSH vorlegen will. Diese sind schon einmal untersucht worden und nun kann man natürlich mit Recht fragen, ob alle Effizienzreserven schon gehoben worden sind, oder ob da noch Geld im System zu sparen ist. Wenn ja, dann stellt sich die Finanzierungssituation für die Baumaßnahmen wiederum anders dar und dann werden auch Baumaßnahmen in eigener Trägerschaft mehr und mehr realistisch. Es macht also durchaus Sinn diesen Bericht abzuwarten und auch die Eigenfinanzierung der Maßnahmen durchzurechnen.
Ich möchte noch auf eine völlig andere Fragestellung eingehen, die bisher nach unserer Auffassung eine zu geringe Rolle in der Diskussion gespielt hat. Nämlich die Frage, ob ein ÖPP-Modell immer und überall die bessere Variante im Vergleich zur öffentlichen Trägerschaft der Maßnahmen ist. Das Partikeltherapiezentrum in Kiel kann da als gutes Beispiel dienen. Ein großes Unternehmen sagte eine technische Ausstattung zu und konnte das Versprechen nicht einhalten. Nun mag man sagen, dass dies nicht schlimm sei, weil man vertraglich so gestellt ist, dass der finanzielle Schaden gering gehalten wird. Aber was ist mit dem Imageschaden und was ist mit den hierdurch verlorenen Patienten. Das Investitionsrisiko war hier hoch und man ist auf die Nase gefallen. Das Risiko ist beim UKSH ist ungleich höher, weil die Materie nicht nur komplex ist, sondern weil wir es in den nächsten 40 Jahren mit einer rasanten medizintechnischen Entwicklung zu tun haben werden. Wenn die bauliche Substanz dann dieser Entwicklung angepasst werden soll, werden wir immer wieder neu verhandeln müssen. Damit sind immer wieder teure Nachbesserungen vorprogrammiert, die wir alle bezahlen müssen; inklusive des Unternehmensgewinns des privaten Unternehmers.
Ein letztes Wort noch zu einem Risiko, dass kaum einer im Auge hat. Ein ÖPP-Projekt führt dazu, dass das Land bzw. das UKSH zwar offiziell keine Schulden aufnimmt, sondern nur eine Pacht oder Miete zahlt. Allerdings ist dieses wirtschaftlich gesehen eine Auslagerung von Schulden. Es muss daher sicher gestellt sein, dass die Bundesregierung nicht zu einer gleichen Einschätzung in Bezug auf das Asset-Modell kommt, denn dann wären unsere Konsolidierungshilfen in Gefahr und hier reden wir dann über 80 Millionen Euro jährlich. Wenn man es also genau nimmt, dann kann man ein ÖPP-Modell eigentlich nur dann anwenden, wenn man die gleiche Maßnahme auch aus dem Haushalt heraus finanzieren könnte. Kann man es nicht, verstößt man gegen die Schuldenbremse.
Für uns als SSW ist es wichtig, dass wir alle Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen und dann miteinander vergleichen. Hierbei müssen die Mitarbeiterrechte unbedingt gewahrt bleiben und es muss sich die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessern. Schlussendlich müssen die Risiken für das Land und das UKSH möglichst gering gehalten werden.
Die Fragestellungen, die ich hier aufgeworfen habe, machen deutlich, dass man eben nicht pauschal ein Modell favorisieren kann und es dann der Regierung allein überlassen bleibt, wie sie verhandelt und welches Angebot sie dann annimmt. Würden wir dieses zulassen, dann würden wir uns als Landtag vor der Verantwortung drücken und uns wegducken. Der SSW will das nicht und deshalb wollen wir alle Fakten auf den Tisch haben und dann entscheiden – zum Wohle des UKSH und seiner Mitarbeiter und Patienten.