Rede · 27.01.2010 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes



Grundsätzlich halte ich eine Novellierung des Landesrichtergesetzes für einen guten Ansatz. Nur diese Gesetzesänderung und die Art und Weise des Vorgehens entsprechen nicht den vom SSW gewünschten Änderungen.

Notwendige Änderungen dieses Gesetzes wären aus unserer Sicht:
•Ein stärkeres Gewicht für diejenigen, die die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber beurteilen können,
•ein Einbinden derjenigen, die für die Effizienz und Funktionsfähigkeit der Gerichte verantwortlich sind und vor allen Dingen
•ein Zurückdrängen der parteipolitischen Einflussnahme auf die Richterwahl.

Leider ist dieser Gesetzentwurf das genaue Gegenteil davon: zum einen wird ohne Beteiligung der entsprechenden Verbände die Paritätsregelung im Gesetz geändert und die Wahl der weiteren Mitglieder durch den Landtag freier. Die Richterverbände haben gegen dieses Vorgehen schon protestiert. Sowohl der NRV als auch der Juristinnenbund haben uns hierzu informiert. Hintergrund dieses undemokratischen Vorgehens ist, dass es dem Landtag bis heute nicht gelungen ist, die Besetzung des Richterwahlausschusses vorzunehmen. Der Landtag hatte nach den Neuwahlen die Möglichkeit einer unverzüglichen Besetzung, aber diese Möglichkeit wurde erneut hinter den Kulissen vertan und es wurde weiter hinter geschlossenen Türen gekungelt.

In der Öffentlichkeit wird seit langem heftig diskutiert, wie die Besetzung der Richterstellen erfolgt, die nur durch „ politische Handelsabkommen“ bestimmt werden. Sinngemäß: „Gib du mir die Bestimmung eines Posten als Präsident, dann darf ich bestimmen, wer für eine andere Stelle zu wählen ist.“ Diese Art von Verhandlungen ist des öfteren bei der Besetzung von Präsidentenstellen und ähnlichem in der Presse kolportiert worden. Dies dient weder dem Ansehen der Justiz noch den gewählten Personen als guter Einstieg in ihre Arbeit.

Jetzt erleben wir einen weiteren Höhepunkt dieser Art: Die Parteien CDU, FDP und SPD können sich nicht auf die Besetzung des Richterwahlausschusses einigen, so dass seit cirka neun Monaten keine Stellenbesetzungen mehr vorgenommen wurden. Aus Sicht des SSW ist es unerträglich, dass noch nicht einmal die R1-Stellen in der letzten Sitzung des Ausschusses der alten Wahlperiode besetzt worden sind.

Statt sich auf die Besetzung des Richterwahlausschusses nach qualitativen Kriterien zu einigen, versuchen FDP, CDU und SPD jetzt die Lösung durch die Hintertür zu bekommen. Mit einer Änderung des Richterwahlgesetzes wird die gewünschte Besetzung möglich - dies hat nichts mit qualitativer Arbeit zu tun, sondern einzig mit Parteiengeklüngel. Trotzdem, und das möchte ich an dieser Stelle ganz klar sagen, hat der SSW im Innen- und Rechtsausschuss dafür gestimmt, dass dieses Thema heute auf die Tagesordnung kommt - wir müssen diesem Schauspiel ein Ende setzen und vor allem müssen die Richterstellen im Land dringend besetzt werden.

Die FDP hatte 2004 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes eingebracht und im Rahmen der Diskussion hierzu war unter anderem Folgendes ausgeführt worden: „Es muss der Zwang entfallen, zu politischen Paketlösungen zu kommen. (…) Es darf nicht weiter sein, dass wir durch die momentane Struktur des Richterwahlausschusses auch nur den Anschein erwecken, dass Richterstellen politisch ausgekungelt werden.“ Nun wird dieses Schauspiel durch die FDP unterstützt, in dem diese einen Gesetzentwurf mit einbringen, der nur zur sofortigen Besetzung des Richterwahlausschusses führen wird (hoffentlich), der aber nichts mehr von den hehren Forderungen der FDP 1995 und 2004 enthält.

Hinsichtlich der Änderung bezüglich der paritätischen Besetzung ist uns bekannt, dass die gleichzeitige Besetzung durch Männer und Frauen weiterhin im Ausschuss gewährleistet ist, aber nicht mehr so wie bisher auch pro Gruppe.
Bei der 2. Lesung dieses Gesetzentwurfes werden wir uns enthalten, da für den SSW - trotz unserer weiter bestehenden Kritik am Gesetz - die Einrichtung des Wahlausschusses und damit die Besetzung der schleswig-holsteinischen Richterstellen Priorität hat.

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