Speech · 22.11.2007 Entwurf eines Gesetzes zur Lehrerbildung


Wir brauchen eine stärkere und frühere Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Das ist inzwischen allgemeiner Konsens. Nur über den Weg dorthin besteht bekannterweise eine Diskussion. Dabei dürfen wir nicht den Blick davor verschließen, dass die Lehrerbildung insgesamt zu reformieren und den neuen Gegebenheiten des Schulgesetzes anzupassen ist. Aus diesem Grund begrüßt der SSW den vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen. Dass die Grünen in Sachen Lehrerbildung sozusagen am Ball bleiben wollten, kündigte der Kollege Hentschel ja schon im März dieses Jahres an, wo es um den – vom SSW mitgetragenen Antrag der Grünen „Neues Schulgesetz erfordert neue Lehrerbildung“ ging. Dieser Antrag wurde bekanntlich von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Stattdessen forderte man die Landesregierung auf, ein Konzept zu erarbeiten. – Ohne Zeitvorgabe, wenn auch die Kollegin Eisenberg in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende deutlich machte, dass „ohne Zeitvorgabe“ so zu interpretieren sei, dass bis Ende des Jahres ein Konzept vorliegen sollte. Dabei ist es dringend geboten, die angehenden Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen der neuen Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen auszubilden. Die zukünftigen Lehrer sollten am besten ab sofort auf neue Unterrichtsformen wie die individuelle Förderung von Schülern in Lerngruppen mit größeren Leistungsunterschieden oder das fächerübergreifende Unterrichten vorbereitet werden. Nur so würde das neue Schulgesetz auch mit Leben erfüllt.

Derzeit werden landauf und landab die Räumlichkeiten der angehenden Regional- und Gemeinschaftsschulen umgebaut, die Eltern zu umfangreichen Informationsabenden gebeten, aber bei den Lehramtstudiengängen tut sich noch zu wenig. Immer noch sind viele Fragen offen.
 - Wie die Frage nach der Verzahnung von Bachelor- und Masterstudiengängen unter Einbeziehung einer Praxisphase, mag sie nun Referendariat oder „assistant teacher“ heißen. Auch die Frage nach der ausbildungsführenden Institution für diese Phase ist noch offen, weil hoheitliche Aufgaben sich nicht so einfach auf das IQSH verschieben lassen, ohne mit den Grundsätzen der Verfassung zu kollidieren.

Nach meinem Geschmack sind das zu viele offene Fragen. Wir müssten eigentlich schon weiter sein. Ich vermisse einerseits den nötigen Durchsetzungsgeist bei der Landesregierung, weiß natürlich aber auch um die Zögerlichkeit der Kultusministerkonferenz, die uns einfach hängen lässt. Das wiederum hängt sicherlich auch von den großen Unterschieden innerhalb Deutschlands ab: während in Niedersachsen und Berlin künftige Lehrer bereits auf Bachelor und Master studieren, hat Bayern beschlossen, beim Staatsexamen zu bleiben. In Thüringen entscheiden die einzelnen Universitäten über die Umstellung. Das führt den Bologna-Prozess, der gerade die europaweite Mobilität fördern möchte, fast ad absurdum. Wahrscheinlich ist es leichter, ein anerkanntes Auslandsemester zu machen, als im Lehramts-Studium von einem Bundesland zum nächsten zu wechseln.

Die Kultusministerkonferenz torpediert damit auch alle Bemühungen um eine zügige Umstellung der Lehrerbildung. Angesichts der grassierenden Unsicherheit halte ich es für befremdlich, dass die Kultusministerkonferenz erst im Sommer 2008 zu einer Expertenanhörung über die künftigen ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken einladen wird. Es ist damit zu rechnen - die KMK sagt es selbst - dass frühestens in einem Jahr das Gesamtpaket für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken vorgelegt werden kann. Ich möchte hier noch einmal vor Augen führen, dass bis dahin schon wieder zwei Semester ins Land gegangen sein werden.

Das vorgelegte Lehrerbildungsgesetz ist inhaltlich gut. Die neuen Gegebenheiten, die durch das Schulgesetz langsam entstehen, werden mit diesem Gesetz ihren Niederschlag auch bei der Lehrerbildung finden. Je schneller, desto besser für alle: Lehrer, Studierende und Schüler.

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