Press release · 16.02.2005 Guten Gewissens den SSW wählen
Zur heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Befreiung der 5 %-Sperrklausel rechtmäßig ist, erklärt die SSW-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Anke Spoorendonk:
"Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die politische Brisanz dieser Frage gesehen und so schnell entschieden hat. Die Verfassungsrichter bestätigen uns hundertprozentig in unserer Position, dass die Befreiung des SSW von der 5 %-Sperrklausel nicht in Zweifel gezogen werden kann. Jetzt können die Menschen in ganz Schleswig-Holstein guten Gewissens den SSW wählen."