Rede · Lars Harms · 24.11.2022 Das Leben muss auch in der Krise bezahlbar bleiben!

„Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Sicherheit und müssen entlastet werden, ebenso unsere Unternehmen. Der Staat muss jetzt über das normale Maß hinaus für alle da sein. Deshalb trägt der SSW diesen Antrag mit.“

Lars Harms zu TOP 24 - Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation; Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig – Geflüchteten Schutz bieten, Krisenfolgen abfedern und den Weg zur Energieunabhängigkeit deutlich beschleunigen (Drs. 20/317, 20/431(neu) 2. Fassung)

Einmal mehr stehen wir hier im Hause zusammen und müssen feststellen, dass wir uns in der Tat weiterhin in einer „außergewöhnlichen Notsituation“ befinden, die sich der Kontrolle des Landes entzieht. Die gravierenden Folgen des russischen Angriffskriegs haben Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, die aus dem regulären Haushalt heraus nicht bewältigt werden können. Die Lage ist ernst und komplex – und in solchen Zeiten müssen wir alle gemeinsam und vorausschauend Verantwortung für unser Land übernehmen. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Sicherheit und müssen entlastet werden, ebenso unsere Unternehmen. Der Staat muss jetzt über das normale Maß hinaus für alle da sein. Und dies geht nur, wenn wir eben auch die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitstellen. Der SSW hat zuletzt immer an zweierlei festgehalten: Das Leben in Schleswig-Holstein muss bezahlbar bleiben und der Staat muss handlungsfähig bleiben. Wir nehmen diese Verantwortung an. Deshalb hat sich der SSW an den entsprechenden Gesprächen beteiligt und trägt den nun hier eingebrachten Antrag über die Aufstockung des Ukraine-Notkredites auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro mit.

Viel ist über diesen Antrag, die Gesamtsumme wie auch die eingeplanten Teilsummen sowie die rechtliche Lage bereits berichtet worden. Natürlich ist dies ein weitreichender Antrag und die Debatte darum muss selbstredend intensiv geführt werden. Denn niemand macht mal ebenso mit einem Fingerschnippen eine Milliarde Euro zusätzlich an Notkreditmitteln frei. Wir haben sehr kurzfristig sehr intensive Beratungen geführt, bevor dieser Antrag finalisiert werden konnte. Uns allen ist bewusst, mit welch gigantischen Summen wir hier hantieren. Aber wir sehen auch, dass diese leider notwendig sind angesichts der Belastungen, mit denen wir konfrontiert sind. Ich danke daher auch an dieser Stelle noch einmal den regierungstragenden Fraktionen für die Einladung zu den Beratungen – und halte natürlich im selben Atemzug fest, dass wir die konkrete Ausgestaltung dieses Antrages sehr eng begleiten und kontrollieren werden. Wir, alle Antragsteller, gestalten diesen Notkredit gemeinsam, so ist es vereinbart und entsprechend bleibt der Finanzierungsvorbehalt durch den Finanzausschuss ein wichtiges Kontrollinstrument. 

Grundsätzlich ist noch einmal zu betonen, dass wir hier ja erneut einen Notkreditrahmen beschließen wollen, sprich: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt mitnichten fix beschlossen, dass wir die 1,4 Milliarden Euro letztlich tatsächlich vollständig ausgeben müssen; wie alle öffentlichen Ausgaben sollen auch diese Gelder bedarfsgerecht und wirtschaftlich eingesetzt werden und womöglich – und hoffentlich – kommen wir ja auch mit weniger aus. Den Corona-Notkreditrahmen von 5,5 Milliarden Euro haben wir schließlich auch nicht vollständig ausreizen müssen. Die Lage war und ist natürlich dramatisch gewesen. Jeder von uns wird teils hochdramatische Schicksale geschildert bekommen oder selbst miterlebt haben; und diese Nachwirkungen werden uns als Gesamtgesellschaft leider noch sehr lange begleiten. Und wenn wir die Gesamtkosten der Pandemie nun auf ca. 2,5-3 Milliarden Euro für Schleswig-Holstein beziffern, dann ist das natürlich dennoch eine gewaltige Delle in unserem Gesamtfinanzplan. Aus nüchtern-finanzpolitischer Sicht ist uns die Corona-Pandemie als Gesamtgesellschaft insgesamt allerdings nicht so teuer zu stehen gekommen, wie zu erwarten war. Die Steuereinnahmen haben sich besser entwickelt, als zu vermuten war, wir haben diverse Nothilfe- und Entlastungsmaßnahmen finanzieren können und wir haben das Land handlungsfähig gehalten. 

Und genau darum geht es ja nun auch bei der Aufstockung dieses Notkredites. Das Land muss handlungsfähig bleiben und die Menschen brauchen an allen Ecken und Kanten Entlastungen. Wer hier von „Bevorratung“ spricht oder die aktuellen sowie definitiv bevorstehenden Belastungen aus unserem regulären Landeshaushalt bestreiten möchte, der verkennt den Umfang und den Zeithorizont dieses Gesamtpaketes. Aus rein finanztechnischer Sicht mögen wir durchaus besser dastehen, als gedacht. Doch diese Aussichten bestehen eben nur vordergründig auf dem Papier. Bei der aktuellen Steuerschätzung wird vom aktuell geltenden Steuerrecht ausgegangen – zum Januar wird es hier ja Veränderungen geben, die sich auch entsprechend auswirken werden. Zudem sind hier vom Bund beschlossene umfangreiche steuerliche Entlastungsmaßnahmen noch nicht einbezogen, sprich u.a. das große dritte Entlastungspaket. Hinzu kommt dann noch das Inflationsausgleichsgesetz – und eben die laufenden steigenden Kosten, die zukünftigen Tarifabschlüsse sowie unser regulärer Landeshaushalt. Und plötzlich sind all die vermeintlichen Puffer dahingeschmolzen. Und dann stehen wir immer noch vor der gewaltigen Belastungsprobe, dass der russische Angriffskrieg leider weiter anhält, die Energiemärkte sehr volatil reagieren, die Kosten für quasi alles weiter in die Höhe steigen und wir weiterhin zu uns geflüchtete Menschen aufnehmen und auf Sicht auch weitere Kontingente vorhalten müssen, inklusive all der Begleitauswirkungen und deren Kosten wie Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung, KiTa- und Schulplätze, Deutschkurse, Beratungsangebote und, und, und.

All diese Maßnahmen unterstützen wir; aber sie müssen eben auch vorausschauend koordiniert und finanziert werden. Wenn wir uns nun also den vorliegenden gemeinsamen Antrag im Detail anschauen, so finden wir darin zahlreiche und umfangreiche Finanzierungs- und Entlastungsmaßnahmen, die ihre Begründung eben aus den weitreichenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine finden. Dies ist nun einmal ein einschneidendes Ereignis von weltweiter Tragweite und trifft auch uns hier in Schleswig-Holstein. Die einzelnen Maßnahmenblöcke sind ja nun dort alle aufgelistet und konkretere Maßnahmenpakete werden daraus dann noch entsprechend formuliert. 

Was uns vom SSW besonders wichtig ist und was ich daher hier noch einmal hervorheben möchte, sind vor allem die Punkte, die zur Flankierung des Bundesentlastungspaketes III dienen; und hier insbesondere die Wirtschaftshilfen sowie die Entlastung von sozialen Härten, darunter v.a. die Energieversorgungssicherheit und die Wohnungsmarktsituation. Zum einen müssen wir unsere Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze – und somit auch die entsprechenden Arbeitnehmer – schützen. Zum anderen muss uns insbesondere die immer gravierender werdende Wohnungsmarktsituation ernsthafte Sorgen bereiten. Wir alle fordern gebetsmühlenartig den verstärkten Wohnungsbau und entsprechende Förderprogramme. Leider hinken wir den jährlichen Planzielen schon seit Jahren hinterher und die Lage wird ja nicht besser. An dieser Stelle haben wir aber auch noch einmal explizit auf die besonders prekäre Situation von Wohnungslosen aufmerksam gemacht. Wir haben schon in der Vergangenheit in den Haushaltsberatungen auf dieses Problem hingewiesen und entsprechende Anträge gestellt. Im Rahmen des Notkredites ist es nun möglich, auch hier endlich Akzente zu setzen. Denn durch die zusätzlich zu uns geflüchteten Menschen wird die Lage für die Wohnungslosen ja nicht besser. Da müssen wir etwas machen und da werden wir etwas machen! Weitere wichtige enthaltene Einzelpunkte sind bereits von den Vorrednern genannt und teilweise ausgeführt worden.

Wer angesichts dieser erdrückenden Gesamtlage nun behauptet, all dies rechtfertige keine Notsituation-Feststellung, sondern dies könne und müsse aus unserem regulären, jährlichen Landeshaushalt gestemmt werden, der soll dann bitte den entsprechenden Gesamthaushalt hinlegen mit all den Kürzungen, die für diese Gesamtfinanzierung notwendig würden. Da sprechen wir dann über unsere „freiwilligen Leistungen“, sprich die Zuschüsse und institutionellen Förderungen für den Sozialbereich, für den Kulturbereich, aber auch für unsere Unternehmen und weitere Förderprogramme. Hier nun dramatische Kürzungen vorzunehmen, ist zumindest nicht der Anspruch des SSW in diesen Zeiten. Wir wollen all den Organisationen, Unternehmen und Einrichtungen, hinter denen eine ganze Menge Menschen stehen, gerade jetzt Sicherheit und eine Perspektive geben. Dafür braucht es unseren Kernhaushalt – und die externen Schocks, die uns weiterhin umfassend belasten, müssen dann eben anderweitig aufgefangen werden. Und natürlich ist es da suboptimal und eine unglückliche zeitliche Reihenfolge, dass dieser Notkredit-Antrag nun vorliegt, der Entwurf für den Landeshaushalt 2023 aber noch nicht. Dennoch muss uns allen ja klar sein, dass diese finanziellen Belastungen zusätzlich und sehr zeitnah auf uns zukommen. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Und die wichtigen „Leitplanken“ sind ja auch bereits genannt worden, sprich die zeitliche Befristung auf die Jahre 2023 und 2024, der vereinbarte Tilgungsplan, die Vorgabe, dass nicht benötigte Kreditmittel zur Rückzahlung eingesetzt werden sowie die Verabredung, dass wir uns alle gemeinsam und regelmäßig bereits im Vorwege zu konkreten einzelnen Maßnahmenpaketen beraten. Mit diesem Gerüst können wir, aber auch die Menschen da draußen, in den Winter und in die Ausgestaltung des nächsten Haushaltsjahres gehen.

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