Press release · 13.11.2020 Stadtspitze verschleppt Klärung von Fraktionsmitarbeiter*innen-Status: SSW-Ratsfraktion Kiel schaltet Kommunalaufsicht ein

Mit der Zustimmung zur Streichung der Stellen der Fraktionsmitarbeiter*innen aus dem städtischen Stellenplan hat sich die Verwaltung von der Selbstverwaltung einen Wunsch erfüllen lassen, der zu erheblichen Unsicherheiten über die sozialversicherungsrechtliche Absicherung dieser Beschäftigten sowie zum Status der Fraktionen geführt hat. Ihrem Versprechen, diese Unsicherheiten aufzulösen, kommt die Verwaltung seit nunmehr einem Jahr nicht nach. Daher hat die SSW-Ratsfraktion nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Dazu erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion:

„Mit dem 2020er Haushalt strich die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel die Stellen für die Mitarbeiter*innen der Fraktionen aus dem Stellenplan und ordnete die Haushaltsmittel einem Topf für Fraktionsmittel zu. Wir nahmen diese Änderung unter der Bedingung hin, dass wir von der Verwaltung eindeutig vorgelegt bekommen, dass alle nötigen Versicherungsfragen für die Mitarbeitenden ordnungsgemäß geklärt und dargelegt werden.

Trotz der sozialversicherungsrechtlich begründeten Dringlichkeit, ist dies bis heute nicht geschehen. Im Gegenteil erhärtete sich nach Recherchen der Ratsfraktionen der Verdacht, dass beispielsweise die Unfallversicherung der Mitarbeitenden nicht eindeutig geklärt ist. Ein unhaltbarer Zustand, dessen schnellstmögliche Klärung wir im Juni dann auch schriftlich bei Stadtrat Christian Zierau angefordert hatten. Die Antworten stehen immer noch aus. Unsere Mitarbeiter*innen stehen beschäftigungsrechtlich im Ungewissen. Wenn Oberbürgermeister Ulf Kämpfer zukünftig von ‘Guter Arbeit’ spricht, dann wird sein Verhalten in dieser Angelegenheit das Maß sein, an dem der Wahrheitsgehalt seiner Beteuerungen gemessen werden wird. Obendrein scheint der Status der Fraktionen selbst gefährdet zu sein.

Die Fraktionen und ihre Mitarbeitenden sind Bestandteil der Selbstverwaltung und damit Teil eines Verwaltungsorgans. Dass die Antworten auf unsere Fragen, die eigentlich in kurzer Zeit vorlegbar sein sollten, so viel Zeit in Anspruch nimmt, führt uns zu der Frage, ob die Verwaltung im Kieler Rathaus überhaupt richtig funktioniert. Deshalb haben wir die Kommunalaufsicht mit Bitte um Klärung eingeschaltet, weil wir nicht mehr davon ausgehen können, dass die Verwaltung die dringend nötige Aufklärung ohne Hilfe zustande bringt. Ich bin persönlich sehr enttäuscht von der Untätigkeit der Verwaltungsspitze in Bezug auf die Versicherung unserer Mitarbeiter. Mein Vertrauen in Ulf Kämpfer und Christian Zierau ist massiv erschüttert. So geht man nicht miteinander um.“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda ergänzt: „Die einzige verwertbare Reaktion auf unsere Anfrage an die Verwaltung war ein Schreiben einer Unfallversicherung, das nur noch mehr Fragen und Unsicherheiten über den rechtlichen Status der Mitarbeitenden und der Fraktionen als solche aufgeworfen hat. Im Ergebnis stehen wir jetzt mit verunsicherten Mitarbeiter*innen da und verschwenden Zeit und Arbeit an einen außer Kontrolle geratenen Vorgang, der die Ratsversammlung als Kontroll- und Beteiligungsorgan lähmt und angreifbar macht.”

 

Hintergrund:

Nachdem die Menge der Verwaltungstätigkeiten und die Erfordernisse, die an sie gestellt werden, über lange Jahrzehnte zugenommen hatte, entschied sich die Kieler Ratsversammlung in den 1980er Jahren dazu, den Fraktionen Mitarbeiter*innen zur Seite zu stellen, damit es den in den Fraktionen organisierten Mitgliedern der Ratsversammlung möglich bleibt, ihren Aufgaben als oberster Dienstherr sowohl des Oberbürgermeisters wie der Verwaltung nachzukommen.

Diese Mitarbeiter*innen waren zunächst städtische Angestellte aus anderen Bereichen, bis man sich nach der Jahrtausendwende dazu entschied, die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen befristet für jeweils eine Wahlperiode mit Fachkräften auch von außerhalb der Stadtverwaltung zu besetzen.

Mit dem Streichen der Fraktionsmitarbeiter*innen-Stellen aus dem Stellenplan stehen diese nun vor der Situation, nicht mehr zu wissen, wer ihr Ansprechpartner in sozialversicherungspflichtiger Hinsicht ist. Dies gipfelt darin, dass die Unfallkasse Nord als Berufsgenossenschaft der öffentlichen Hand nun erklärt hat, nicht mehr für die Fraktionsmitarbeiter*innen zuständig sein zu wollen. Damit ist auch der rechtliche Status der Fraktionen infrage gestellt worden, sind die Fraktionen nun private Konstruktionen? Ihre rechtliche Basis und Berechtigung kann sich doch nur aus den von der Gemeindeordnung zugewiesen Aufgaben ergeben.

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