Pressemitteilung · 22.02.2022 SSW-Ratsfraktion fordert Klarheit beim Kieler Einzelhandelskonzept
Im Zuge der Auseinandersetzung über die Ansiedlung eines Biosupermarktes im Fünfgiebelhaus an der Waitzstraße haben sich Fragen hinsichtlich der Verbindlichkeit des Einzelhandelskonzepts der Landeshauptstadt Kiel ergeben. Die SSW-Ratsfraktion wird eine Kleine Anfrage an die Verwaltung stellen, um möglicherweise entstehenden Unsicherheiten entgegen zu wirken. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Die SSW-Ratsfraktion begleitet das Thema Nahversorgung schon seit Jahren. Viele unserer Ideen und Initiativen wurden mit Hinweis auf die Fertigstellung des Einzelhandelskonzepts zurückgestellt oder abgelehnt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass dieses Konzept, auf das Rathausmehrheit und Verwaltung sich bei der Gestaltung der Nahversorgung in Kiel verlassen, auch in seiner Anwendung funktioniert. Tatsache ist, dass viele personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen in die Erstellung des Konzepts geflossen sind. Wie viele genau, gilt es noch herauszufinden.
In der Auseinandersetzung über die Ansiedlung eines Biosupermarktes im Neubau des Fünfgiebelhauses in der Waitzstraße kann aktuell zumindest der Eindruck entstehen, dass das Einzelhandelskonzept – sofern es nicht per Bebauungsplan oder auf andere Weise mit den baurechtlichen Bestimmungen verknüpft wird – bei Ansiedlungsvorhaben keine Berücksichtigung finden muss. Um diese Zweifel zu beseitigen und um den Einzelhandel in Kiel zu schützen, werden wir für die kommende Ratsversammlung eine kleine Anfrage stellen, damit Unsicherheiten ausgeräumt werden können und die Relevanz des Einzelhandelskonzepts in Ansiedlungsprozessen dargelegt werden kann.
Wenn wir den bisher bekannten Ausführungen der Verwaltung folgen, muss das Konzept, damit es wirksam werden kann, mit baurechtlichen Bestimmungen verknüpft werden. Neben den Ressourcen, die das Konzept bisher gekostet hat und den bisher in seiner Anwendung gemachten Ausnahmen wollen wir also abfragen, was getan werden muss, damit das Konzept rechtlich Bestand hat und ob die Verwaltung dazu auch die notwendigen Mittel hat. Unter Umständen wird zu diskutieren sein, ob es angesichts der knappen personellen Ressourcen im Baudezernat eine Priorisierung des Ansiedlungsmanagements gegenüber anderen Bauthemen geben muss, damit das Einzelhandelskonzept auch tatsächlich Anwendung finden kann. Vor allem müsste dann darüber diskutiert werden, welche Bauthemen gegebenenfalls mit weniger Ressourcen im Baudezernat auskommen müssten. Unsicherheiten kann sich die Landeshauptstadt bei der Ansiedlungspolitik und erst recht bei ihrer Nahversorgung jedenfalls nicht leisten. Wir müssen Klarheit darüber herstellen, was das Einzelhandelskonzept kann und was es nicht kann.“