Rede · Sybilla Nitsch · 13.12.2023 Bei der Verkehrssicherheit ist noch ganz viel Luft nach oben!
„Vision Zero ist ein Leitgedanke, dem sich niemand entgegenstellt. Bei der Zielerreichung ist aber noch viel Luft nach oben. Unsere Vorschläge für ein verbessertes Verkehrssicherheitskonzept: Zum einen das Tempolimit 130 auf Autobahnen, zum anderen sollte es Kommunen ermöglicht werden, Tempo-30-Zonen vor Ort selbst einzurichten. Zudem befürworten wir eine Aufwertung der Unfallkommissionen.“
Sybilla Nitsch zu TOP 37 - Vision Zero voranbringen – Mehr Verkehrssicherheit für Schleswig-Holstein (Drs. 20/1713; 20/1734; 20/1738)
Jeder Verkehrstote ist einer zu viel! Im letzten Jahr wurden in Schleswig-Holstein 14.569 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt, 102 kamen ums Leben. Der Weg zur Vision Zero ist also noch weit. Aber wir dürfen und werden nicht akzeptieren, dass die Teilnahme am Straßenverkehr für Menschen tödlich endet.
Der „Bericht der Landesregierung zur Lage der Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein 2023“ (Drucksache 20/940) wurde im April dieses Jahres veröffentlicht. Wir haben damals kritisiert, dass dieser nicht zur Aussprache kam, denn wir hätten gerne weitere Vorschläge für ein verbessertes Verkehrssicherheitskonzept vorgetragen. Nun haben wir unsere Vorschläge eben im Rahmen unseres Änderungsantrages vorgelegt.
Die Einrichtung von Tempolimits ist dabei schon ein echter SSW-Klassiker. Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand. Jeder Verkehrsunfall, jeder Tote, den wir mit einem Tempolimit verhindern könnten, würde dieses rechtfertigen – und gut für den Verkehrsfluss und das Klima wäre es auch. Das ist politisch aber nicht gewollt. Hier gilt nach wie vor freie Fahrt vor Sicherheit, obwohl sich eine Mehrheit der Menschen inzwischen längst für entsprechende Tempolimits ausspricht; und seien es in einem ersten Schritt nur abschnittsweise Tempolimits an bekannten Gefahrenpunkten. Die sehr guten Erfahrungswerte aus Dänemark sind bekannt. Dort konnten die Unfallzahlen reduziert werden, auch weil bei Verstößen die Bußgelder deutlich höher sind. Nur mit Tempolimits können wir die Vision Zero langfristig und konsequent umsetzen.
Unsere zweite Anregung wäre, dass Städte und Kommunen selbst über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Ort entscheiden können sollten. Bundesweit fordern bereits 850 Kommunen diese Möglichkeit und diese Forderung ergibt für uns absolut Sinn – schließlich kennen die Kommunen die Verkehrssituationen ihrer jeweiligen Ortschaften am besten und sollten einfach selbst entscheiden dürfen, ob beispielsweise vor dem örtlichen Altenheim oder der Grundschule eine entsprechende Tempo-30-Zone eingerichtet werden sollte. Damit stärken wir nicht nur das Subsidiaritätsprinzip, das uns auf allen Ebenen immer sehr wichtig ist, sondern tragen effektiv zur weiteren Unfallreduzierung bei. Für diesen Vorstoß würden wir uns daher entsprechende Unterstützung auf Bundesebene wünschen.
Diese Vor-Ort-Kompetenz sollten wir im Übrigen viel mehr schätzen und ermöglichen. Ich denke hier an das Beispiel Stedesand mit der Forderung einer Bedarfsampel an der B5: Wie kann es sein, dass es Landgemeinden durch Richtlinien, Erlasse oder sonstige bürokratische Irrsinns-Regelungen nicht ermöglicht, beziehungsweise ja sogar untersagt wird, eine Bedarfsampel zur Querung einer Landes- oder Bundesstraße zu errichten? Obwohl bei diesem konkreten Beispiel eindeutig belegt ist, dass die Querung gefährlich ist, weil es bereits zu mehreren heiklen Verkehrssituationen gekommen ist, weil sich die Fußgänger, Radfahrer und vor allem die Kinder nicht wohl fühlen, wenn dicht vor und hinter ihnen Autos und auch LKWs vorbeirasen. Aktuell wird eine Gefahrenstelle erst als solche anerkannt, wenn drei Unfälle passiert sind. Das ist zynisch! Hier muss doch vielmehr umgekehrt der Grundsatz herrschen, Gefahrenstellen zu identifizieren und dann vorbeugend für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Zumal die Gemeinde sogar bereit wäre, die Kosten für diese Bedarfsampel selbst zu tragen. Das muss doch unbürokratisch und im Sinne der Anwohner möglich sein!
In diesem Zusammenhang finden wir eine mehr verpflichtende und bindende Arbeit der Unfallkommissionen im Land eine sehr sinnvolle Idee. Um Unfallschwerpunkte und-orte und entsprechende Maßnahmen zielgerichtet zu erarbeiten, die dann auch zügig und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen und Menschen vor Ort umgesetzt werden. Hier wäre es dienlich, wenn es endlich eine verlässliche digitale Datengrundlage gäbe. Somit wäre der Weg für ein landesweites Verkehrssicherheitskonzept gebahnt. Anderen neuen Ideen und Methoden stehen wir offen gegenüber, beispielsweise der Erprobung von Monocams, wie im Antrag der Koalition erwähnt. Und natürlich bleiben die Schulung aller Verkehrsteilnehmer zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr sowie die zügige und nachhaltige Sanierung unserer Straßen die Grundpfeiler eines umfassenden Verkehrssicherheitskonzeptes.
Wir sehen also: Bei der Sicherheit im Straßenverkehr ist noch ganz viel Luft nach oben! Wir würden die Anträge daher gern in den Ausschuss überweisen und uns dort noch einmal tiefergehender damit befassen wollen.