Pressemitteilung · 04.03.2021 SSW-Ratsfraktion Kiel fordert: Prinzipien der Guten Arbeit müssen auch für Geflüchtete gelten
Zum Corona-Ausbruch in der Geflüchteten-Unterkunft am Schusterkrug und den besorgniserregenden Begleitumständen (Bericht der Kieler Nachrichten am 04.03.2021) erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:
„Mit großer Sorge um die Menschen im Schusterkrug erfahren wir vom Corona-Ausbruch unter Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkunft. Wir hoffen, den Betroffenen geht es den Umständen entsprechend gut und wünschen ihnen, zügig zu genesen.
Mit Bestürzung erfahren wir quasi nebenbei von Beschäftigungsmodellen für Geflüchtete, die der Öffentlichkeit kaum bekannt sein dürften. Geflüchtete werden gesammelt in Kleinbussen zu einer ‚Arbeitgeber/in‘ gefahren, von der offensichtlich kein Name bekannt ist, auf die das Infektionsgeschehen aber zurückzuführen ist. Wer übernimmt die Verantwortung für das, was mit Menschen geschieht, die sich in der Obhut der Stadt Kiel befinden?
Grundsätzlich obliegt der Stadt Kiel eine Fürsorgepflicht für die Menschen, die sie in den Sammelunterkünften unterbringt. Wir begrüßen es, dass diese Menschen die Möglichkeit bekommen, zu arbeiten. Auch hier müssen allerdings die Grundsätze Guter Arbeit und sämtliche Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. Nicht zuletzt die Landeshauptstadt Kiel als Verantwortliche für die Geflüchteten hat das sicherzustellen.
Klärungsbedarf besteht jedoch auch auf der wirtschaftlichen Seite. Wie werden die Geflüchteten für ihre Arbeit entlohnt? Wer verhandelt ihre Arbeitsverträge? Und wie erhalten die Geflüchteten ihren Arbeitslohn? Welche Funktionen und Verantwortlichkeiten liegen bei der AWO, die die Unterkunft betreibt?“