Pressemitteilung · 27.07.2023 Nordlicht: Vorerst bleibt nur Hoffnung

Zum Verkauf des Nordlicht erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

„Das Nordlicht ist seit Jahren ein Sorgenkind, eigentlich ist es nie wirklich aus den Startlöchern gekommen. Der Besitzer-Wechsel erzeugt vorerst Hoffnung, schlimmer kann es ja auch kaum werden. Mit einem neuen Eigentümer ist es aber nicht getan. Das Nordlicht ist eine Schlüssel-Immobilie für die Entwicklung der Oberen Holstenstraße, da stimme ich Ulf Kämpfer durchaus zu. Deshalb muss es in eine Entwicklungsstrategie eingebunden werden. Diese Strategie kann es aber nur geben, wenn vorher geklärt ist, welche verkehrspolitischen Vorstellungen und Vorhaben die neue Grün-Rote Rathauskooperation umsetzen will. Das ist aber noch völlig offen, denn es gibt zwar eine Kooperation, aber noch keinen Vertrag. Grün-Rot ist offensichtlich derart begeistert von den eigenen Ideen, dass diese der Öffentlichkeit erst nach der Sommerpause vorgestellt werden sollen. Das wirft die Frage auf, worüber der Oberbürgermeister mit den Investoren im August überhaupt reden will. Über ein Einkaufszentrum in einer autofreien Innenstadt? Über eine Mischnutzung bei unklarer Erreichbarkeit?

Die Entwicklungsstrategie für die Holstenstraße und das Verkehrskonzept müssen eng aufeinander abgestimmt werden. Das vermisse ich seit langem und es hat auch nicht den Anschein, dass es da künftig eine Verbesserung gibt. Bereits in der letzten Wahlperiode ist es den Grünen gelungen, sich als kleinerer Partner im Verkehrsbereich bei strittigen Fragen nahezu vollständig durchzusetzen.

Wir fordern Klarheit über die künftige Verkehrspolitik für die Innenstadt und eine ehrliche Auskunft des Wirtschaftsdezernenten, welche Entwicklung in der Holstenstraße künftig überhaupt noch möglich sein wird. Die Kieler*innen haben längst Klartext in dieser Sache verdient und die Investor*innen benötigen belastbare Aussagen für Ihre unternehmerischen Entscheidungen, denn die Erreichbarkeit der Innenstadt hat erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilien.“

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