Rede · Christian Dirschauer · 26.02.2025 Die Kontrolle von Überschüssen unserer Investitionsbank gehört ins Parlament

„Der Landtag, nicht das Kabinett der Regierung, sollte über die Verwendung der Gewinnausschüttungssummen der IB.SH entscheiden. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein starkes Signal für parlamentarische Kontrolle und Entscheidungsbefugnis sowie für nachhaltige Investitionen in die besonders sensiblen Bereiche des Krankenhauswesens und der Wohnraumförderung.“

Christian Dirschauer zu TOP 8 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Drs. 20/2959)

Im vergangenen Januar-Plenum haben wir den Landeshaushalt für das laufende Jahr 2025 beschlossen. Die Haushaltslage wird zunehmend angespannter, die Landesregierung wird abermals mit einem Notkredit operieren und es sind schmerzhafte Einschnitte vorgenommen worden.
Gleichzeitig hatte sich über die letzten Monate eine unverhoffte Geldquelle aufgetan: Die Überschüsse bzw. Gewinnausschüttungen unserer landeseigenen Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden mittelhohe zweistellige Millionenbeträge erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet, die dem Landeshaushalt entzogen sind und über deren Verwendung nach aktueller Rechtslage allein die Landesregierung – und eben nicht der reguläre Haushaltsgesetzgeber, also der Landtag – entscheidet. Diese Entscheidungsbefugnis mag damals vom Parlament auf die Exekutive übertragen worden sein, so ist die Rechtslage. Aber angesichts der Summen, über die wir hier sprechen, und angesichts der Haushaltsverantwortung des Parlamentes ist es im Sinne der Transparenz sowie der parlamentarischen Kontrolle richtig und notwendig, dass künftig der Landtag, nicht das Kabinett, über diese Gewinnausschüttungssummen entscheidet. Dies wollen wir mit unserem gemeinsam von SPD, FDP und uns als SSW eingereichten Gesetzentwurf entsprechend festschreiben.

Wir haben uns Mitte Januar im Finanzausschuss ja den Lösungsvorschlag der Landesregierung vorstellen lassen. Demzufolge sollen ausgeschüttete Gewinne, sofern solche erwirtschaftet werden und sofern die zuständige Gewährträgerversammlung der Bank eine Ausschüttung an das Land beschließt, in einem von der IB.SH treuhänderisch verwalteten Fonds zugeführt werden. Es ist ja wahrlich nicht unwahrscheinlich, dass hier auch weiterhin jährlich mittelhohe zweistellige Millionenbeträge zusammenkommen werden, was grundsätzlich ja sehr erfreulich und willkommen wäre. 
Und nun kommt aber der Knackpunkt: Die Landesregierung möchte auch weiterhin durch Kabinettsbeschluss hinter verschlossenen Türen über die Verwendung dieser Mittel entscheiden. Das Parlament soll weiterhin außenvorbleiben. Da hilft dann auch nicht der Vorschlag über eine regelmäßige Berichterstattungspflicht seitens der IB.SH über Mittelzu- und abflüsse – diesen Lösungsvorschlag können wir nicht unterstützen.

Wir wollen die IB.SH mit unserem Gesetzentwurf stattdessen noch wirkungsvoller und transparenter machen. Wir wollen die Gewinnausschüttungen der IB.SH in einem Förderfonds bündeln und in einem Treuhandkonto des Landes verwalten. So blieben diese Mittel zweckgebunden und könnten zielgerichtet für Förderaufgaben nach den §§ 6-8 des IBG genutzt werden. Unser Gesetzentwurf schafft also mehr Transparenz, mehr demokratische Kontrolle und eine effizientere Mittelverwendung, die Schleswig-Holstein langfristig zugutekommen würde.

Denn bei der Mittelverwendung stünden für uns zwei besonders sensible Investitionsbereiche im Mittelpunkt: Die Krankenhausfinanzierung sowie die Wohnraumförderung.
Die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein steht vor großen Herausforderungen. Steigende Kosten, Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe und die Krankenhausreform setzen viele Einrichtungen unter Druck. Gleichzeitig brauchen wir eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung – nicht nur in den städtischen, sondern insbesondere auch in unseren ländlichen Regionen. Wenn künftig der Landtag über diese IB-Mittel entscheiden könnte, dann würden wir einen Großteil dieser Mittel für die Bedarfe in unserer Krankenhauslandschaft vorsehen. 
Ein weiteres zentrales Investitionsziel wäre die Förderung von bezahlbarem Wohnraum, was ja auch ein absolutes Dauerbrenner-Thema ist. Die IB.SH spielt hier bereits mit mehreren Förderinstrumenten eine entscheidende Rolle. Mit unserem Gesetzentwurf würden wir ermöglichen, dass noch weitere Fördermittel in den Wohnungsbau fließen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir also ein starkes Signal für parlamentarische Kontrolle und Entscheidungsbefugnis sowie für nachhaltige Investitionen in die besonders sensiblen Bereiche des Krankenhauswesens und der Wohnraumförderung. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist ein verlässlicher Partner für Politik, Wirtschaft, Kommunen und private Investoren und bleibt auch weiterhin ein wichtiger Akteur für die Zukunft unseres Landes. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass ihre Fördermittel effizient, transparent und parlamentarisch kontrolliert eingesetzt werden!

 

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