Speech · Sybilla Nitsch · 16.10.2024 Digitale Infrastruktur und Verwaltung schnell voranbringen!

„Die Bewerbung auf und der Bearbeitungsprozess von Förderprogrammen muss sowohl in digitaler als auch in Papierform einfach und gerecht möglich sein. Das ist eine Selbstverständlichkeit, dafür sollte es eigentlich keines Antrages bedürfen.“

Sybilla Nitsch zu TOP 19 - Abschied vom Briefkasten – Konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen (Drs. 20/2493)

Die Bewerbung auf und der Bearbeitungsprozess von Förderprogrammen muss sowohl in digitaler als auch in Papierform einfach und gerecht möglich sein. Das ist eine Selbstverständlichkeit, dafür sollte es keines Antrages bedürfen.

Natürlich wissen wir alle, woher dieser vorliegende Antrag rührt. Anfang September spielten sich wahrlich denkwürdige Szenen vor der Investitionsbank Schleswig-Holstein an der Kieler Hörn ab, als Bürgermeister und Vertreter zahlreicher Kommunen notgedrungen vor dem Briefkasten lauerten, um fristgerecht um Mitternacht die Antragsunterlagen für den Ganztagsausbau ihrer Grundschulen einzureichen. Immerhin: Mit einer ordentlichen Portion Galgenhumor ließ sich auch dieses Verfahren meistern – das belegen die Videos, mit denen einige den aufregenden Einwurf ihrer Versandtaschen dokumentiert haben. Die Gruppe befeuerte sich gegenseitig, den Videos ist der laute Aufruf des Gemeinde- oder Stadtnamens zu entnehmen und der Jubel, wenn der Einwurf vollzogen war. Denn: Es galt das Windhundverfahren und eine digitale Einreichungsmöglichkeit war vom Bildungsministerium ausdrücklich nicht vorgesehen worden. Begründung: Für digitale Antragsverfahren seien die Kommunen noch nicht gut genug und gleichermaßen gerecht ausgestattet. Die Empörung ließ nicht lange auf sich warten. Und die zweite Empörungswelle kam direkt hinterher, denn kurze Zeit später kam heraus, dass man sich das Mitternacht-Campen hätte sparen können, da die Anträge sowieso alle erst am Folgetag gemeinsam registriert wurden. Insgesamt also ein reichlich absurder Vorgang für das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2024. Es ist schon schräg, wenn die Chance auf millionenhohe Förderungen davon abhängen, wie Briefumschläge in einem Briefkasten sortiert sind. Dass die rechtliche Grundlage hier wackelt, ist zu gut nachzuvollziehen. Von Gerechtigkeit kann hier kaum die Rede sein. Würde das z.B. bedeuten, dass Träger, die am Montag, dem 02.09.2024 nämlich am Werktag, ihre Anträge eingeworfen haben, gar nicht berücksichtigt werden? Wie die Anträge des dänischen Schulvereins?

Häme, Spott und Ärger sind groß – so etwas darf nicht passieren beziehungsweise darf sich künftig zumindest nicht wiederholen!

Insofern können wir den vorliegenden Antrag für faire und nutzerfreundliche digitale Antragsverfahren unterstützen; gerade umfassende Vertragsunterlagen müssen vereinfacht in digitaler Form hochzuladen sein, damit gerade auch die Bürokratie abgebaut wird. Für uns bleibt allerdings wichtig, dass Förderanträge prinzipiell auch weiterhin in Papierform eingereicht werden können, ohne dass den Antragstellern dadurch Nachteile entstehen. Unsere Landesverfassung sieht explizit vor, dass Behörden- und Verwaltungsvorgänge auch weiterhin in Papierform erledigt werden können, wenn es eben nach wie vor Bürgerinnen und Bürger gibt, die dieses Verfahren bevorzugen. Bei aller Unterstützung für die konsequente Digitalisierung – auch Papiereinreichungen müssen weiterhin grundsätzlich möglich bleiben.

Wir hoffen also, dass dieser eingangs beschriebene kuriose Vorgang ein Ausrutscher war und dass die Digitalisierung in Schleswig-Holstein weiterhin endlich gut vorankommen möge. Dazu gehören sowohl der Ausbau der flächendeckenden und zuverlässigen digitalen Infrastruktur als auch die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung. Dass dies notwendig ist, ist selbsterklärend – nun muss endlich die vollumfängliche Umsetzung erfolgen.

 

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