Rede · Christian Dirschauer · 18.10.2024 Die Rückkehr des Wolfes ist ein Erfolg für die Biodiversität
„Auch mit der Herabstufung des Schutzstatus bleibt weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen.“
Christian Dirschauer zu TOP 25 - Wolfsbestandsmanagement vorbereiten (Drs. 20/2573)
Lange Zeit galt der Wolf bei uns in Schleswig-Holstein als ausgestorben. Doch seit dem ersten gesicherteren Nachweis in 2007 ist er wieder Teil unseres Wildtierbestandes. Die Rückkehr des Wolfes ist unbestritten ein Erfolg für die Biodiversität und die Artenvielfalt.
Aber mit seiner vermehrten Rückkehr sind auch die Herausforderungen an den Umgang mit dem Wolf gewachsen. Wir sind das waldärmste Flächenland in Deutschland und landwirtschaftlich geprägt. Wie soll sich also der Wolf in unserer Kulturlandschaft zurechtfinden? Zudem ist der Wolf als Mythen- und Märchenwesen als böse und hinterlistig in unserer Gesellschaft gebrandmarkt. Er ist aber weder gut, noch ist er böse. Er ist ein Raubtier, das seinem natürlichen Jagdinstinkt folgt. Seit dem ersten gesicherten Nachweis, wurde das Therma Wolf auch in Schleswig-Holstein so kontrovers diskutiert, wie kaum ein anderes. Dabei sind auch die Erzählungen, um seine Rückkehr so mythenhaft wie die Geschichten aus den Märchen.
Lange Zeit galt der Wolf bei uns nur als Durchzügler, auf seinen langen Wanderschaften. Über die Jahre ist die Population jedoch gewachsen und entsprechend sind die Herausforderungen in Schleswig-Holstein gestiegen. Managementpläne wurden gemeinsam mit Naturschutzverbänden, Jagdverband und Vertretern der Landwirtschaft aufgestellt. Es musste ein Weg gefunden werden, um dem Artenschutz einerseits, aber andererseits auch, den bereichtigten Interessen der Weidetierhalter gerecht zu werden. Von Seiten des Landes wurde die Wolfsrichtlinie erarbeitet, um unter anderem Entschädigungen zu regeln. Immer wieder hat es Vorfälle mit Nutztierrissen gegeben, sodass irgendwann auch der Begriff „Problemwolf“ kreiert wurde. Mit der Zunahme derartiger Vorfälle, wurde der Ruf nach Abschüssen immer lauter. So dass die kontrollierte Entnahme von Problemwölfen zulässig wurde.
Da es sich beim Wolf um eine national und international geschützte Art handelt, war der Umgang mit dem Wolf immer eine Gratwanderung zwischen dem strengen Artenschutz und dem Schutz der Weidetiere. Politisch war dies immer ein Kompromiss, denn große Entscheidungsmöglichkeiten hatten wir nicht. Her scheint sich das Blatt nun zu wenden.
Ich will nicht sagen, dass erst ein Familienpony gerissen werden musste, bevor sich was ändert, aber der Vorfall im September 2022 mit dem Pony der Familie von der Leyen hatte den Schutzstatus des Wolfs erneut auf den politischen Prüfstand gehoben. Und da stehen wir heute.
Auf Bundesebene wurde bereits im Dezember des letzten Jahres die sogenannte Schnellschussregelung auf den Weg gebracht. Demnach darf 21 Tage lang auf einen Wolf geschossen werden, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von einer Rissstelle aufhält. Eine DNA-Analyse muss dafür auch nicht mehr abgewartet werden. Diese Schnellschussregelung sei laut Bundesministerin Lemke entsprechend pragmatisch und wirksam. Vor allem aber sei sie gerichtsfest. Was aus meiner Sicht das Entscheidende ist; zur Sicherheit unserer Jäger.
In Bezug auf den Abschuss von Wölfen, sind wir mittlerweile also viel weiter als es noch vor einigen Jahren denkbar erschien.
Nun ist es erklärter politischer Wille, den Schutzstatus nach der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Doch was bedeutet das im konkreten Fall? Erstmal bleibt der Wolf eine international geschützte Art, so dass der Abschuss des Wolfs weiterhin nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Erhaltungszustand des Wolfs wird zudem darüber entscheidend sein, ob weitergehende rechtliche Möglichkeiten für Abschüsse gegeben sind. Das heißt; der Bestand wird dann über die Entnahme von Wölfen entscheiden. Damit wird bundesweit das Ziel verfolgt, den Regionen Rechnung zu tragen, die bereits ausreichende Wolfspopulationen haben. Inwieweit dies für Schleswig-Holstein gilt, lasse ich einmal dahingestellt.
Die Herabstufung des Schutzstatus würde bedeuten, dass sie entsprechend in europäisches und nationales Recht aufgenommen werden muss. Ich kann mir dabei vorstellen, dass es bestimmte Regionen in Deutschland gibt, die von einer solchen Neuerung Gebrauch machen können, beispielsweise in Brandenburg, Niedersachsen oder Sachsen.
Dann reden wir aber immer noch nicht über einen generellen Abschuss von Wölfen. Auch mit der Herabstufung des Schutzstatus bleibt weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand für den Wolf zu erreichen.
Aber so weit sind wir noch nicht. Daher plädiere ich dafür, den Antrag der FDP in den Ausschuss zu überweisen, um dort zu erörtern und auszuloten, welche Möglichkeiten wir in Schleswig-Holstein gegebenenfalls haben in Bezug auf Bestandsregulierungen oder wolfsfreie Zonen.