Pressemitteilung · Lars Harms · 08.03.2023 Das Leben in Schleswig-Holstein muss für alle bezahlbar bleiben

Zum heute eingereichten Haushaltsentwurf des SSW erklärt der Fraktionsvorsitzende Lars Harms:

Die steigenden Lebenshaltungskosten drängen immer mehr Menschen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.
Wir vom SSW setzen uns dafür ein, dass das Leben in Schleswig-Holstein auch für alle Menschen bezahlbar bleibt.
Deshalb atmet unser Haushaltsentwurf vor allem eines: Solidarität mit all jenen, die sich nicht aus eigener Kraft gegen die Krise stemmen können.
Hierzu bringen wir konkrete, wirksame Entlastungsvorschläge auf den Weg, die den Menschen wirklich helfen. Etwa ein kostenloses Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Mit den hierfür eingeplanten 75 Mio. Euro können wir sicherstellen, dass jedes Kind während der Betreuungszeit die Möglichkeit auf ein warmes Mittagessen erhält, und zugleich das Familienbudget entlasten.
Weitere 2 Mio. Euro wollen wir in die Förderung von Notunterkünften für Wohnungslose investieren. Denn alle Menschen brauchen ein Dach über dem Kopf. Bisher werden für diese Bedarfsgruppe nur Mietwohnungen gefördert, nicht aber dringend benötigte Notunterkünfte.
Wichtig ist es nicht nur, finanzielle Entlastungen für besonders Betroffene auf den Weg zu bringen, sondern auch staatliche Unterstützung bedarfsgerecht anzupassen. Die Inflation macht schließlich vor niemandem Halt. Deshalb wollen wir das Landesblindengeld um 7,76 Mio. Euro auf insgesamt rund 17 Mio. Euro anheben. Mit einer Unterstützung von künftig 500 Euro pro Person pro Monat würde Schleswig-Holstein endlich vom Schlusslicht in das Mittelfeld der Bundesländer aufrücken. 
Zudem wollen wir ein Landesgehörlosengeld einführen, das ebenfalls eine Unterstützung von 500 Euro pro Monat vorsieht. Hierfür nehmen wir knapp 13 Mio. Euro in die Hand.
Und wir wären nicht der SSW, wenn wir nicht auch minderheitenpolitische Verbesserungen im Gepäck hätten. So sieht unser Haushaltsentwurf u.a. die Einrichtung und den Aufbau einer Bildungsinstitution für friesische Lehrerbildung, die Erarbeitung von Lehrmaterial und den Ausbau des Friesisch-Unterrichts vor. Hierfür sind im laufenden Jahr 158.000 Euro vorgesehen, in 2024 weitere 339.000 Euro und ab 2025 eine jährliche institutionelle Förderung von 481.000 Euro.

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