Pressemitteilung · 06.12.2018 Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche ist gekommen um zu bleiben

Zum ersten Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche für den Zeitraum 2016-2017 erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

 (Nr. 254/2018) Die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten war richtig und auch notwendig. Dass bereits in den ersten beiden Jahren mehr als 400 Eingaben von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Beschwerdestelle eingegangen sind, ist der beste Beweis dafür.
Einst aus erschütternden Gründen ins Leben gerufen – dem Skandal um die den Friesenhof-Heime – hat sich die Ombudsstelle zu einem niederschwelligen Ansprechpartner entwickelt, der wichtige Beratung leistet und bei Konflikten vermittelt. Samiah El Samadoni und ihr Team geben den Kindern und Jugendlichen eine Stimme. Vielen Dank dafür!  
Dankbar bin ich der Bürgerbeauftragten auch dafür, dass sie das Thema Schulpflicht für Heimkinder aus anderen Bundesländern noch einmal aufgreift. Denn es kann wirklich nicht angehen, dass die grundsätzliche Schulfähigkeit von Kindern davon abhängig gemacht wird, wo ihre Eltern wohnen. Eine solche Regelung widerspricht dem Wesenskern der Schulpflicht und verletzt das qua Verfassung verbriefte Recht auf Bildung.  
Der SSW hatte eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Demnach würden alle Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben, künftig der Schulpflicht unterliegen. So wie es in vielen anderen Bundesländern auch geregelt ist.  
Doch die Jamaika-Koalition ließ sich weder von unserem Vorstoß überzeugen, noch von den vielen positiven Rückmeldungen aus Fachkreisen und setzt stattdessen auf einen Erlass. Das ist erbärmlich. Schlechte Gesetze heilt man nicht durch Erlasse, sondern durch bessere Gesetze. Vor allem, wenn es um so wichtige Prinzipien wie Schulpflicht und das Grundrecht auf Bildung geht.  
Neu war mir in der Tat, dass Mitarbeiter, die vom Landesjugendamt eine Tätigkeitsuntersagung  aufgrund fehlender Eignung erhalten haben, einfach in Jugendhilfeeinrichtungen in anderen Bundesländern wechseln können. Der von der Beauftragten vorgeschlagene Weg, Standards  für einen bundeseinheitlichen Datenaustausch zu schaffen, scheint mir schlüssig und dringend geboten.  
Ich kann Samiah El Samodoni und ihrem Team, wie in so vielen anderen Zusammenhängen, nur erneut meinen tiefen Respekt und Dankbarkeit ausdrücken für all das, was sie für die Menschen im Land tun.  Fakt ist: Die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gekommen ist um zu bleiben!   

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