Event · 11.03.2020 Einladung zur letzten Regionalkonferenz in Husum für SSW-Mitglieder Soll der SSW an der nächsten Bundestagswahl teilnehmen?
am Donnerstag, 12. März 2020, um 18.00 Uhr im Husumhus, Neustadt 95, 25813 Husum
- Event start: 11.03.2020
- Event finished: 11.03.2020
- Place: Husumhus, Husum
Liebes SSW-Mitglied,
hiermit laden wir dich zu einem Informations- und Diskussionsabend über die Teilnahme des SSW an der kommenden Bundestagswahl ein. Der SSW überlegt, an der kommenden Bundestagswahl teilzunehmen. Bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird, möchten wir gerne deine Meinung als SSW-Mitglied hören. Daher werden insgesamt vier Regionalkonferenzen durchgeführt, wo das Thema diskutiert wird und du die Möglichkeit bekommst darüber abzustimmen, ob dies eine gute Idee ist oder nicht. Auch zu dieser letzten Konferenz werden unsere Expertinnen und Experten über die wahltechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie über die politischen Möglichkeiten einer Bundestagskandidatur informieren. Nach der Einführung hat jedes Mitglied in Workshops die Möglichkeit, sich über die Problemstellungen zu informieren, Fragen zu stellen und seine Meinung zu sagen. Die Regionalkonferenz wird mit einer Podiumsdiskussion abgeschlossen. Im Anschluss kann jeder seine Stimme abgeben, damit man einen Eindruck bekommt, was die SSW-Basis darüber denkt.
Diese letzte Konferenz findet von 18 Uhr bis 22 Uhr statt. Es werden Getränke und ein kleiner Imbiss serviert. Du bist als SSW-Mitglied herzlich willkommen, auch wenn du schon eine andere Regionalkonferenz besucht hast. Jedes Mitglied kann aber nur einmal seine Stimme abgeben. Ich würde mich freuen, wenn ich viele SSW-Mitglieder bei der letzten Regionalkonferenz begrüßen kann.
Wer noch kein SSW-Mitglied ist, kann das am Abend der Veranstaltung nachholen oder sich hier online anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Flemming Meyer SSW-Landesvorsitzender
Öffentlichkeitsarbeit
Wir weisen darauf hin, dass von der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden. Die Aufnahmen dienen dem Zweck der analogen und digitalen Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit aufgrund berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f. DSGVO. Veranstaltungsgästen, deren Identifizierung auf diesen Aufnahmen wegen konkreter persönlicher Gründe unzumutbar wäre, steht ein Widerspruchsrecht nach Art. 21. Abs. 1 DSGVO zu.