Speech · Dr. Michael Schunck · 27.02.2025 Unsere küstennahe und traditionelle Fischerei steht vor dem aus

„Das bisherige Vorgehen der Landesregierung hat zu großer Verunsicherung innerhalb der Fischerei geführt. Das Angebot, von Seiten der Fischerei, Alternativflächen- oder Lösungen zu benennen, wurde bisher nicht berücksichtigt. Obwohl es anders lautende Versprechen gegeben haben soll, wie es aus dem Umdruck 20/3762 zu entnehmen ist.“

Dr. Michael Schunck zu TOP 24 - Anpassung des Aktionsplans Ostseeschutz zur Sicherung der Küstenfischerei (Drs. 20/2943)

Als seinerzeit der Konsultationsprozess zum Nationalpark Ostsee eingeleitet wurde, haben wir als SSW diesen Beteiligungsprozess begrüßt und ihn konstruktiv begleitet. Denn die Antwort, ob Nationalpark ja oder nein, sollte ursprünglich nicht am grünen Tisch entschieden werden. Bei einer solch weitreichenden Entscheidung, gehört es sich einfach alle Beteiligten anzuhören. Und so wurde der Prozess damals eingeleitet. 
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dieser Prozess letztendlich nicht fachlich entschieden wurde, sondern dass der Nationalpark Ostsee stattdessen politisch begraben wurde. Die CDU ist in der Frage zu einem Nationalpark vorzeitig eingeknickt und hat den Prozess kurzerhand beendet. Als Kompromiss wurde daraufhin der „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ ins Leben gerufen. 
Durch die Beendigung des Konsultationsprozesses hat die CDU das Verfahren aus der Hand gegeben. Ein Nationalpark – beziehungsweise das entsprechende Gesetz dazu – wird im parlamentarischen Verfahren durchgeführt. Damit hätten wir die Möglichkeit gehabt, nach dem Konsultationsprozess, im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf die Ausgestaltung eines Nationalparks Ostsee entsprechend politisch Einfluss zu nehmen. Aber so weit ist es ja gar nicht erst gekommen. Und alle weiteren Überlegungen zur Ausgestaltung eines Nationalparkes sind damit obsolet.
Die Ausgestaltung des Aktionsplanes hingegen, mit den entsprechenden Schutzgebietsausweisungen, ist ein Kompromiss, auf den sich die Koa geeinigt hat. Und nun müssen wir uns dazu verhalten. 
Es geht um den Schutz der Ostsee mit seinen unterschiedlichsten biologischen Habitaten und ökologischen Nischen. Es geht um Rückzugs- und Ruheräume für die Meeresfauna und -flora. Es geht aber auch um Munitionsaltlasten, es geht um erhöhte Nährstoffeinträge, es geht um sogenannte Sauerstoff-reduzierte Todeszonen. Das ist ja alles richtig und ja, wir müssen etwas tun, um das Ökosystem Ostsee besser zu schützen. 
Minister Goldschmidt hatte in seiner Rede zum Aktionsplan unter anderem darauf hingewiesen, dass die Ostsee für uns ein identitätsstiftendes Meer ist. Damit hat er absolut Recht. Identitätsstiftend für unser Land, für unsere Küsten, aber auch für unsere Fischerei. Wir reden dabei nicht über große industrielle Fischerei, die gibt es schlicht weg nicht bei uns – sie wird aber immer wieder als abschreckendes Beispiel angeführt. Nein, wir haben entlang der Ostseeküste nur eine traditionelle handwerkliche Fischerei, die küstennah fischt. Und die sieht sich jetzt durch den Aktionsplan gefährdet. Die geplanten Schutzgebiete sind größtenteils in den Bereichen verortet, wo unsere Fischer ihre Fanggebiete haben. Sofern sich an der Gebietsausweisung nichts ändert, würde das für 90% unserer Fischer bedeuten, dass ihnen die wirtschaftliche Grundlage genommen wird und sie ihre küstennahe und nachhaltige Fischerei nicht weiter betreiben können. Es ginge mit den Fischern nicht nur ein traditionelles Handwerk unseres Landes verloren. Nein, es würde vielmehr auch der bei Touristen beliebte Verkauf von fangfrischem Fisch direkt von Bord in den Häfen verloren gehen.
Wir reden hier somit nicht über vereinzelte kleine Gebiete entlang der Ostseeküste, wir reden hier über das Aus unserer traditionellen Fischerei sowie der nachgelagerten Wirtschaft. 
Ausweichgebiete stehen unseren Fischern quasi nicht zur Verfügung, weil sie mit den bestehenden Fischereifahrzeugen gar nicht erreichbar wären und wirtschaftlich auch gar nicht tragbar sind.
Die Fischer fühlen sich – und das ist absolut nachvollziehbar – als die Verlierer des gesamten Prozesses. Wenn es beim Status-Quo der Schutzgebietsausweisung bleibt, dann sind es die Fischer, die für den Meeresschutz geopfert werden. Das kann so nicht gewollt sein. Immer wieder in den letzten Jahren haben sie gezeigt, dass sie gewillt sind, den Artenschutz zu unterstützen. Mit den freiwilligen Vereinbarungen in Bezug auf Schweinswale oder Tauchenten haben sie gezeigt, dass ihnen der Artenschutz – auch im eigenen Interesse – wichtig ist. 
Und es klingt wie Hohn, wenn Minister Goldschmidt in der Regierungserklärung davon spricht, ich zitiere:“ Innerhalb dieser Gebiete wird es keine Stellnetzfischerei mehr geben, in denen sich die Schweinswale verheddern können. Außerhalb dieser Gebiete werden wir die freiwilligen Vereinbarungen mit den Fischerinnen und Fischern in Sachen Stellnetzfischerei fortentwickeln und evaluieren.“ Ich frage mich wirklich; welche Fischer wollen Sie, Minister Goldschmidt, überzeugen, an solchen freiwilligen Vereinbarungen teilzunehmen? 
Das bisherige Vorgehen der Landesregierung hat zu großer Verunsicherung innerhalb der Fischerei geführt. Das Angebot, von Seiten der Fischerei, Alternativflächen- oder Lösungen zu benennen, wurde bisher nicht berücksichtigt. Obwohl es anders lautende Versprechen gegeben haben soll, wie es aus dem Umdruck 20/3762 zu entnehmen ist. 
Wenn sich in Bezug auf die Schutzgebietskulisse nichts ändert, werden wir unsere küstennahe und traditionelle Fischerei verlieren. Das ist Fakt. Dann sind die Mittel vom „Windenergie-auf-See-Gesetz“ für die Fischerei statt in den Wind in den Sand gesetzt. Und der Fischereiverband kann mit dem Abschlussbericht der Leitbildkommission und deren Empfehlungen die Ostseefischerei zukunftsfest zu machen, die Wände tapezieren. Das alles darf nicht passieren. Die Fischerei braucht endlich verbindliche Zusagen, dass sie weiterhin wichtiger Teil der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft ist, so wie sie es jahrhundertelang zuvor schon gewesen ist.

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