Rede · 25.04.2012 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels, Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag

15 von 16 Bundesländern haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um den sensiblen Glücksspielbereich über einen neuen Staatsvertrag zu regeln. Anstatt sich anzuschließen, hat die Landesregierung unser Land immer weiter isoliert. Noch dazu sind mit dem Glücksspielgesetz von CDU und FDP die Weichen für ein nahezu uneingeschränktes Glücksspielangebot gestellt. Die Auswirkungen auf das Spielverhalten und auf die Zahl der krankhaften Spieler hier in Schleswig-Holstein sind dabei völlig ungewiss. Eins muss ich deshalb deutlich feststellen: Unsere Regierung schaut stur auf vermeintliche Mehreinnahmen und nimmt dabei enorme Risiken in Kauf.

Als Begründung dafür, dass die Hand der anderen Länder mehrmals ausgeschlagen wurde, haben CDU und FDP immer wieder die fehlende Notifizierung des Staatsvertrages durch die EU-Kommission genannt. Diese liegt mittlerweile vor. Die Tatsache, dass sie an Bedingungen geknüpft ist, kann dabei doch niemanden ernsthaft verwundern. Damit ist aus Sicht des SSW die wesentliche Begründung von CDU und FDP für den schleswig-holsteinischen Alleingang hinfällig. Im gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aus der vergangenen Sitzung haben wir hierauf hingewiesen und den Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag gefordert. Dieser ist nach unserer Meinung die notwendige und einzig richtige Konsequenz. Die regierungstragenden Fraktionen haben aber auch diese letzte Chance auf eine bundeseinheitliche Lösung - und damit auf die Möglichkeit, für einen besseren Schutz der Spieler zu sorgen - verstreichen lassen. Dieses störrische und uneinsichtige Verhalten ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

Natürlich bietet die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 20. März einen gewissen Interpretationsspielraum. Um ehrlich zu sein, hätten auch wir uns ein noch klareres Signal aus Brüssel gewünscht. Aber bei so umfassenden Änderungen, wie sie der neue Glücksspielstaatsvertrag vorsieht, ist es absolut logisch, dass damit umfangreiche und mitunter auch kritische Anmerkungen einhergehen. Man muss sich einfach bewusst machen, dass wir es hier mit einem stetigen Prozess zu tun haben, der über die Notifizierung hinausreicht. Wir können zu diesem Zeitpunkt gar keine endgültige Rechtssicherheit haben. Woran aber auch CDU und FDP nicht vorbeikommen, ist die Tatsache, dass die Mitteilung aus Brüssel eindeutig grünes Licht für den Ratifizierungsprozess gibt. Die Kommission erkennt die Bekämpfung der Glücksspielsucht, des Schwarzmarktes und der Kriminalität als überragende Gründe des Allgemeinwohls an. Beschränkungen von Glücksspielangeboten sind damit gerechtfertigt. Und dabei ist doch völlig klar, dass die Mittel, die eingesetzt werden um diese Ziele zu erreichen, kontinuierlich überprüft und evaluiert werden müssen.

Wir haben wiederholt gesagt, dass die SPD mit dem eingebrachten Gesetzentwurf den einzig richtigen Weg vorgibt. Kein Zweifel: Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz muss so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden. Es dient einseitig den Interessen der Glücksspielindustrie und nicht den Menschen im Land. Und es ist auch deshalb falsch und gefährlich, weil es mit der von der Kommission geforderten Kohärenz in den Mitgliedstaaten bricht. Die Glücksspielanbieter geben sogar offen zu, dass sie von Schleswig-Holstein aus deutschlandweit aktiv werden wollen. Diese Möglichkeit darf das Land der Glücksspielbranche nicht einräumen. Das wäre in höchstem Maße unsolidarisch gegenüber den anderen Bundesländern und würde das ohnehin schlechte Verhältnis zu manchem Bundesland noch einmal verschlechtern.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Für den SSW bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Nach unserer Auffassung ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - in der Prävention - liegt unsere wichtigste Aufgabe. Nicht darin, vermeintliche Mehreinnahmen auf Kosten Spielsüchtiger zu generieren. Das Glücksspielgesetz von CDU und FDP vernachlässigt aber nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft und nicht zuletzt unsolidarisch gegenüber allen anderen Bundesländern. Für uns ist deshalb völlig klar: Der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Regelwerk der 15 anderen Länder ist allemal besser, als das Glücksspielgesetz von CDU und FDP.

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