Rede · Lars Harms · 23.05.2024 Faire und gerechte Löhne für die Beschäftigten!

„Wir freuen uns, dass es zeitnah gelungen ist, diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Die tarifliche Eingliederung der Service Stern Nord ist richtig und den Beschäftigten gegenüber endlich angemessen. Bis zur Umsetzung müssen nun vor allem noch die Finanzierungsfrage und die Einbettung in die übergeordnete Krankenhausreform geklärt werden.“

Lars Harms zu TOP 43 - Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überleiten (Drs. 20/2146)

Erst im Februar-Plenum haben wir hier intensiv über die Service Stern Nord diskutiert. Darüber, dass es darum gehen muss, diese UKSH-Tochtergesellschaft wieder einzugliedern und in den TV-L überzuleiten. Dass es hier um faire und gerechte Löhne geht und darum, die Fachkräfte am UKSH halten zu können. Dass das aktuelle Modell mit Zwei-Klassen-Beschäftigten ein Ende haben muss.

Zwei Plenardebatten und ein Fachgespräch im Finanzausschuss später tragen inzwischen alle Fraktionen hier im Hause diesen vorliegenden Antrag mit. Das ist ein tolles Signal an die rund 2.000 Beschäftigten der Service Stern Nord und eine gemeinsame Aufforderung an die Landesregierung, sich hier nun entsprechend klar zu bekennen und zu handeln. Die Wiedereingliederung der Service Stern Nord in das UKSH und die Überleitung in den Tarifvertrag für dann wirklich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist richtig und gehört sich auch so!

Denn die Ausgliederung einzelner Bereiche, auch und gerade im Krankenhauswesen, ist ja quasi schon immer ein grundsätzliches Problem gewesen. Auf diese Weise lassen sich Tarifverträge umgehen und somit Kosten einsparen. Allerdings sind solche Einsparungstricks ja recht kurzsichtig und werden sich früher oder später immer rächen, wie ich ja schon in meiner letzten Rede hierzu ausgeführt hatte. Als SSW stehen wir wegen dieser Problematik daher schon immer in einem engen Austausch mit den entsprechenden Gewerkschaften und setzen uns gegen eben solche Praktiken ein. Dass es nun gelungen ist, diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen, ist ein wichtiger und großer Schritt.  

Dennoch wird allein mit diesem Antrag nun natürlich nicht alles an Fragestellungen und Herausforderungen zu diesem Thema gelöst. Wir haben noch viel vorausschauende Planungsarbeit vor uns. Da wären nicht nur die Stichworte Fachkräftemangel, Ausbildungskrise und bessere Arbeitsbedingungen zu nennen. 
Ein großer Knackpunkt, der ja auch im Fachgespräch letzte Woche benannt wurde, bezieht sich auf die formalrechtliche Wiedereingliederung der Service Stern Nord in das UKSH. Das Aufgabengebiet der Service Stern Nord ist breit gefächert. Dazu gehören beispielsweise die Intensivpflege, das Catering, die Versorgung, Diätassistenz und auch der Patiententransport. Ab 2027 soll das Personal – und mit diesem auch die entsprechenden Aufgabenbereiche – wieder fest zum UKSH gehören und innerhalb der Strukturen integriert werden. Dabei wird die Kommunikation zwischen der Servicestelle und dem UKSH aktuell schon mal als ausbaufähig beschrieben. Bei der Wiedereingliederung sollte daher besonders darauf geachtet werden, wie diese „Verschmelzung“ organisiert wird und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Erfahrungen, Routinen und Vorschläge für einen verbesserten Betriebsablauf möglichst direkt einbringen und umsetzen können. Solch eine Mitnahme stärkt dann auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Motivation insgesamt.

Der größte Knackpunkt wird jedoch nach wie vor die Finanzierungsfrage bleiben. Das UKSH wird als eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein geführt. Sich verändernde Rahmenbedingungen und Mehrkosten machen sich also auch direkt beim Landeshaushalt bemerkbar. Die Schätzungen gehen von ca. 14 bis 17 Millionen Euro Mehrkosten durch die TV-L-Überleitung aus.
Erschwerend kommt noch die anhaltende Unsicherheit über die Bundeskrankenhausreform hinzu. 
Wir hoffen und erwarten, dass unser UKSH im Rahmen dieser Reform künftig genauso behandelt wird wie andere Universitätskliniken; zumindest darf es nicht schlechter gestellt werden. Und da spielen dann natürlich auch Faktoren wie eine mögliche Anpassung der Fallkostenpauschale eine große Rolle. Hier erwarten wir, dass die Landesregierung in den weiteren Verhandlungsrunden entsprechend auftritt!

Zusammenfassend können wir also feststellen, dass wir hier nun Mehrkosten beschließen, deren Finanzierungskonzept noch nicht abschließend geklärt und gesichert ist. Dennoch sind diese Mehrkosten absolut berechtigt, denn damit wird das Zwei-Klassen-Beschäftigten-Modell am UKSH endlich beendet und wir freuen uns für und mit den Beschäftigten, dass es mit einem gemeinsamen Antrag so schnell geklappt hat.

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