Press release · 02.10.2014 Lokalradio stärkt die Meinungs- und Medienvielfalt

Zum fünften Medienänderungsstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: 

 


 

Nach mittlerweile beidseitig erfolgter Unterzeichnung des fünften Medienänderungsstaatsvertrages für Hamburg und Schleswig-Holstein wird die Landesregierung in Kürze ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz in den Landtag einbringen. Damit wird erstmals in Schleswig-Holstein

 

der Betrieb von lokalem Hörfunk ermöglicht.

 

Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich. Lokalradio erweitert nicht nur die Meinungsvielfalt, sondern auch die Medienvielfalt in unserem Land. Ein gut gemachtes Lokalradio stärkt die Identifikation der Menschen mit der Region in der sie leben und trägt dazu bei, die in vielen Medienunternehmen entstandenen Lücken bei der lokalen Berichterstattung zu schließen. Damit sind Lokalradios auch ein echter Beitrag zur Medienvielfalt. 

 

Bundesweit einmalig ist, und dafür haben wir uns als SSW besonders eingesetzt: Anbieter, die in einer der fünf Versorgungsregionen im Norden lokalen Hörfunk anbieten wollen, verpflichten sich, auch die Kultur und Sprache regionaler Minderheiten angemessen zu berücksichtigen. Damit wird lokaler Hörfunk in Schleswig-Holstein auch ein echtes Plus für unsere Minderheiten im Land.

 


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