Pressemitteilung · 22.09.2023 Gerechte Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst: Durchbruch nicht an Detailfragen scheitern lassen
Mit dem Beschluss des interfraktionellen Antrags „Vergütungen im Sozial- und Erziehungsdienst angleichen“ (Drs. 0468/2023-03) hat die Ratsversammlung einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechten Bezahlung von Mitarbeitenden bei freien Trägern gemacht – auch wenn noch Detailfragen zu klären sind. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:
„Mit breiter Mehrheit haben wir in der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung beschlossen, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel den von ihr zur Erledigung von Aufgaben im Sozial- und Erziehungsdienst beauftragten Trägern die Mittel an die Hand gibt, ihre Beschäftigten gerecht zu bezahlen, wozu auch die Übernahme einer Inflationsausgleichsprämie gehört. Das bedeutet im Klartext: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Menschen, die im Sozial- und Erziehungsdienst für einen Träger arbeiten, sollen nicht weniger Geld bekommen, als diejenigen, die die gleichen Aufgaben erledigen, aber direkt bei der Stadt angestellt sind. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit und einer angemessenen Wertschätzung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, deren für den Gesellschaftszusammenhalt elementare Tätigkeit zu lange unter dem Radar geblieben ist.
Die Landeshauptstadt muss jetzt in der Umsetzung des gestrigen Beschlusses dafür sorgen, dass kein Träger hinten runterfällt und dass die Entlastungen auch bei allen Beschäftigten ankommen können. Die Modalitäten, unter denen die Kostenübernahmen und die Auszahlungen erfolgen, müssen für die Träger nachvollziehbar und transparent gestaltet werden. Ebenso muss die Verwaltung auf dem Schirm haben, dass gerade kleinere Träger mit nur geringen Eigenmitteln bei der Zahlung von Prämien und der Erhöhung der Löhne praktisch nicht in Vorleistung gehen können und auf Vorschüsse angewiesen sind.“