Speech · 14.09.2006 Zukunft der integrierten Versorgung

Die Reform des Gesundheitswesens ist in Berlin zwar wieder verschoben worden. Aus Sicht des SSW ist es aber positiv, dass in der Diskussion nun endlich auch die Frage der Effizienzverbesserungen des Gesundheitswesens in den Mittelpunkt gerückt wird. Denn obwohl auch der SSW die Überlegungen, die Kosten der Gesundheit in Zukunft verstärkt über die Steuern zu finanzieren – wie in Skandinavien – als richtig ansieht, so darf dies doch nicht zu weiteren Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger oder für die Wirtschaft geschehen.

Es geht also darum, dass man zumindest zeitgleich mit der Finanzierungsfrage auch endlich die Möglichkeiten eines effizienteren Gesundheitswesens untersucht. Auch die Frage, wie die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen zusammenarbeiten und ob diese Zusammenarbeit nicht verbessert werden kann, ist aus Sicht des SSW sehr wichtig.

Deshalb begrüßen wir auch, dass  wir heute einen Bericht über die Zukunft der integrierten Versorgung vorliegen haben. Denn gerade im Bereich der integrierten Versorgung ist es ja neben der wichtigen Qualitätssteigerung der Leistungen auch möglich, durch bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungserbringer Effizienzgewinne im Gesundheitswesen zu erzielen.

Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, dass zum 1.1.2004 in Kraft trat, bekamen die Krankenkassen die Möglichkeit, ohne Zustimmung der Kassenärtzlichen Vereinigung Verträge zur integrierten Versorgung zu schließen. Bis zu 1 % ihrer Einnahmen können die Krankenkassen zur Anschubfinanzierung für Projekte im Bereich der integrierten Versorgung einsetzen. Und auch in Schleswig-Holstein haben die Krankenkassen mit vielfältigen Versorgungsverträgen die integrierte Versorgung vorangebracht. Das zeigt der Bericht eindrucksvoll. So gibt es zum Beispiel in Flensburg die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Praxisnetz Flensburg, der Diakonissenanstalt und dem Malteser Krankenhaus in Flensburg. Viele andere positive Beispiele könnten hier erwähnt werden.
   
Zwar wurden nicht alle finanziellen Möglichkeiten, die sich aus dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ergaben, in Schleswig-Holstein ausgeschöpft. Denn per 31.3.2006 betrug das Vergütungsvolumen der Anschubfinanzierung ca. 19 Mio. €. Rein rechnerisch wären sogar ca. 22.5 Mio. € möglich gewesen. Dennoch ist gerade für Schleswig-Holstein mit seinen regionalen Strukturen eine stärkere Integration von Krankenhäusern, Ärzten und rehabilitativer Medizin und damit die Vernetzung von ambulanter und stationärer Angebote auch eine Chance, das Gesundheitswesen im unseren Land effektiver zu organisieren.

Es ist daher wichtig, dass die bisherige Regelung im Bezug auf die Anschubfinanzierung auch über das Jahr 2006 hinaus verlängert wird. Der SSW unterstützt daher die Bestrebungen der Landesregierung, sich in Berlin für eine Verlängerung der Finanzierung der integrierten Versorgung einzusetzen. Die Chancen stehen vor dem Hintergrund der Reformdiskussionen in Berlin sicherlich nicht schlecht, dass dieses auch gelingen wird. Denn, wenn jetzt sogar schon Gesundheitsministerin Ulla Schmidt davon spricht, vermehrt Polikliniken einzurichten, dann ist das ja ein Ansatz, der über die bisherigen Erfahrungen mit der integrierten Versorgung hinaus geht. Übrigens hatte die DDR ein flächendeckendes Netz von Polikliniken, das aber nach der Wiedervereinigung durch die veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr überlebensfähig war. Hätte man damals diese Strukturen erhalten, wäre unser Gesundheitswesen zumindest in Ostdeutschland heute schon viel weiter. Und wir hätten ein gutes Vorbild gehabt, wie man es richtig machen kann.

      Wir benötigen deshalb auch längerfristig haltbare Lösungen. Hierzu gehören der Ausbau der integrativen Versorgung und die Schaffung durchlässiger Versorgungsstrukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Hier kommt eine wichtige Aufgabe auf die Kliniken in Schleswig-Holstein zu. Grundlage einer flächendeckenden Versorgung in Schleswig-Holstein ist deshalb, dass es eine hinreichende Anzahl an Kliniken im Land gibt, die eine Grund- und Regelversorgung anbieten können und sich nicht nur auf das Dasein als Portalklinik reduzieren.

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