Rede · Lars Harms · 16.10.2024 Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Auge behalten

„Der SSW hat zwei Vorschläge zur Nutzung bzw. Verbesserung der Einnahmeoptionen vorgelegt: Der Schuldenbremse-reformieren-Antrag des SSW würde ca. 180 Millionen Euro einbringen und die Einführung einer Superreichen-Vermögenssteuer rund 575 Millionen Euro – macht zusammen 755 Millionen Euro jährlich, die Schleswig-Holstein jetzt schon nutzen könnte.“

Lars Harms zu TOP 5+6+26 - Haushaltsberatungen 2025 - Generaldebatte (Drs. 20/2500; 20/2501; 20/2575)

Die Landesregierung hat ihren Haushaltsentwurf 2025 unter den Schlagworten „konsolidieren“ und „investieren“ vorgestellt. Die schwierigen Haushaltsjahre mit mehreren Parallel-Krisen, vor denen wir seit Beginn der Corona-Jahre gewarnt haben, sind nun da. Und diese gilt es nun zu managen. Unserer skandinavischen Tradition entsprechend haben wir als SSW immer angeboten, auch in schweren Zeiten und Diskussionen konstruktiv in den Haushaltsberatungen mitzuarbeiten – und wir bieten dies auch diesmal wieder an.

Vor diesem Hintergrund möchte ich nun zunächst einmal auf das sogenannte „zweite Konsolidierungspaket (Tranche II)“ eingehen, mit welchem die Landesregierung nach ihrer Auffassung „verantwortungsvoll“ rund 217 Millionen Euro einsparen möchte. Ich könnte jetzt allein hierzu schon eine 5-Minuten-Rede halten und all die Kürzungen, die wir kritisieren, ausführlich benennen. Beispielhaft benannt seien die Kürzungen bei der Städtebauförderung, bei der Sportstättenförderung oder auch grundsätzlich im so wichtigen Bildungsbereich, über den wir ja wirklich jedes Plenum diskutieren, weil wir alle die Notwendigkeit für zusätzliche Mittel und Personalstellen sehen. 
Ebenso essenziell ist ja im Übrigen auch der Versorgungssicherungsfonds, zu dessen Erhaltung wir mit der FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingereicht haben. Dessen Abwicklung wäre äußerst kurzsichtig und wahrlich ein Paradebeispiel dafür, wie zukunftsfähige Gesundheitspolitik in unserem Land eben nicht aussieht! Denn es macht eben etwas aus, ob man in Flensburg oder auf Helgoland krank wird und ärztliche Hilfe benötigt. Wie sollen künftig denn stattdessen innovative und politisch gewollte Projekte gefördert werden, die die ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung besonders in der Fläche in Schleswig-Holstein verbessern? Wie soll der Versorgungssicherungsfonds also ersetzt werden? Wir sind sehr gespannt, welche alternative Lösung die Landesregierung hier präsentieren wird.
Insgesamt empfinden wir wohl alle die Gesamt-Kürzungsliste als schmerzhaft und würden diese gern abzuwenden wissen. Doch die Regierungskoalition sieht sich nun gezwungen, querbeet – mal hier, mal da – ein paar Summen und Projekte einzusparen und so ein geeintes Kürzungspaket durchzubringen.

Dies ist durchaus ein möglicher Weg – aber es ginge ja auch anders. Ich darf an dieser Stelle einmal mehr auf die SSW-Anträge und Vorschläge zur Schuldenbremse und zur Vermögenssteuer verweisen. Natürlich sehen auch wir, dass nicht nur eine optimierbare Einnahmesituation, sondern insbesondere auch die stetig steigenden Ausgaben den Staat vor immense Probleme stellen. Hier müssten nicht nur die prominenten Schwarzbuch-Beispiele auf den Prüfstand. Aber mit unseren Einnahmen-Vorschlägen könnten wir diesen riesigen, akuten Haushaltsdruck zumindest stark abfedern. Wir nutzen die aktuell möglichen Spielräume der Schuldenbremse ja noch nicht einmal vollständig. Und wir würden diejenigen, die es sich wirklich leisten können, weil sie mehr Geld zur Verfügung haben als sie je ausgeben oder investieren könnten, endlich angemessen an den öffentlichen Ausgaben beteiligen.

Zur Reformierung der Schuldenbremse: Wir haben uns im Anschluss an die damalige Plenardebatte ja im Finanzausschuss ausführlich weiter mit den verschiedenen Anträgen, die zu diesem Thema inzwischen vorliegen, beschäftigt. Ich empfand die beiden Anhörungen – schriftlich wie mündlich – als sehr interessant und hilfreich und sehe uns in unserem Antrag grundsätzlich bestätigt. Die Schuldenbremse als solche wird von den meisten als „bewährtes“ Instrument nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig begrüßen aber auch die allermeisten eine sinnvolle Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen, um sie an die Realität anzupassen und fit zu machen für die Zukunft. Unser moderater Anpassungsvorschlag hat daher viel positives Feedback erfahren – selbst der Landesrechnungshof hat zugestanden, dass eine solch leichte Ausweitung des Verschuldungsspielraums „keine große Auswirkung auf die Dynamik der Schuldenquote“ hätte, also eine für das Land durchaus noch tragbare Kreditsumme wäre. Hier würden wir laut des Landesrechnungshofes über ca. 180 Millionen Euro jährlich sprechen, die wir aktuell noch nicht nutzen – und die die Landesregierung über eine entsprechende Bundesratsinitiative ja aber nutzbar machen könnte. Unsere Unterstützung für eine solche Initiative wäre Ihnen jedenfalls sicher – und wenn Sie zügig handeln, dann handeln Sie ja womöglich noch vor dem Bund und können dies als Ihren Miterfolg verbuchen!

Nutzbar gemacht werden sollten darüber hinaus auch Gelder, die ansonsten ungenutzt als reine Zahlen auf den Konten von Hochvermögenden lagern. Ich habe hierzu in meiner Rede im vergangenen September-Plenum ausgeführt: Der SSW würde eine Vermögenssteuer begrüßen. Als Landessteuer käme diese immerhin den Landeshaushalten zu Gute. Dabei denken wir nicht an die einfache „Wiederbelebung“ der ehemaligen Vermögenssteuer, sondern würden eher nur die wirklich „Superreichen“ hierfür heranziehen wollen, sprich Multimillionäre und Milliardäre. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass die Lasten der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs vor allem vom Mittelstand und von den Menschen mit geringem Einkommen getragen werden. Es ist an der Zeit, dass auch die sehr wohlhabenden Mitglieder der Gesellschaft einen größeren Beitrag leisten; eben, weil sie es sich leisten können. Gerade durch die weltweiten Krisen sind die Superreichen noch reicher geworden – auch in Deutschland. Natürlich gehen die Schätzungen, welche Summen eine wie auch immer geartete Vermögenssteuer letztlich einbringen würde, teilweise weit auseinander – je nach dem, welche Forschungsinstitution man befragt und wer alles in diese neue Kategorie fallen würde. Ich habe mir einige Schätzungspapiere von verschiedenen Forschern angeschaut. Beispielhaft sei eine Rechnung von Stefan Bach, Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, aus diesem Jahr genannt: Er bezieht sich auf einen Konzeptvorschlag aus Brasilien, das in diesem Jahr die G-20-Präsidentschaft innehat. Gefordert wird eine Steuer für Milliardäre. Heruntergerechnet auf Deutschland könnten sich folgende Zahlen ergeben: Wenn Deutschland eine solche Milliardärssteuer von zwei Prozent nur auf die Vermögen der hierzulande ansässigen Milliardäre einführen würde, dann kämen bundesweit ca. 5,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen jedes Jahr zusammen. Bei einer Ausweitung auf Nettovermögen von mehr als 100 Millionen Euro würden sogar bundesweit knapp 16,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern eingenommen. Nach Königsteiner Schlüssel würden Schleswig-Holstein 3,4% von diesen Summen zufließen, also nach dem letzten Beispiel rund 575 Millionen Euro. Durchaus genug, um so einige Löcher zu stopfen und sinnvolle Investitionen anzustoßen – und den Betroffenen würde eine solche Steuer letztlich auch nicht wirklich weh tun. Zumal es weltweit kaum ein anderes Land gibt, das Arbeit stärker und Vermögen geringer besteuert als Deutschland, also hier geht es wirklich nicht um eine Neiddebatte.

Ich darf also zusammenrechnen: Die Landesregierung sieht eine unmittelbare Konsolidierungsnotwendigkeit von rund 217 Millionen Euro. Der SSW hat zwei Vorschläge zur Nutzung bzw. Verbesserung der Einnahmeoptionen vorgelegt: Der Schuldenbremse-reformieren-Antrag des SSW würde ca. 180 Millionen Euro einbringen und die Einführung einer Superreichen-Vermögenssteuer nach Königsteiner Schlüssel rund 575 Millionen Euro – macht zusammen ca. 755 Millionen Euro jährlich, die Schleswig-Holstein jetzt schon nutzen könnte. Wir hätten die Summe, die aktuell fehlt, also locker drin, könnten den Versorgungssicherungsfonds weiterführen und könnten darüber hinaus wichtige Investitionen in die Zukunft sichern und die Lasten dabei auf breitere Schultern verteilen. All die Kürzungen wären also nicht notwendig, wenn man denn den SSW-Vorschlägen folgen würde.

Dies wollte ich einmal voranstellen, denn als SSW möchten wir uns wie gesagt wie immer skandinavisch-konstruktiv in die Beratungen über den Haushaltsentwurf einbringen. 
Es ist überdies auch deshalb so wichtig, dass wir unsere SSW-Vorschläge zur Verbesserung unserer Landeshaushaltssituation offen diskutieren, weil mit diesen nicht nur die großen Förderprogramme erhalten bzw. gegebenenfalls sogar aufgestockt werden könnten, sondern weil damit auch verhindert werden könnte, dass vermeintlich kleinere Kürzungen durchgeboxt würden. Ich möchte gern zwei solcher Kürzungsmaßnahmen aus dem Haushaltsentwurf herausgreifen und erläutern, warum eine Kürzung bzw. Streichung an dieser Stelle nicht nur ein falsches, sondern ein katastrophales Signal wäre.

Da wäre zum einen die Kürzung der Fördersumme für die Jaruplund Højskole um 8.700 Euro „als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“. Sie mögen geneigt sein, dies als verschmerzbar zu bezeichnen. Doch darum geht es gar nicht. Das Problem ist: Von allen Bildungsstätten in diesem Kapitel ist einzig Jaruplund, und somit die Einrichtung der dänischen Minderheit, von einer Kürzung betroffen – die deutschen Einrichtungen hingegen nicht. Dies ist ein ganz falsches Signal, gerade in diesen herausfordernden Zeiten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt! In all den Jahrzehnten haben wir doch ein so gutes Miteinander entwickelt, haben uns stets unserer gegenseitigen Wertschätzung versichert und halten unsere Minderheiten stolz als eines der ganz wesentlichen Merkmale unseres Landes hoch. Und da wollen Sie wirklich eine solche Ungleichbehandlung einer Minderheiten-Einrichtung vornehmen? Unser Minderheitenmodell ist darauf aufgebaut, dass in guten wie in schlechten Zeiten immer die Gleichbehandlung gilt. Streicht man bei einer Einrichtung, so streicht man dann auch bei allen. Es wäre wahrlich ein tragisches, ein fatales Signal, wenn hier jetzt eine dänische Einrichtung bewusst schlechter behandelt wird als entsprechende deutsche Einrichtungen. Das sehen im Übrigen auch die anderen Bildungsstätten so. Im Sinne der bildungspolitischen Nachhaltigkeit wäre es richtig, wenn diese kleine Kürzung wieder zurückgenommen werden würde.

Ebenso fatal und mit derselben Kürzungsbegründung sei auch die zweite Kürzungsmaßnahme benannt – im selben Kapitel und nur einen Titel weiter! Es geht um die Förderung für die israelisch-palästinensische Bildungs- und Begegnungsstätte Givat Haviva. Für den Haushalt 2021 hatte der Landtag zunächst 25.000 Euro als erstmalige institutionelle Förderung für Givat Haviva eingestellt, inzwischen beträgt die Fördersumme 40.000 Euro. Diese Förderung soll nun nach den Kürzungsplänen der Landesregierung komplett gestrichen werden. Aber glauben Sie mir – dies ist weder in unserem, noch in Ihrem, noch im Interesse des Landes!
Bei Givat Haviva handelt es sich nicht um irgendein Projekt. Es handelt sich um eine gemeinnützige Bildungs- und Dialoginstitution in Israel, die sich schon seit Jahrzehnten für die jüdisch-arabische Verständigung einsetzt und dabei jährlich 50.000 Menschen – sowohl jüdische wie auch arabische Israelis – direkt erreicht. Dabei ist die Organisation selbst auf der Gleichberechtigung von Arabern und Juden aufgebaut. Dort vor Ort wird richtig tolle und wertvolle Arbeit zur Völkerverständigung und zum friedlichen Miteinander geleistet. Und wann, wenn nicht genau jetzt, ist solch eine Arbeit und solch ein Bemühen nötig und wichtig? Die schrecklichen Ereignisse vor Ort, der Tod und das Elend auf allen Seiten dauern an. Der Konflikt hat sich bereits ausgeweitet und droht vollends zu eskalieren und die ganze Region in Chaos und Leid zu stürzen. Es braucht daher Stimmen und Engagierte aus allen Reihen, die sich vor Ort mutig und nachdrücklich für Frieden und Kooperationsaufbau einsetzen. Genau das macht Givat Haviva. Das Team hat mehrere Mediationszentren aufgebaut, organisiert Lehrer- und Schüleraustausche und ermöglicht Jugendgruppen, sich im Alltag gegenseitig kennenzulernen, damit sich die Bevölkerungsgruppen wieder annähern und gemeinsame Brücken für die Zukunft bauen können. Das vergangene Jahr war dafür natürlich ein herausforderndes, aber wie Givat Haviva selbst in einem Newsletter von Ende Juli 2024 schreibt: „Es hat sich gezeigt, dass sowohl jüdische als auch arabische Israelis von vorherigen Konflikten gelernt haben und Resilienz zeigen. Trotz allen Schmerzes und Vertrauensverlusts zeigen beide Seiten langsam die Bereitschaft, wieder aufeinander zuzugehen und einen Neuanfang zu starten. Wir sehen dies durchaus auch als Ergebnis der nimmer endenden Sisyphos-Arbeit Givat Havivas und vieler anderer Organisationen in Israel, die sich der Förderung der Shared Society verschrieben haben.“ Die Nachfrage nach der Projektarbeit von Givat Haviva ist also ungebrochen – und die Notwendigkeit besteht angesichts der Situation allemal! Dabei ist Givat Haviva für seine Projektarbeit auf Unterstützung von privaten und institutionellen Zuwendungen aus dem Ausland angewiesen. Die Kürzung der Förderung aus Schleswig-Holstein wäre daher das ganz falsche Signal! Wir vom SSW unterstützen Givat Haviva nach wie vor in seiner Projektarbeit und appellieren an die Landesregierung, diese Kürzung mit der Nachschiebeliste noch zu korrigieren. Givat Haviva leistet wirklich herausragende Arbeit in der Region – davon haben wir uns damals auf einer Reise des Ältestenrates ja sogar live vor Ort überzeugen können. Wir hatten den Campus in Israel besucht und wirklich alle – einige hier im Raum waren damals ja auch mit dabei – waren sehr beeindruckt von der Projektarbeit und dem Engagement. Diese Landesförderung für Givat Haviva muss also erhalten bleiben!

Es gilt also noch einige Schattenseiten des Haushaltsentwurfes zu korrigieren. Entsprechend gespannt erwarten wir die Nachschiebeliste der Landesregierung zu Mitte Dezember.
Ich möchte nun noch einmal auf die übergeordnete Struktur des Haushaltsentwurfes zu sprechen kommen – insbesondere auf den abermaligen Notkredit. Seitdem dieses Instrument des Notkredites zum ersten Mal genutzt wurde, ist viel passiert. Es wurden Forschungspapiere veröffentlicht, es wurde geklagt, es wurden Urteile gesprochen, wir haben viel diskutiert und gelernt. Wenn wir uns nun also den Gesamtentwurf anschauen, dann erkennen wir durchaus die Bemühungen der Landesregierung, nur mit den wirklich noch notwendigen Notkreditmitteln auskommen zu wollen.
Es ist nochmals festzuhalten: Die Notkredit-Ausnahmeregelung ist ein Instrument, das in einer sehr streng definierten außergewöhnlichen Notsituation genutzt werden kann, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen. Die Begründung eines Notkreditbeschlusses ist hier der Knackpunkt. Ich hatte in den Haushaltsberatungen im letzten Jahr festgehalten, dass wir rechtzeitig und rechtssicher klären müssen, inwieweit unsere definierte Haushaltsnotlage auch in den Folgejahren gegebenenfalls noch Bestand hat und wie Notkreditgelder entsprechend begründet und eingesetzt werden dürfen. Das Stichwort „Corona“ wäre nun wohl nicht mehr vertretbar gewesen, die Schlagworte „Sturmflut“ und „Ukraine“ lassen sich hingegen nach wie vor begründen. So sind insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Sturmflut-Begründung ja noch nicht vollständig umgesetzt und finanziert worden; ich denke hier beispielsweise an den verstärkten Wiederaufbau von Deichen. Und auch der Kriegszustand in der Ukraine hält ja nach wie vor an. 
Die Landesregierung versucht nun, die Ostseesturmflut-Maßnahmen sogar aus dem regulären Haushalt zu finanzieren und plant nur noch für die weiterhin fortbestehenden und notwendigen Maßnahmen, die unter die übergeordnete Begründung „Folgen des Ukrainekriegs“ fallen, mit einem Notkredit. Dies sind also wirklich die allernotwendigsten Notkreditgelder, um die wir derzeit nicht herumkommen. Der SSW kann dieser Begründung folgen und diesen abermaligen Notkredit daher noch einmal unterstützen. Zumal die Landesregierung auf Initiative des SSW ja zugesichert hatte, das Parlament sehr eng in die Erfolgskontrolle von zuvor sehr gut begründeten Einzelmaßnahmen im Rahmen dieses Notkredites einzubinden. Jede einzelne Notkredit-Maßnahme muss aufgelistet und ausführlich begründet werden, wodurch eine transparente und rechtskonforme Erfolgskontrolle sichergestellt wird.

Insgesamt gibt es jedoch kein Drumherumreden: Schleswig-Holstein ist wieder ein Haushaltskonsolidierungsland. Wir haben Jahre mehrerer, sich parallel ereignender Krisen hinter uns und müssen dennoch zusehen, dass wir einen rechtskonformen Haushalt aufgestellt bekommen, der – bei aller Einsparnotwendigkeit – nach wie vor die Daseinsvorsorge sicherstellt und auch die großen Zukunftsthemen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Auge behält.
Wir freuen uns nun darauf, über die nächsten Monate intensiv in die Beratungen der Einzelpläne einzusteigen und dann ja auch unsere Haushaltsanträge vorzubereiten. Der SSW steht für konstruktive Beratungen bereit!

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