Press release · 05.01.2005 Entscheidung des OVG Schleswig ist unverständlich und greift in den Landtagswahlkampf ein

Zur heutigen Entscheidung des OVG Schleswig die Befreiung des SSW von der 5%-Klausel in Frage zu stellen und erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl Anke Spooren­donk:

"Wir sind entsetzt darüber, dass das OVG mit einer Pressemiteilung in den Landtagswahlkampf eingreift. Angesichts der bisherigen  Äußerung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit sind wir sehr zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch den zweiten Vorlagebeschluss des OVG Schleswig zurückweisen wird. Wir erwarten, dass alle Fraktionen im Landtag sich jetzt öffentlich zu ihrem Landeswahlgesetz bekennen."

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„Vor allem würden die Änderungen für die Schaustellerbranche einen entscheidenden Unterschied machen, damit nicht nur Besucherinnen und Besucher etwa bei künftigen Weihnachtsmärkten ein Lächeln im Gesicht haben, sondern vor allem auch die Schaustellerinnen und Schausteller bei uns im Land.“

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Speech · Jette Waldinger-Thiering · 13.12.2024 Wir brauchen eine zeitgemäße Regelung für Schwangerschaftsabbrüche

„Und auch die vorgelagerte Verantwortung für die Verhütung überlassen wir den Frauen allein. Auch das ist eine Forderung aus dem Kommissionsbericht: Verhütungsmittel müssen kostenlos sein, für alle! Es kann und darf nicht sein, dass Frauen ungewollt schwanger werden, weil sie nicht genug Geld für Verhütungsmittel haben.“

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