Press release · 08.04.2020 SSW-Ratsfraktion Kiel fordert faire und gerechte Bezahlung für alle MitarbeiterInnen im Städtischen Krankenhaus Kiel
Die SSW-Ratsfraktion wird in die nächste Ratsversammlung einen Antrag einbringen, der die Eingliederung der Krankenhaus Kiel Service-GmbH in die Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH fordert. Der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion, Ratsherr Marcel Schmidt erklärt dazu:
„Der SSW fordert die Eingliederung der „Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in die „Städtische Krankenhaus Kiel GmbH“ und eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiter des Städtischen Krankenhauses. Daher bitten wir die Verwaltung mit unserem Antrag, in einem Konzept darzustellen, wie und in welchem Zeitrahmen eine Eingliederung der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in das Unternehmen „Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH“ durchgeführt werden kann und damit einhergehend auch eine Bezahlung der jetzigen Mitarbeiter der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ nach TVöD erfolgen kann.
Die Eingliederung kann schrittweise, auch über einen längeren Zeitraum erfolgen. Entscheidend ist, dass der Prozess der Eingliederung hinreichend beschrieben wird, damit er planbar und zuverlässig zu einer Eingliederung der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ in die „Städtische Krankenhaus Kiel GmbH“ führt und die Bezahlung der Mitarbeiter der „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“ nach TVöD umgesetzt werden kann. Gegebenenfalls sind verschiedene Varianten aufzuzeigen und zu vergleichen. Die finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Szenarien sind darzustellen.
Durch die Aufspaltung des Städtischen Krankenhauses in zwei Gesellschaften, die „Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH“ und die „Städtisches Krankenhaus Kiel-Service GmbH“, ist vor einigen Jahren auch das Personal auf zwei Gesellschaften verteilt worden. Die Löhne und Gehälter in den beiden Gesellschaften unterliegen unterschiedlichen Tarifen und entwickeln sich unterschiedlich – obwohl beide Gesellschaften gemeinsam an der Erbringung der Dienstleistung im Gesundheitsbereich beteiligt sind. Die Beschäftigten im Städtischen Krankenhaus (SKK) arbeiten „Hand in Hand“, es ist für Patienten nicht erkennbar, welcher Mitarbeiter in welcher Gesellschaft beschäftigt ist. Im Ergebnis führt die Verteilung des Personals auf zwei verschiedene Gesellschaften dazu, dass die MitarbeiterInnen der Service GmbH von der Lohnentwicklung teilweise abgekoppelt sind und der Grundsatz der vergleichbaren und gerechten Bezahlung innerhalb des Personalkörpers des SKK als Gesamtkonstrukt infrage gestellt wird.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist in den letzten Monaten die Erkenntnis gereift, dass die Bezahlung der MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen nicht immer angemessen ist und dort Korrekturen stattfinden müssen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings befürchten wir, dass sich die Verbesserung der Einkommen auf einige Bereiche im Gesundheitswesen beschränken wird. In der öffentlichen Diskussion wird oft von „Pflegekräften“ oder „medizinischem
Personal“ gesprochen. Wir sind der Auffassung, dass alle Beschäftigten im Gesundheitsbereich bei Verbesserungen mitgenommen werden müssen. Gerade in einem Krankenhaus ist es von hoher Wichtigkeit, dass die MitarbeiterInnen vertrauensvoll und kollegial „Hand in
Hand“ zusammenarbeiten und sich als Team verstehen.
Der SSW arbeitet an diesem Thema seit Februar 2019, als wir unsere Große Anfrage zur Bezahlung der Mitarbeiter in Städtischen Betrieben eingebracht hatten. Wir befinden uns in einem fachlichen Austausch mit dem Betriebsrat des SKK, dem DGB und der SPD. Wir hoffen auf eine breite Unterstützung und laden alle demokratischen Fraktionen der Ratsversammlung zur Mitarbeit ein“