Pressemitteilung · 21.06.2006 Arbeitsloseninitiativen dürfen nicht verhungern
Der SSW fordert die Landesregierung auf, die Arbeitsloseninitiativen in Schleswig-Holstein vor dem drohenden Aus zu bewahren. Da die Bundesagentur für Arbeit sich standhaft weigert, diese wichtige Beratungsarbeit zu bezuschussen, muss das Land wieder einspringen und die Initiativen fördern. Ansonsten wird die unabhängige Beratung von Arbeitslosen den Sommer nicht überleben, warnt Lars Harms. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SSW-Landtagsgruppe hat soeben die Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage Finanzielle Förderung von Arbeitsloseninitiativen in Schleswig-Holstein bekommen.
SPD und CDU haben immer wieder darauf verwiesen, dass die Arbeitsagentur die Förderung der Arbeitsloseninitiativen in Schleswig-Holstein übernehmen müsste. Mit dieser Begründung haben sie die Landeszuschüsse ab 2006 auf Null gefahren. Die Landesregierung in bringt in ihrer Kleinen Anfrage aber jetzt klipp und klar zum Ausdruck, dass die Arbeitsagentur die Initiativen verhungern lassen will.
Ihre Regionaldirektion Nord weigert sich, diese Beratungsarbeit zu unterstützen mit der Begründung, dass die Beratung Aufgabe der ArGen und Optionskommunen ist. Die Arbeitsloseninitiativen sind aber ein unverzichtbarer Bestandteil der Beratung und Betreuung von Arbeitslosen, der nicht von den Job-Centern ersetzt werden kann. Die Initiativen beraten arbeitslose Menschen über ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Optionskommunen. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese unabhängige Beratung nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter selbst geleistet werden kann.
Die unabhängigen Beratungsstellen verzeichnen seit der Umsetzung von Hartz IV einen regen Zulauf von Betroffenen, die Beratung über ihre Rechte benötigen. Selbst die Bürgerbeauftragte des Landes macht darauf aufmerksam, dass die Menschen nicht ausreichend über ihre Rechte informiert werden. Wir brauchen eine unabhängige Beratung, aber für die Arbeitsloseninitiativen ist es schon fünf nach zwölf. Deshalb muss die Landespolitik einspringen und schnelle Hilfe leisten. Die Landesregierung muss sofort die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, um die Initiativen über den Sommer zu bringen. In anderen Bundesländern werden die Initiativen durch Landesmittel und Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds ESF gefördert. Dies muss auch in Schleswig-Holstein möglich sein.