Rede · Lars Harms · 25.08.2021 Dieses Hochschulgesetz glänzt durch Farblosigkeit
„Aufbauend auf dem Hochschulgesetz der Küstenkoalition macht diese Landesregierung hier ein wenig und dort ein wenig und dann gucken wir mal, was daraus wirklich überhaupt noch wird.“
Dieses Hochschulgesetz glänzt durch Farblosigkeit
Presseinformation
Kiel, den 25.08.2021
Es gilt das gesprochene Wort
Lars Harms zu TOP 10+46 - Hochschulgesetz, Stiftungsuniversität Lübeck, Nautisch-
technische Studiengänge an der Hochschule Flensburg erhalten (Drs. 19/3186 + 19/3011))
„Das Hochschulgesetz ist ein großer Wurf.“, hat meine Kollegin Waldinger-Thiering 2015 in ihrer Rede zum Hochschulgesetz der Küstenkoalition gesagt. Ich kann das heute so nicht wiederholen. Dieses Hochschulgesetz glänzt durch Farblosigkeit. Auf Seite 3 ist es für meinen Geschmack ganz treffend formuliert: „Aufbauend auf dem bisherigen Hochschulgesetz kommt die Landesregierung mit dieser Novellierung ihrer Verantwortung und ihrer Verpflichtung eines zukunftsfähigen Regelwerks für die Hochschulen des Landes nach.“
Aufbauend auf dem Hochschulgesetz der Küstenkoalition macht diese Landesregierung hier ein wenig und dort ein wenig und dann gucken wir mal, was daraus wirklich überhaupt noch wird.
Einen Punkt finden wir dennoch wichtig und das ist die Stärkung und Ausweitung des §3. Hierin wird die Verankerung des Technologie- und Wissenstransfers ausgeführt und die Hochschulen aufgefordert, die Kommunikation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft hinein und die Umsetzung und Nutzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in der Praxis zu fördern. Das ist absolut im eigenen Interesse der Hochschulen und gleichzeitig womöglich eines ihrer schwierigsten Anliegen. Immer wieder klagen insbesondere Forscher über die Schwierigkeiten beim Wissenstransfer von der Wissenschaft in die breite Öffentlichkeit. Uns ist nicht geholfen, wenn die Produktion von Wissen dem akademischen Rahmen vorbehalten bleibt. Von daher freut sich meine Kollegin darauf, in der Anhörung zu hören, inwiefern die Landesregierung unsere Universitäten und Fachhochschulen in diesem Punkt unterstützen möchte.
Ein aus meiner Sicht nicht ganz unkomplizierter Punkt hingegen ist die Förderung der beruflichen Selbständigkeit und Unternehmensgründungen samt Einführung eines sogenannten Gründungssemesters. Generell finden wir die Unterstützung beispielsweise von Start Up’s sinnvoll, allerdings möchten wir gerne von den Hochschulen in der Anhörung wissen, wie sie zu diesem Punkt stehen. Für welche Fächer bietet sich das an, wie steht es um die vorgeschlagenen Zeiträume und welche Aufgaben sollen und wollen unsere Universitäten generell noch erfüllen? Ähnlich den Schulen laufen wir manchmal Gefahr, unsere Bildungseinrichtungen mit Aufgaben zu überfrachten.
Ein Überbleibsel der Corona-Umstrukturierungen findet sich in der Novelle unter §15 und §51, in denen die Öffentlichkeit der Sitzungen von Gremien und Organen künftig auch unter Einsatz digitaler Medien hergestellt werden kann. Oder Prüfungen, die in elektronischer Form oder mittels elektronischer Kommunikation durchgeführt werden können. Den Hochschulen soll das Ob und das Wie überlassen werden, aber die Möglichkeit soll eben rechtlich abgesichert sein. Das ist aus Sicht des SSW nur zeitgemäß.
Ein besonderes Anliegen ist es mir noch, dass wir endlich mit dem Promotionskolleg vorankommen. Auch hierfür hat die Küstenkoalition mit ihrer Hochschulgesetzesnovelle 2016 die Grundsteine gelegt. Das ist jetzt fünf Jahre her und wie wir wissen, hat die CAU noch vor zwei Monaten ihre Pressemitteilung zum Promotionskolleg mit der Überschrift „Startschuss für Kooperation“ versehen. Mit der Neuaufstellung der Präsidien können wir also darauf hoffen, dass hier nun endlich etwas geschieht, und wir erwarten vom Bildungsministerium hier intensive Unterstützungsarbeit. Dabei geht es mir nicht nur um die angemessene und nötige Wertschätzung für unsere Fachhochschulen, sondern vor allem auch um das Forschungspotenzial, das uns auch in der Sozialen Arbeit oder beispielsweise dem Maschinen- und Schiffsbau nicht weiter verloren gehen darf. Die Zeit ist schon lange vorbei, dass unsere Fachhochschulen wie Hochschulen zweiter Klasse behandelt werden sollten.
Nun haben wir eine Hochschulgesetzesnovelle über 112 Seiten in der ersten Lesung ohne Anhörungsverfahren diskutiert. Etwas kurios mutet das doch an. Ich denke ohnehin, dass wir sehen werden müssen, was überhaupt noch umsetzbar sein wird. Gehen wir jetzt ins Anhörungsverfahren und holen schriftliche Stellungnahmen ein, widmen wir uns erst deren Auswertung und können dann wohl die mündliche Anhörung zum Ende des Jahres angehen. Danach wiederum folgt die Auswertung der Inhalte und schließlich die zweite Lesung zu einem Zeitpunkt, an dem die Landtagswahl möglicherweise nur noch wenige Monate oder Wochen entfernt ist. Wie wirksam diese Novelle also sein wird, können wir daher wohl erst einmal abwarten und von den Mehrheitsverhältnissen der nächsten Legislatur ablesen.