Rede · Lars Harms · 13.06.2018 Die Koalition lädt zu Klagen ein
Lars Harms zu TOP 04 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
„Die Koalition schafft eine Rechtsgrundlage, die förmlich dazu einlädt, dass gegen sie geklagt wird.“
Bereits in der 1. Lesung zum Gesetzentwurf haben wir als SSW kritisiert, dass die im Entwurf gewählten Formulierungen unklar, unpräzise und unbestimmt sind. Auch der von der Koalition nachgereichte Änderungsantrag mit seinen entsprechenden Begründungen, ändert nichts an der Tatsache, dass das, worüber wir heute entscheiden sollen, weiterhin unklar und unpräzise bleibt. Zudem ist in dem Änderungsantrag auch noch die Verlängerung des Moratoriums enthalten, die wir auch noch im Juli hätten beschließen können. Alles deutet darauf hin, dass hier etwas mit der heißen Nadel gestrickt wurde und nun zügig durchgedrückt werden soll.
Wir sehen unsere Kritik an dem Entwurf durch die Anhörung bestärkt. Dort wurde unter anderem deutlich, dass gerade die Fristverkürzung bei Planungsverfahren, ein Problem für betroffene Verbände, Organisationen oder Gremien darstellen kann. Angesichts der zum Teil komplexen Sachverhalte ist eine Verkürzung der Beteiligungsfristen äußerst kritisch zu sehen. Nur mit einem ordentlichen Beteiligungsverfahren schaffen wir Transparenz und Klarheit und genau hierfür ist genügend Zeit einzuräumen.
Aus dem Änderungsantrag der Koalition geht nicht hervor, in welchen konkreten Fällen die Landesplanungsbehörde künftig entscheiden soll, wann eine Frist unterschritten werden darf und wann nicht. Es mag durchaus Fälle geben, wo eine Verkürzung der Frist sinnvoll ist, das will ich nicht bestreiten. Aber das, was uns vorliegt, ist eine pauschale Formulierung, die Tür und Tor offen lässt für Spielraum aller Art. Hier brauchen wir eine Konkretisierung, damit dieser Passus nicht auslegungsfähig ist. Gleiches gilt auch in Bezug auf den geplanten § 15 Abs. 1. Der Begriff „ernsthaft“ ist kein Rechtsbegriff und der Gesetzgeber schafft unnötig einen Interpretationsspielraum.
Die im Entwurf eingebrachte Verlängerung der Unzulässigkeit von raumbedeutsamen Windkraftanlagen – kurz Moratorium – ist ein Spiel mit dem Feuer. Die Anhörung, hat deutlich gemacht, dass eben nicht klar ist, was es bedeuten würde, wenn gegen die Verlängerung des Moratoriums geklagt würde. Prof. Brüning weißt in seiner Stellungnahme explizit darauf hin, dass völlig offen sei, wie das zuständige Gericht in einem erneuten Verfahren entscheiden würde. Das bedeutet, die Koalition schafft hier eine Situation, die unkontrollierbar ist. Sprich, sie schafft eine Rechtsgrundlage, die förmlich dazu einlädt, dass gegen sie geklagt wird. Die Küstenkoalition hat seinerzeit das Moratorium eingeführt, um ein sauberes, transparentes und abgestimmtes Verfahren abzuschließen. Es war als absolute Ausnahme gedacht. Eine Verlängerung einer solchen Ausnahmeregelung sehen wir als SSW äußerst kritisch. Wir sehen die Gefahr, dass damit Klagen für den Bau von Windkraftanlagen einhergehen und dass die dann auch noch Recht bekommen könnten. Dann hätten wir genau das, was wir absolut vermeiden wollten, nämlich die Verspargelung der Landschaft. Ohne die ordnende Regionalplanung, wäre alles, was Windkraft-Potential hat, plötzlich im Focus der Investoren. Das kann nicht gewollt sein. Die Verlängerung des Moratoriums ist ein Vabanquespiel, das sowas von nach hinten losgehen kann.
Dass dieser Entwurf so schnell wie möglich ohne breite Diskussion durch gedrückt werden soll, zeigt das Vorgehen der Jamaika-Koalition im parlamentarischen Verfahren. Wie sonst ist zu verstehen, dass für die mündliche Anhörung quasi nur eine Woche Vorbereitungszeit gelassen wurde. Auch dass der Landesplanungsrat bei diesem Gesetzentwurf nicht einbezogen und angehört wurde spricht nach unserer Auffassung Bände. Natürlich muss der Planungsrat bei einem Gesetzentwurf der Koalition nicht formalrechtlich mit einbezogen werden. Aber, angesichts der bedeutsamen geplanten Neuerungen im Entwurf, hätten wir es erwartet, dass die Landesplanungsbehörde – sprich die Landesregierung – kurzfristig den Landesplanungsrat dafür einberufen hätte, wie es früher schon oft passiert ist. Mit etwas mehr Zeit wäre dies möglich gewesen. Aber hier soll etwas ohne große Diskussion durchgedrückt werden.