Speech · Jette Waldinger-Thiering · 19.02.2015 Kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger durch „Section Control“
„Eine Abschnittskontrolle kann es nur geben, wenn die Daten nur für die Geschwindigkeitsermittlung verwendet werden, sie nicht mit anderen Systemen verknüpft sind und die Daten, die nicht benötigt werden, unverzüglich automatisch und spurlos gelöscht werden“