Rede · Lars Harms · 17.06.2020 Antifaschismus und Antirassismus gehören zur Mitte der Gesellschaft
Wenn der Landtag jegliche Form von Hass, Hetze und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung ablehnen soll, dann muss sich die AfD wohl zuallererst an die eigene Nase fassen.
Lars Harms zu TOP 41+69 - Linksextremismus ächten – Politische Gewalt gegen Politiker und Parteien darf nicht toleriert werden und Verfassungsschutzbericht 2019 (Drs. 19/2215 & 19/2158 (neu))
Auch ich möchte mich für den uns vorliegenden Bericht bedanken und möchte noch einmal auf die Zahlen Bezug nehmen, die ich als besonders wichtig empfunden habe.
In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2019 insgesamt 1.264 politisch motivierte Straftaten registriert.
Im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg um 49 Taten.
Schlüsseln wir diese Zahl auf, sehen wir, dass es bei den Straftaten von rechts einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr gibt, 709 Straftaten hat es in diesem Bereich 2019 gegeben.
Innerhalb dieser Zahl wiederum sind die Gewaltdelikte ebenfalls gestiegen, insgesamt hat es laut Verfassungsschutz 40 Gewaltdelikte gegeben.
Einfache und gefährliche Körperverletzungen, Widerstandsdelikte und auch einen versuchten Totschlag. Wegen einer rassistischen Gesinnung, die sich an einer auf den Gehsteig geworfenen Zigarette entlud.
Außerdem scheint es einen eklatanten Anstieg bei Straftaten mit antisemitischem Hintergrund zu geben. Zur rechtsextremistischen Szene gehören momentan in Schleswig-Holstein 1.060 Menschen, davon etwa 360 gewaltorientiert.
Der zweite, nach wie vor sehr besorgniserregende Bereich, ist der des islamistischen Personenpotentials.
Hier geht der Verfassungsschutz von 715 Menschen aus, womit man auch hier von einem leichten Zuwachs sprechen kann.
Es ist ja immer etwas unbehaglich, über dieses abstrakte Gefahrenpotential nachzudenken, das scheinbar unverändert hoch ist. Aber manchmal wird es dann plötzlich eben doch sehr real.
Wir erinnern uns an den Fall in Meldorf, wo Spezialkräfte unserer Polizei drei mutmaßliche islamistische Terroristen festgenommen haben.
Widmen wir uns als Drittes dem Phänomenbereich links.
383 Straftaten, darin sind zehn Gewaltdelikte enthalten.
Der linksextremistischen Szene rechnet der Verfassungsschutz 700 Personen zu, wobei der leichte Anstieg gegenüber 2018 allein dem Mitgliederzuwachs bei der Roten Hilfe zuzurechnen sei.
335 der linksextremen Menschen sind laut Bericht gewaltbereit.
Die Blockade des Theodor-Heuss-Rings im letzten Jahr wird übrigens unter politisch motivierter Kriminalität links geführt.
Ich erinnere mich noch gut, dass auch ich mich damals geärgert habe, weil ich dadurch in einen Stau geriet.
Aber, dass das tatsächlich als relevant im Rahmen des Verfassungsschutzes angesehen wird, hätte ich mir dann doch nicht vorstellen können.
Das Interessante an der Zusammenlegung des Antrags der AfD mit dem Verfassungsschutzbericht von 2019 ist für mich, welchen Fokus die AfD selbst setzt.
Verstehen Sie mich nicht falsch, jeder dieser Fälle ist in meinen Augen einer zu viel. Aber wenn ich dann im Antrag der AfD lese, dass der Landtag jegliche Form von Hass, Hetze und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer politischen Einstellung ablehnen soll, dann muss sich die AfD wohl zuallererst an die eigene Nase fassen.
Bei allen anderen Parteien im Landtag ist nämlich klar, dass sie sich gegen Hass, Hetze und Diskriminierung wenden.
Ich kann nur wiederholen, was ich auch schon letztes Jahr zum Verfassungsschutzbericht gesagt habe:
Antifaschismus und Antirassismus gehören zur Mitte der Gesellschaft und es ist wichtig, hier selbstbewusst zu bleiben. Zumal die AfD-Fraktion vielleicht besser beraten wäre, auch hier vor der eigenen Haustür zu kehren.
Ihre Kollegin stellt, wie Sie sicher mitbekommen, mittlerweile Anfragen, in denen sie sich erkundigt, ob man auch Rechtsextremist sein kann, ohne Gewalt anzuwenden.
Ja, man kann und auch das bahnt den Weg zu faschistischen Gewalttaten.
Kommen wir zur Kategorie politisch motivierte Kriminalität mit Auslandsbezug.
14 Fälle insgesamt, 4 davon als Gewaltdelikte.
Weiterhin sei der Konflikt zwischen der nationalistischen türkischen und der PKK-nahen kurdischen Diaspora maßgeblich.
In drei Fällen davon kam es aus dem Demonstrationsgeschehen heraus zu Gewaltdelikten. Auch das finde ich nicht schön.
Aber ich möchte an dieser Stelle anhand dieser Zahlen gerne nochmal darauf hinweisen, dass das Thema Kurdistansolidarität im Innenausschuss anhand einer Anhörung, die ja bekanntlich auch gerade Meinungsverschiedenheiten deutlich machen könnte, diskutiert werden sollte.
Große Unterschiede zwischen den Kurdistan-Demos und der vorhin zitierten Demo auf dem Theodor-Heuss-Ring gibt es nicht; jedenfalls nicht, was die Gefahr für die Menschen und die Gesellschaft angeht.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Befassung im Ausschuss.