Rede · Christian Dirschauer · 19.07.2024 Pädagogische Arbeit in unseren Kitas sichern

„Trotz Vorschaltgesetz bleiben Unsicherheiten und Herausforderungen“

Christian Dirschauer zu TOP 9 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Drs. 20/2313)

Für den SSW habe ich mehrfach anerkannt, dass die Landesregierung intensiv am Kitathema arbeitet. Gleichzeitig haben wir es hier mit einem komplexen und eben auch sehr dynamischen System zu tun, in dem Annahmen und Berechnungen durchaus mal von der Realität eingeholt oder auch überholt werden. Das hat nicht zuletzt die Evaluation des Kitagesetzes zu Beginn des Jahres eindrucksvoll gezeigt. Hier wurde aus meiner Sicht aber nicht nur deutlich, dass wir es mit einer ganz erheblichen Finanzierungslücke zu tun haben. Sondern gleichzeitig wurde immer klarer, dass das Ziel der Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung stark von finanziellen Fragen überlagert und leider auch in den Hintergrund gedrängt wird. Diese Entwicklung halte ich persönlich für nicht ungefährlich. Das möchte ich hier bei aller dringenden Notwendigkeit, finanzielle Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, betonen.

Wer sich in den Einrichtungen im Land umschaut oder mal mit einer Kindertagespflegeperson spricht, wird feststellen, dass sich die Betreuungssituation im Land seit Beginn der Reform nicht wirklich entspannt hat: Die versprochenen Verbesserungen und Entlastungen bei den Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen bleiben bis heute hinter den Erwartungen zurück. Eltern müssen oder mussten sich zumindest regelmäßig fragen, ob ihre Beiträge für die Kita nicht vielleicht doch steigen. Und auch die Gewinnung von Fachkräften bleibt eine Mammutaufgabe. Diese Dinge sind nicht als Vorwurf gegen diese Landesregierung zu werten. Aber sie zeigen, wie groß die Unsicherheiten und Herausforderungen auch heute noch sind. 
Vor diesem Hintergrund ist das Ziel, durch das vorliegende Vorschaltgesetz zumindest ein gewisses Maß an Rechtssicherheit für Kommunen und Einrichtungsträger zu gewährleisten, absolut nachvollziehbar. Die Verlängerung des Übergangszeitraums bis Ende 2030 und die Streichung der Trägeranteile zur Finanzierung der Standardqualität sind richtig. Und gerade mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung ab dem 1. Januar 2025 ist der Weg über ein solches, vorgeschaltetes Gesetz sinnvoll. Denn allzu viel Zeit bleibt bekanntlich nicht. Hier können wir nur gemeinsam an die Beteiligten appellieren, schnell in Gespräche zu gehen und entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zu schließen, um Planungssicherheit zu schaffen. Diese Dringlichkeit wurde auch in der gestrigen Anhörung von allen Seiten betont.

Mit Blick auf den weiteren Weg und das eigentliche KiTa-Änderungsgesetz, das wir hier im Herbst diskutieren werden, ist aus meiner Sicht vor allem eins wichtig: Dieser Prozess und die Erarbeitung selbst müssen möglichst transparent und unter größtmöglicher Beteiligung aller Betroffenen laufen. Das ist für die Akzeptanz vor Ort und für ein Gelingen der Reform unabdingbar.  Und neben Unsicherheiten wie etwa in Form der Frage, was denn eigentlich passiert, wenn keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde, brauchen wir hier aus meiner Sicht auch weitere inhaltliche Antworten. Und zwar zum Beispiel auf die Frage, wie wir die Qualität in den Einrichtungen verbessern wollen. Oder wie wir die wertvolle pädagogische Arbeit in unseren Kitas sichern können. Denn eins scheint klar: Die Rahmenbedingungen, unter denen diese wichtigen Ziele erreicht werden müssen, bleiben schwierig.

 

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